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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-05

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-05

Wortprotokoll

Die Geschichte der Vorlage zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes begann 2007 - im gleichen Jahr, in dem dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Der Ständerat beauftragte damals den Bundesrat mittels Postulat, eine Evaluation über die neue Gesetzgebung zur Bundesrechtspflege durchzuführen. Den weiteren Verlauf kennen Sie: Nach der Evaluation von 2013 folgte 2015 die Vernehmlassung und dann 2018 die Botschaft.

Die Kommission des Ständerates wünschte nach der Anhörung des Präsidiums des Bundesgerichtes Alternativvorschläge, die das Bundesgericht in grösserem Mass entlasten würden als die Fassung von Bundesrat und Nationalrat. Das Bundesamt für Justiz erarbeitete drei Varianten, und in der Folge lud die Kommission des Ständerates das Bundesgericht ein, zu diesen Varianten Stellung zu nehmen. Am 12.[NB]November 2019 antwortete das Bundesgericht, das Bundesgerichtsplenum habe es "abgelehnt, sich im jetzigen Stadium erneut in die Gesetzgebung einzuschalten, weshalb es von einer Stellungnahme zu den uns [...] unterbreiteten Varianten A, B und C absehen möchte". Aufgrund dieser Haltung des Bundesgerichtes kam die Kommission des Ständerates zu folgendem Schluss: Einerseits stosse die Vorlage auf Befürchtungen über einen möglichen Abbau beim Rechtsschutz, andererseits betrachte das Bundesgericht offenbar weder die Fassung des Nationalrates noch eine der Varianten des Bundesamts für Justiz als Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht.

Gestützt auf den Antrag seiner Kommission trat der Ständerat am 17. Dezember 2019 einstimmig nicht auf die Änderung des BGG ein. Ihre Kommission beantragt ebenfalls einstimmig, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Der [PAGE 157] Bundesrat verzichtet angesichts dieser klaren Ausgangslage auf einen Gegenantrag.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté