Lexipedia

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-03-05

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-05

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. Sie bringt einen besseren Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten, den wir sehr begrüssen und unterstützen.

Es gibt Dienstleistungsverträge, zum Beispiel Abonnementsverträge, bei denen ein Hauptproblem darin besteht, dass sie automatisch verlängert werden. Wenn die Kundin oder der Kunde den Dienstleistungsvertrag nicht rechtzeitig kündigt, läuft er automatisch weiter. Will ein Kunde beispielsweise einen auf ein halbes Jahr abgeschlossenen Online-Dating-Zugang eigentlich nicht mehr weiter beanspruchen, vergisst aber die Kündigung, so zahlt er automatisch weiter, bis[NB]er[NB]den Vertrag ordentlich kündigen kann. Die gleiche Situation - Sie [PAGE 160] haben es schon gehört - kann bei Fitness- oder Zeitschriftenabonnementen, aber auch bei Verträgen für Webhosting oder Antiviren-Programme bestehen. Auch wenn also eine Dienstleistung nach der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer eigentlich nicht mehr beansprucht wird und die Kündigung, falls die Verpflichtung dazu der betroffenen Person überhaupt bewusst ist, vergessen wird, fallen dem Konsumenten oder der Konsumentin zusätzliche Kosten an.

Die Verlängerungsklauseln und die Modalitäten der Erklärung wie Frist und Form zur Beendigung des Vertragsverhältnisses finden sich in der Regel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie kennen diese genauso wie ich: mehrere A4-Seiten mit viel Text, klein gedruckt; sie sind auch kaum zu ändern, der Konsument oder die Konsumentin befindet sich damit in einer schwächeren Verhandlungsposition. Wer mit solchen automatischen Vertragsverlängerungen konfrontiert ist, soll nun besser geschützt werden. Dafür engagiert sich die SP.

Dem Anliegen nach besserem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten kann mit dem vorliegenden Entwurf, der auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Ratskollegen Poggia zurückgeht, entsprochen werden. Mit einem neuen Artikel 40g OR sollen Dienstleistungsunternehmen verpflichtet werden, ihre Kundinnen und Kunden über die bevorstehende automatische Vertragsverlängerung und über die Kündigungsmöglichkeit zu informieren, und dies frühestens drei Monate und mindestens einen Monat vor Ablauf der Frist, bis zu welcher die Vertragspartei die Erklärung, den Vertrag nicht verlängern zu wollen, einreichen muss.

Die Gegner der Vorlage machen geltend, mit dieser Kündigungsmöglichkeit werde in die Vertragsfreiheit eingegriffen. Dieses Argument ist nicht nachvollziehbar. Der Konsument oder die Konsumentin befindet sich durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits in einer schwachen Position für Vertragsverhandlungen. Dieses Ungleichgewicht kann durch die Mitteilungspflicht etwas ausgeglichen werden. Das gesetzgeberische Modell dieser Mitteilungspflicht ist übrigens nicht eine schweizerische Erfindung; eine ähnliche Regelung kennt bereits Frankreich, wie Sie dem Bericht der Kommission für Rechtsfragen zur Gesetzesvorlage entnehmen können.

Auch das vom Bundesrat unter anderem vorgebrachte Argument des Mehraufwandes vermag nicht zu überzeugen. Wenn ich sehe, wie viele personalisierte Zuschriften oder Mails wir tagtäglich von Dienstleistungsfirmen erhalten, so lässt sich damit ohne Weiteres auch eine Mitteilung über die automatische Vertragsverlängerung verbinden.

Kollegin Markwalder hat noch die fristlose Kündigung beim Unterlassen der Mitteilung erwähnt. Das tönt relativ hart. Es ist klar, dass diese fristlose Kündigung, die der Konsument oder die Konsumentin aussprechen kann, nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit gilt. Der Konsument oder die Konsumentin muss bezahlen, bis die Kündigung in Kraft tritt. Das ist im Bericht der Kommission für Rechtsfragen auch so enthalten.

Die SP-Fraktion wird deshalb mit Überzeugung auf die Vorlage eintreten. Wir tragen mit dieser Vorlage dazu bei, den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten wesentlich zu verbessern.

Für den Fall, dass der Rat auf die Vorlage eintritt, nehme ich namens der SP-Fraktion noch kurz Stellung zum Minderheitsantrag Flach: Wir werden diesen ebenfalls unterstützen. Eine Beschränkung der Informationspflicht auf die erstmalige Vertragsverlängerung ist ungenügend. Damit wird die Problematik nur wieder auf einen späteren Moment verschoben. Ebenso wird die SP-Fraktion schliesslich den Minderheitsantrag Fehlmann Rielle unterstützen, der im Falle des Eintretens durch Kollegin Min Li Marti vertreten wird.