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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-05

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-05

Wortprotokoll

Das Postulat verlangt vom Bundesrat einen Bericht über die kantonale Praxis von Kindesschutzmassnahmen und den Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie - wenn nötig - Verbesserungsvorschläge. Frau Nationalrätin Feri hat darauf hingewiesen, dass der Bundesrat diesem Anliegen bereits entsprochen hat.

Zum Zeitpunkt seiner Stellungnahme zum vorliegenden Postulat war der Bundesrat bereits durch ein Postulat der SPK-S vom 30. März 2017 beauftragt worden, einen Bericht[NB]zu[NB]den Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten vorzulegen. Er hat beschlossen, in diesem Bericht so weit als möglich auch die Auswirkungen von Kindesschutzmassnahmen auf den Widerruf ausländerrechtlicher Bewilligungen zu prüfen. Im Hinblick auf die Erarbeitung des Berichtes hat das Staatssekretariat für Migration eine Studie zur ausländerrechtlichen Praxis der Kantone beim Bezug von Sozialhilfe durch Drittstaatenangehörige in Auftrag gegeben. Untersucht wurde auch die kantonale Praxis hinsichtlich der Kosten von Kindesschutzmassnahmen.

Die Studie stellt fest, dass einige Kantone diese Kosten als Sozialhilfeleistungen verbuchen, während andere dies nicht tun. Wichtig ist, dass immer eine Beurteilung des Einzelfalls erfolgt. Allerdings weisen mehrere Kantone darauf hin, dass ein Verschulden bzw. eine Vorwerfbarkeit vorliegen müsse, [PAGE 166] damit Kindesschutzmassnahmen ausländerrechtliche Folgen haben können. Die Mehrzahl der Kantone erachtet dies nicht oder nur in seltenen Fällen als gegeben. Die Aspekte des Verschuldens bzw. der Vorwerfbarkeit werden im Rahmen der obligatorischen Verhältnismässigkeit beim Widerruf geprüft. Die Mehrzahl der Migrationsämter geht denn auch davon aus, dass es kaum denkbar ist, dass die Kindesschutzbehörde aufgrund finanzieller Überlegungen bzw. aufgrund der Folgen von finanziellen Überlegungen erforderliche Kindesschutzmassnahmen nicht anordnen würde. Schliesslich wurde - darauf hat Frau Nationalrätin Feri auch hingewiesen - aufgrund des vorliegenden Postulates bereits eine Änderung der Weisung des Staatssekretariates für Migration per 1. Januar 2019 eingeleitet, sodass die kantonalen Migrationsbehörden nun angewiesen werden, Kosten für Kindesschutzmassnahmen gesondert zu betrachten. Dem Anliegen der Postulantin ist damit weitgehend entsprochen.

Der Bundesrat bittet Sie, das Postulat abzulehnen.

[VS]