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preparatory:AB 258352

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-03-09

Wortprotokoll

Die Gutachten müssen die versicherungsmedizinischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Religiöse Haltungen der Sachverständigen dürfen nicht in die medizinische Beurteilung einfliessen und wurden beim fraglichen Leiter einer Gutachterstelle bis anhin auch nicht festgestellt. Sollte dies bei Gutachten festgestellt werden, so ist eine weitere Zusammenarbeit mit einem solchen Sachverständigen unverzüglich zu stoppen.