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Noser Ruedi · Ständerat · 2020-03-09

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Nachdem mein Kollege aus dem Glarnerland berichtet hat, wie schwer es sei, den Glarnern zu erklären, warum die Mehrheit richtig liegt, biete ich ihm an, jederzeit selber ins Glarnerland zu kommen und das den Glarnern ohne allzu grosse Probleme zu erklären.

Ich glaube, dass wir hier mit ein paar Vorbehalten aufräumen müssen: Wenn Sie das Gesetz in Frankreich nehmen, dann stellen Sie zuerst einmal fest, dass dieses dort nur für Firmen mit 5000 Mitarbeitenden gilt, in der Schweiz gälte es ab 500 Mitarbeitenden. Zudem stellen Sie fest, dass in Frankreich eine wesentlich höhere Klagehürde besteht, weil es keine Beweislastumkehr gibt. Das gilt übrigens für alle vergleichbaren Gesetze, d. h., dass auch im kanadischen Gesetz zuerst bewiesen werden muss, dass der kausale Zusammenhang besteht, bevor Sie klagen können. Wir machen es in der Schweiz also umgekehrt. Die Frage ist darum ganz einfach: Müssen wir das weiterhin so tun, oder sollten wir es so tun, wie es alle anderen Länder machen und wie es die Mehrheit hier drin möchte?

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Sie konnten in der "Neuen Zürcher Zeitung" am letzten Samstag eine sehr gute Analyse lesen und dabei feststellen, dass nämlich der Gegenentwurf, den uns der Bundesrat auf den Tisch gelegt hat, sehr griffig ist und auch viel verlangt. Es gibt nicht umsonst Leute, die sagen, er gehe weiter als der Entwurf des Nationalrates, was Sie feststellen, wenn Sie der Debatte drüben richtig zugehört haben.

Ich bin der Ansicht, dass die Justizministerin und das Bundesamt für Justiz mit diesem Gegenvorschlag gute Arbeit geleistet haben. Er bringt nämlich das, was Sie wollen, Herr Zopfi: mehr Verantwortung für die Unternehmen, damit sie vor Ort richtig handeln können.

Sie haben vorhin zwei, drei Dinge zum Thema Haftung gesagt. Für all die Beispiele, die Sie erwähnt haben, gibt es in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung. Ich habe es in der letzten Debatte klar und deutlich gesagt: Wenn man diese Haftung so einführt, kann man nur noch dort tätig sein, wo es Haftpflichtversicherungen gibt. Denn niemand - auch Sie nicht, Herr Zopfi - kann ohne Haftpflichtversicherung für einen Dritten Haftung übernehmen. Das heisst, wenn wir dem Minderheitsantrag zustimmen, können Schweizer Unternehmen im Ausland nur noch tätig sein, wenn sie eine solche Haftpflichtversicherung erhalten, sonst nicht. Das ist die ganze Lösung, die Sie haben.

Schweizer Konzerne haften heute schon im Ausland - es ist überhaupt nicht so, dass sie im Ausland nicht haften. Es gibt auch einen Rechtsweg, der zuerst beschritten werden muss. Aber es gibt auch in der Schweiz Urteile zu Schweizer Konzernen, die gehaftet haben. Hier möchte ich nur auf die Swissair und die Sabena aufmerksam machen; man kann das also auch bereits in der Schweiz machen. Trotzdem muss man den lokalen Rechtsweg durchlaufen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Er ist griffig, und die Kommissionsmehrheit hat einen guten Ansatz gewählt. Wir können diesen - ich glaube, das muss man einfach deutsch und deutlich sagen - in der direkten Demokratie dem Bürger auch erklären und vorstellen. Und dann schauen wir, was der Bürger damit macht.

Ich habe schon viele Initiativen gesehen, die mehr Zustimmung - 80 Prozent und höher - hatten. Hier im Ständerat wurde schon sehr oft gesagt, Meinungsumfragen kämen einem Entscheid gleich. Es gilt der Entscheid an der Urne, das wissen wir zwei als Landsgemeinde-Glarner. Bei uns gilt der Entscheid im Ring, nicht in den Meinungsumfragen. Darum bin ich der Überzeugung: Gehen wir doch als Wirtschaftsvertreter hin, und erläutern wir dem Bürger, wie Geschäftstätigkeit wirklich funktioniert. Danach lassen wir ihn entscheiden. Wir dürfen keine Angst vor dieser Volksabstimmung haben. Ich freue mich auf die Gespräche mit den Bürgern.