Friedli Esther · Nationalrat · 2020-03-09
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-09
Wortprotokoll
Stellen Sie sich vor, Sie stehen in einem Supermarkt an der Kasse. Die Kundin vor Ihnen hat dieselben Produkte im Einkaufswagen wie Sie. Die Verkäuferin verlangt von der Kundin 100 Franken; von Ihnen verlangt sie aber 170 Franken. Würden Sie sich das gefallen lassen? Die meisten würden sich wohl gegen eine solche Diskriminierung wehren.
Genau diesen missbräuchlichen Sachverhalt gehen die Fair-Preis-Initiative und der Gegenvorschlag an. Die Initiative will, dass unsere Unternehmen die Beschaffungsfreiheit haben und dass sie Produktionsmittel und Waren, die sie im Ausland kaufen müssen, zu den dort gültigen Preisen einkaufen können. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, doch das ist leider nicht der Fall. Denn marktmächtige ausländische Produzenten - ich will hier keine Namen nennen - schotten ihre Verkaufskanäle ab. Sie zwingen so die Abnehmer aus der Schweiz, die Produkte in der Schweiz zu überhöhten Preisen zu kaufen. Mit Wettbewerb hat das leider wenig zu tun.
Bei meinem Beispiel liesse sich nun einwenden, dass man den Laden ja verlassen und den Einkauf woanders tätigen könne. Ich kann entwarnen. In diesem theoretischen Fall wäre das möglich, weil nebenan noch ein anderer Laden geöffnet hat. Bei Importen kann man jedoch nicht so einfach ausweichen, wenn der marktmächtige ausländische Produzent seine Verkaufskanäle mit allen Mitteln abschottet. Vor allem Unternehmen aus der Schweiz sind dieser Benachteiligung ausgeliefert, weil sie meistens die benötigten Produkte nicht kurzerhand im grenznahen Ausland besorgen können. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung bestätigen, dass das hiesige Gewerbe für ganz unterschiedliche Produkte leider zu viel bezahlt.
Grundsätzlich bin ich dafür, dass der Staat so wenig wie möglich in die Wirtschaft eingreift. Doch hier sehe ich Handlungsbedarf. Wir müssen unsere KMU unterstützen und vor allem schauen, dass sie wettbewerbsfähig bleiben. Der Gegenvorschlag, wie ihn die vorberatende Kommission beantragt, ermöglicht Unternehmen im Fall von Abhängigkeiten den Einkauf im Ausland zu dortigen Marktpreisen. Um missbräuchliches Verhalten zu unterbinden, soll das Kartellgesetz verschärft werden.
Das Gewerbe in der Schweiz bezahlt nicht nur mehr, durch die Schweiz-Zuschläge verliert es auch Kunden. Der Einkaufstourismus boomt nach wie vor. Jedes Jahr fliessen rund [PAGE 217] 15 Milliarden Franken durch den Einkaufs- und Gastrotourismus ins Ausland ab. Jeder zehnte für Konsum in der Schweiz ausgegebene Franken fliesst in die Kassen ausländischer Detailhändler. Mit der geltenden Wertfreigrenze subventionieren wir sogar den Einkaufstourismus. Dazu kommt die anhaltende Frankenstärke, die das Einkaufen ennet der Grenze nach wie vor attraktiv macht. Heute haben wir die Möglichkeit, dem entgegenzuwirken und den Einkaufs- und Gastrotourismus etwas zu mindern. Weitere Massnahmen müssen aber folgen.
Wegen der Schweiz-Zuschläge sind im Detailhandel, Tourismus und Gewerbe Zehntausende von Arbeitsplätzen verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. Es sind aber gerade diese Branchen, die vom bundesrätlichen Gegenvorschlag ausgenommen werden. Ohne Anpassungen würden nur jene Branchen vollständige Beschaffungsfreiheit erlangen, die sich in direkter Konkurrenz zu Unternehmen im Ausland befinden. Die öffentliche Verwaltung, das Gesundheitswesen, der öffentliche Verkehr, Bildung und Forschung, der Detailhandel, die Landwirtschaft und viele KMU und Dienstleistungsbetriebe würden benachteiligt bleiben. Schweiz-Zuschläge gefährden aber nicht nur Jobs in der Exportwirtschaft. Die vorberatende Kommission hat dies erkannt und hat entscheidende Anpassungen vorgenommen.
Ich empfehle Ihnen, auf den Gegenvorschlag einzutreten und den vorliegenden Mehrheitsanträgen zum Kartellgesetz zuzustimmen.