Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-03-09
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09
Wortprotokoll
Bei Artikel 23e gibt es keinen Minderheitsantrag und keinen Einzelantrag, aber es scheint mir mit Blick auf die weitere Diskussion zweckmässig, dass wir kurz auf diesen wichtigen Artikel eingehen.
Artikel 23e definiert die Begriffe und damit eben insbesondere den Begriff des terroristischen Gefährders respektive der terroristischen Gefährderin. Und zwar wird festgelegt, dass es sich um eine Person handeln muss, bei der aufgrund der konkreten und aktuellen Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie oder er eine terroristische Aktivität ausüben wird.
Warum ist das wichtig? Wir befinden uns mit der ganzen Vorlage beim Vorstadium terroristischer Aktivität. Das heisst, wir sind noch nicht beim Strafrecht - das Strafrecht haben wir vorhin beraten -, sondern wir sind hier bei der Ebene der Polizei, bei der es darum geht, präventiv gegen entsprechende Gefährder vorzugehen. Deshalb ist auch wichtig, dass dieser Gefährdungsbegriff klar definiert wird. Hier wird eben festgelegt, dass nicht jeder Verdacht genügt, um eine Person als Gefährder einzustufen, sondern dass es konkrete und aktuelle Anhaltspunkte geben muss. Damit wird eben auch die Verpflichtung festgelegt, dass hier konkrete Verdachtsmomente ermittelt werden müssen, damit das ganze Instrumentarium, das hier gegen Gefährder zur Verfügung gestellt wird, überhaupt zum Einsatz kommt.