Dittli Josef · Ständerat · 2020-03-09
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-09
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat schon einiges Wesentliches gesagt. Ich versuche, das Gesagte möglichst nicht zu wiederholen, und kann Ihnen einfach sagen, dass es aus Sicht der Minderheit falsch ist, hier diese Ausnahmen von der Eingrenzung, wie das die Kommissionsmehrheit will, über die möglicherweise EMRK-problematischen Bereiche hinweg einzuschränken.
Mit dem vorgesehenen Hausarrest gehen wir sehr weit. Mit der Massnahme des Hausarrests bewegen wir uns im präventiven Bereich. Die Person hat noch keine Straftat begangen. Mit einer so scharfen Massnahme wie dem Hausarrest wird man der Tatsache gerecht, dass es konkrete und [PAGE 87] aktuelle Anhaltspunkte für die terroristische Gefährdung durch eine Person gibt. Wenn es nun darum geht, die Möglichkeit von Ausnahmen zu definieren, ist aber auch das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Für die betroffene Person sollen dabei EMRK-konforme Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das vom EJPD und von der KKJPD in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Professor Donatsch zum Thema "Umgang mit gefährlichen Personen" zeigt auf, dass deshalb eine möglichst einzelfallgerechte Lösung zur Erfüllung der Anforderungen der EMRK notwendig ist. Dies erfordert, dass die Kontakte zur Aussenwelt und das soziale Leben nur so weit eingeschränkt werden dürfen, wie dies zur Durchführung der Massnahme zwingend erforderlich ist. Der Antrag der Kommissionsmehrheit führt zu weit und würde den Anforderungen der EMRK wohl nicht genügen.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine Kann-Bestimmung handelt. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Ausnahmen. Die Behörde muss keine Ausnahmen bewilligen; sie kann solche gewähren, aber auch nur aus wichtigen Gründen. Insofern besteht nicht die Gefahr, dass man beispielsweise einen Hassprediger in die Moschee gehen lassen muss.
Die Kommissionsminderheit und der Bundesrat raten dringend davon ab, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen, denn dadurch käme die Massnahme einer Haftsituation sehr nahe. Wir würden uns sehr angreifbar machen.
Es gibt zwar noch keine gerichtlichen Entscheide zu präventiv-polizeilichen Massnahmen, die in Richtung Hausarrest gehen. Möglichst einzelfallgerechte Anordnungen, wie sie nach dem Entwurf des Bundesrates eben möglich wären, sind aber die Voraussetzung, dass so eine Anordnung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Der Ermessensspielraum der anordnenden Behörde wird dabei eingehalten.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Minderheit, hier dem Bundesrat zu folgen.