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Ritter Markus · Nationalrat · 2020-03-09

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-09

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion wird bei den Artikeln 7 und 7a der Mehrheit folgen.

Der Bundesrat und die Minderheit Aeschi Thomas wollen einen neuen Artikel 7a ins Kartellgesetz einfügen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will keinen neuen Artikel 7a, sondern eine Anpassung in Artikel 7 des Kartellgesetzes. Der Bundesrat und die Minderheit beantragen bei Artikel 7a, nur den Behinderungsmissbrauch zu regeln, und zwar nur jenen im Ausland. Die Mehrheit will bei Artikel 7 die relativ marktmächtigen Unternehmen den marktbeherrschenden Unternehmen gleichstellen. Damit würde bei den relativ marktmächtigen Unternehmen nicht nur der Behinderungsmissbrauch, sondern auch der Ausbeutungsmissbrauch klar umschrieben und geregelt.

In Artikel 7 Absatz 2 werden die unzulässigen Verhaltensweisen umschrieben. Niemand, der sich korrekt verhält, muss sich wegen Artikel 7 Sorgen machen. Artikel 7 ist für marktbeherrschende Unternehmen schon längere Zeit in Anwendung und hat in der Praxis zu keinen Problemen geführt. Es macht deshalb Sinn, diese Regelung auch für die relativ marktmächtigen Unternehmen anzuwenden und auf einen neuen Artikel 7a zu verzichten. In diesem Sinne wird die Mitte-Fraktion bei Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 7a der Mehrheit folgen.

Bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g wird die Mitte-Fraktion ebenfalls der Mehrheit folgen. Bei Artikel 7 Absatz 2 hat die Mehrheit der Kommission einen neuen Buchstaben g, eine sogenannte Reimportklausel, eingefügt. Bei dieser Reimportklausel geht es darum, dass Güter, die exportiert wurden, nicht ohne weitere Bearbeitung reimportiert und in der Schweiz wieder verkauft werden. Damit sollen Anstrengungen von Branchen für einen erfolgreichen Export nicht unterlaufen werden. Betroffen sind zum Beispiel die Exporte von Lebensmitteln, die mit der privatrechtlichen Nachfolgelösung für das "Schoggi-Gesetz" im Ausland abgesetzt werden können. Diese Massnahmen werden von den Branchen im Milch- und Getreidebereich ergriffen, damit zum Beispiel Schokolade oder Guetzli erfolgreich exportiert werden können. Mit den Geldern, die die Branchen aufbringen, sind diese Schweizer Traditionsprodukte auch in Ländern mit tieferer Kaufkraft wettbewerbsfähig.

Mit der Schweizer Herkunft kann ein gewisser Mehrpreis gerechtfertigt werden. Die Differenz zu den Produktionskosten wird aber über diese privatrechtlichen Brancheninstrumente ausgeglichen. Es macht deshalb Sinn, diesen neuen Buchstaben g in Artikel 7 Absatz 2 einzufügen. Der Ständerat hat so die Möglichkeit, die Frage einer Reimportklausel nochmals vertieft zu prüfen.

In diesem Sinne wird die Mitte-Fraktion bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g der Mehrheit folgen und bittet Sie, dasselbe zu tun. [PAGE 228]