Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-03-09
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-03-09
Wortprotokoll
Ich merke: Zu später Stunde sind Sie gnädig mit den Minderheiten. Deshalb bin ich guter Dinge. Ich beantrage Ihnen, auch hier der Minderheit zuzustimmen. Wie gesagt worden ist, geht es darum, ab welchem Alter die Massnahmen, die wir soeben bereinigt haben und die weit gehen, ausgesprochen werden können. Die Minderheit ist der Ansicht, dass das Mündigkeitsalter, 18 Jahre, massgebend sein sollte.
Natürlich ist klar, dass auch Minderjährige terroristische Gefährder oder sonst wie verblendet sein können. Und natürlich kann auch von Minderjährigen eine Gefahr ausgehen. Aber ich glaube dennoch, dass wir falsch liegen, wenn wir einfach aufgrund dieser Tatsachen die Altersgrenze derart tief ansetzen - ab 12 Jahren, wie es die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat wollen.
Ich finde das deshalb falsch, weil wir bei den Minderjährigen andere Massnahmen zur Verfügung haben, die der Situation weit besser gerecht werden. Insbesondere sind Kindesschutzmassnahmen geeignet, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen notfalls aus dem radikalisierenden Umfeld herauszulösen. Und Sie sind sicher einig mit mir: Es wird niemand als Terrorist geboren.
Wenn wir eine Massnahme, die einer Inhaftierung gleichkommt, wie wir es gehört haben, auch gegen Minderjährige erlauben, dann geben wir an einem Punkt auf, wo wir mit anderen, milderen Massnahmen noch Chancen hätten. Klar: Es mag Minderjährige geben, die "tickende Zeitbomben" sind. Aber diese "Zeitbomben" müssen wir zu entschärfen versuchen. Denn erstens lohnt es sich bei ihnen noch, und zweitens sollten wir nicht noch selber zu einer weiteren Radikalisierung beitragen.
Die von der Mehrheit beantragte Lösung widerspricht nicht nur der Bundesverfassung, sondern auch der Kinderrechtskonvention. Es besteht die Gefahr, dass sie letztlich dazu führt, dass die Strafverfolgungsbehörden den Weg des geringsten Widerstandes gehen und Massnahmen gegen Kinder und Jugendliche anwenden werden. Das ist kein Weg. Ich weiss, es tönt etwas pathetisch, aber wir müssen uns als Gesellschaft dieser Leute, dieser Kinder echt annehmen, ansonsten ticken die "Bomben" weiter.
Sie werden jetzt vielleicht einwenden, dass auch in unserem Strafrecht die Strafmündigkeit bereits lange vor dem 18. Geburtstag beginnt. Das trifft zwar zu. Aber es trifft eben genauso zu, dass bis zur fixen Altersgrenze von 18 Jahren in jedem Fall das Jugendstrafrecht gilt. Es ist so, dass das Jugendstrafrecht die Resozialisierung und den Schutz der Jugendlichen hoch gewichtet. Ich zitiere Artikel 2 Absatz 1 des Jugendstrafgesetzes: "Wegleitend für die Anwendung dieses Gesetzes sind der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen." Absatz 2: "Den Lebens- und Familienverhältnissen des Jugendlichen sowie der Entwicklung seiner Persönlichkeit ist besondere Beachtung zu schenken."
Selbst bei schwersten Delikten kann ein Jugendlicher nicht mit mehr als vier Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Selbst bei schwersten Delikten steht die Resozialisierung und die Erziehung des Jugendlichen im Vordergrund.
Man kann dieses System vielleicht als in krassen Fällen zu starr ansehen, aber wir sind damit mehrheitlich gut gefahren. Welchen Sinn macht es nun, diese Grundsätze bei polizeilichen Massnahmen über Bord zu werfen? Hier geht es immerhin explizit nicht um begangene schwere oder schwerste Delikte, sondern nur um eine potenziell bevorstehende Gefährdung.
Ich meine, dass uns diese Massnahmen bei Kindern und Jugendlichen nicht weiterbringen. Richtig wäre es, sich dieser Kinder und Jugendlichen mit den geeigneten Massnahmen anzunehmen und über die Kesb tätig zu werden. Richtig [PAGE 91] wäre es, die Kinder aus der Situation zu holen und zu integrieren, und nicht, sie zu stigmatisieren und zu kriminalisieren, sodass wir es dann die nächsten vierzig Jahre immer wieder mit ihnen zu tun haben.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und die Unterstützung der Minderheit.