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Reimann Lukas · Nationalrat · 2020-03-10

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-10

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit I, die Bauern bei Enteignungen mit dem Sechsfachen des ermittelten Höchstpreises nach Artikel 66 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht zu entschädigen. Wieso ein Sechsfaches? Es geht uns nicht darum, die Bauern einfach besserzustellen oder einmal mehr zu subventionieren. Es geht darum: Wenn Kulturland enteignet wird, dann darf das nicht einfach so salopp passieren, sondern das sollte nur zurückhaltend und in Ausnahmefällen passieren. Die beste Zurückhaltung erfolgt dann, wenn die Entschädigung eben höher ist.

Es gab im Vorfeld und auch bei der Vernehmlassung zahlreiche Studien. Das bäuerliche Bodenrecht sieht ja keine Marktpreise vor, und das steht in diametralem Gegensatz zur neuen Nutzung durch die Person, die dann eben enteignet. Darum braucht es hier eine Regelung, und wir finden: eine Regelung, die für alle fair ist und die ausreichend entschädigt. Es gab dazu die Stellungnahme der Schweizerischen Vereinigung Industrie und Landwirtschaft. Diese verweist auch auf verschiedene Studien, die darüber gemacht wurden. Auch sie ist der Meinung, dass es eine Entschädigung mit dem sechsfachen Preis geben soll.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit I zuzustimmen.