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Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2002-10-01

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

"Kontrolle statt Verbote" sollte doch zwingend das Leitmotiv für diese Gen-Lex sein. Die uns vorliegende, von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates verabschiedete Gesetzesvorlage ist mittlerweile zu einem regelrechten Biotech-Verhinderungsgesetz mutiert. Forscherinnen und Forscher sind nach wie vor besorgt, denn das von der WBK verabschiedete Gentechnikgesetz schränkt die medizinische, biologische und landwirtschaftliche Forschung in der Schweiz im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz drastisch ein. Wird die Vorlage so verabschiedet, wie sie uns vorliegt, so können sich die Liberalen nicht dahinter stellen, und zwar aus schwerwiegenden Gründen, die ich nachfolgend im Namen der Fraktion darlege.

An erster Stelle sei der Volkswille zitiert, der im Jahre 1998 in der Ablehnung der Genschutz-Initiative deutlich zum Ausdruck kam. Es widerspricht dem Demokratieverständnis der Liberalen zutiefst, wenn nun die abgelehnten Verbote durch die Hintertüre in die Gen-Lex Eingang finden, die in erster Linie zur Aufgabe hat, klare und sinnvolle Regelungen und Beschränkungen aufzunehmen. Mit der Gen-Lex sollte ein hoher Sicherheitsstandard erreicht, auch den Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen und der Schweiz die Möglichkeiten und Chancen dieser zukunftsweisenden Technik offen gehalten werden. Voraussetzung ist dabei, dass ein stetes Abwägen zwischen imaginären negativen Folgen der Gentechnologie und ihren Chancen stattfindet. Mit einem Verhinderungsgesetz verbauen wir uns jedoch diesen Weg zum Vornherein. Allfällige Risiken tragen wir ohnehin mit, da im Ausland ohne Zweifel weitergeforscht wird - und womöglich noch mit unseren besten Experten.

Mit der Gen-Lex darf der Forschung nicht die Möglichkeit entzogen werden, das Grundlagenwissen zu erarbeiten. Ein solches Vorgehen würde eine unserer wichtigsten Ressourcen, die Hochschulbildung, einschränken und die Schweizer Hochschulen vom internationalen Niveau abkoppeln, schlicht unsere Kompetenz auf dem Gebiet der Gentechnologie zunichte machen. Qualitativ hoch stehende und unabhängige Forschung, die sich nicht nur von Gewinninteressen leiten lässt, ist Teil unserer Zukunft, die wir als verantwortungsvolle Politiker und Politikerinnen nicht preisgeben dürfen. Das im Gesetz postulierte Moratorium für Freisetzungsversuche würde negative Konsequenzen auf die Forschung in der Schweiz haben.

Gerade im Zusammenhang mit den Freisetzungsversuchen ist das uns heute vorliegende Gesetz von Misstrauen gegenüber der Forschung oder vielmehr von Angst gegenüber dem Unbekannten geprägt. Das ist an sich eine verständliche Haltung, denn der Laie hat sich noch nicht lange mit dieser komplexen Materie auseinander gesetzt; zudem ist diese Materie sehr schwer zu erfassen. Es ist erfahrungsgemäss leichter, auf emotionaler Ebene negative Auswirkungen an die Wand zu malen, als mit sachlicher Argumentation einen möglichen Nutzen zu begründen, der noch nicht einmal vollumfänglich beweisbar ist.

Aber seien es nun Risiken, Gefahren oder Nutzen - damit Antworten auf die Fragen gefunden werden, muss geforscht werden. Ein Verhinderungsgesetz verhindert auch Antworten. Es geht jedoch nicht ausschliesslich um die Spitzenposition in der Forschung, die Hochschulbildung und den Rang im internationalen Wettbewerb. Der volkswirtschaftliche Aspekt ist ebenfalls von grösster Bedeutung. Von diesem Gesetz empfindlich getroffen werden die Wirtschaft - namentlich die Agroindustrie - und hoch spezialisierte, aufsteigende Kleinfirmen. Grosse Firmen können ihre Forschung verlegen, Start-ups werden eingehen, und die Schweizer Wirtschaft wird das Nachsehen haben.

Zu den unrealistischen Auflagen und zum Moratorium für Freisetzungsversuche gesellt sich eine in der Welt einzigartige Haftpflichtregelung, der wir Liberalen nicht zustimmen können. Diese Haftpflichtregelung verlangt, dass das schlicht Unvorhersehbare vorhersehbar sein muss. Das Gesetz verlangt, dass der Hersteller für sein bewilligtes, fehlerfreies Produkt auch dann haften muss, wenn der Konsument durch falsche Anwendung einen Schaden verursacht. Dies widerspricht dem üblichen Rechtsgrundsatz, der generell vorsieht, dass der Anwender für verursachte Schäden aufkommen muss. Die Auflagen, das Moratorium, die Haftpflicht gehen zu weit und verwandeln die Gen-Lex in ein Verhinderungsgesetz.

Nochmals: Wir wollen gemäss Volkswille und zugunsten der Schweizer Wirtschaft und Forschung klare Richtlinien, ein sachgerechtes Gesetz, das vor Missbrauch schützt, das aber die Entwicklung auf dem zukunftsträchtigen Gebiet der Gentechnologie nicht unterbindet oder gar verunmöglicht.

Die Liberalen sind für Nichteintreten.

Sollte das Plenum dem Antrag auf Nichteintreten nicht folgen, so werden die Liberalen den Rückweisungsantrag Neirynck unterstützen. Die Aufteilung der Gen-Lex in einen liberalen Forschungsteil und in einen restriktiven Anwendungsteil kommt vielen Kreisen, namentlich den bäuerlichen Organisationen, natürlich entgegen. Es ist sinnvoller, die Kommissionsberatung wieder aufzunehmen, als vor einem Scherbenhaufen zu stehen, wenn es sich abzeichnet, dass die Minderheitsanträge nicht zum Durchbruch kommen sollten.

In diesem Zusammenhang muss ich sagen - und es ist sehr zu bedauern -, dass in einer entscheidenden Kommissionssitzung einem Antrag Fetz zugestimmt wurde, mit dem die sachliche Diskussion über brisante inhaltliche Fragen auf eine mehr oder weniger belanglose redaktionelle Ebene hinuntergeschraubt wurde. Mit einer Rückweisung soll nicht Kosmetik betrieben werden oder eine Verhinderungstaktik angewandt werden, sondern im Sinne des Leitmotivs, das übrigens auch dem Volkswillen entspricht, ein Kontrollgesetz und kein Verbotsgesetz erarbeitet werden.

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