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Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-03-10

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Artikel 84 der Bundesverfassung verlangt, dass zum Schutze des Alpengebietes vor den negativen Folgen des Transitverkehrs der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene zu erfolgen habe. In Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes wird verlangt, dass innert zwei Jahren nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels höchstens noch 650[NB]000 Transitfahrten pro Jahr erfolgen dürfen.

Nach der Annahme der Alpen-Initiative 1994 konnte im Jahre 2000 zuerst einmal der Anstieg dieses Güterverkehrs gebremst werden. Dank dem Bau der Neat, der Einführung der LSVA, der Liberalisierung im Güterverkehr sowie zusätzlichen Verbilligungsmassnahmen für den alpenquerenden Güterverkehr konnte dieser seither kontinuierlich abgesenkt werden, auch wenn das gesetzliche Ziel, 2018 bloss noch 650[NB]000 Fahrten zu haben, nicht erreicht werden konnte. 2018 waren es noch 941[NB]000 Fahrten, Ende des letzten Jahres waren es sicher noch weniger. Der Bundesrat schätzt, dass ohne die genannten Massnahmen zusätzlich weitere 800[NB]000 schwere Güterfahrzeuge die Alpen queren würden.

Im internationalen Vergleich ist die Transitachse durch die Schweiz im Übrigen die einzige, auf welcher der Strassengüterverkehr zurückgegangen ist. Es fehlt auf den übrigen Transitachsen an sich ergänzenden Massnahmen auf Schiene und Strasse. So gibt es aus dem mitteleuropäischen Raum keine Bahnalternative Richtung Italien, weshalb beispielsweise am Brenner die Fahrten auf der Strasse stark wachsen. Bei uns hingegen betrug 2018 der Anteil der Schiene 70,5 Prozent.

Unter diesen Umständen und im Bewusstsein, dass das gesetzliche Ziel nicht erreicht worden ist, hat Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen den neusten Verlagerungsbericht grundsätzlich positiv zur Kenntnis genommen.

Mit Botschaft vom 13. November 2019 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über eine Erhöhung und Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs. Der aktuelle Zahlungsrahmen von 1,675 Milliarden Franken umfasst die Betriebsabgeltungen für den unbegleiteten kombinierten Verkehr für die Jahre 2011-2023 und für den begleiteten kombinierten Verkehr, die sogenannte rollende Landstrasse, die Rola, bis 2018. Seit 2019 erfolgt die Förderung der Rola ausserhalb dieses Zahlungsrahmens.

Der Bundesrat beantragt nun, die Laufzeit des geltenden Zahlungsrahmens 2011-2023 um drei Jahre zu verlängern. Zugleich beantragt der Bundesrat eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 90 Millionen Franken, somit um je 30 Millionen Franken pro zusätzliches Jahr. Dennoch würde die durchschnittliche Abgeltung pro Sendung im unbegleiteten kombinierten Verkehr um über 70 Prozent gesenkt. Diese zusätzlichen Mittel würden bloss den unbegleiteten kombinierten Verkehr betreffen. Der Bundesrat wird die Weiterentwicklung der Rola vertieft analysieren und uns zusammen mit dem Verlagerungsbericht 2021 diesbezügliche Anträge unterbreiten.

Nun hat Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen am Antrag des Bundesrates eine relativ massive Änderung vorgenommen. Sie knüpfte dabei an dessen eigene Hinweise im Verlagerungsbericht an. Der Bundesrat kam darin nämlich zum Schluss, dass "das Verlagerungsziel mit den bisherigen Massnahmen allein nicht erreicht werden kann". Sogar die Eröffnung des Ceneri-Basistunnels in diesem Herbst zusammen mit der gleichzeitigen Schliessung der letzten Lücken im 4-Meter-Korridor auf der Gotthardachse würden nicht ausreichen, um das Verlagerungsziel zu erreichen. Die Gründe hierfür ortet der Bundesrat in vier Bereichen, - ich verweise auf Seite 8371 der Botschaft: erstens in den Verzögerungen bei der Fertigstellung der Zulaufstrecken zur Neat in Deutschland, zweitens in der fehlenden Interoperabilität entlang des gesamten Nord-Süd-Korridors, drittens in der Unmöglichkeit, 740 Meter lange Züge zu führen, und viertens in der fehlenden Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Transportangebote.

In der Kommissionssitzung ist uns bewusst geworden, dass es zum Teil sogar um eine Kombination der verschiedenen Mängel geht, welche eine weniger starke und weniger rasche Absenkung der Betriebsabgeltungen verlangen: So verlangt sogar die EU-Verordnung 1315 von 2013, dass die Zulaufstrecken im Norden erst 2030 für eine Zuglänge von 740 Metern mit 22,5 Tonnen Achslast und für eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern ausgebaut werden müssen. Solange nun das die Schweiz umgebende europäische Netz noch nicht den Korridor-Standard der Neat erfüllt, ist bereits absehbar, dass eine Rückverlagerung auf die Strasse anstatt die Weiterführung der seit Jahren kontinuierlichen Erhöhung des Bahnanteils am Modal Split die Folge sein könnte. [PAGE 245]

Die Kommission will das nicht und hat deshalb mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, in Artikel 1 des Bundesbeschlusses den Zahlungsrahmen um 295 Millionen Franken zu erhöhen und seine Laufzeit um vier Jahre zu verlängern. Die zusätzlichen Mittel würden für eine Aufstockung in den Jahren 2024 bis 2026, dem vom Bundesrat vorgesehenen Verlängerungszeitraum, sowie für die zusätzlichen vier Jahre verwendet. Diese inklusive die vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzmittel würden wie bisher der Spezialfinanzierung Strassenverkehr belastet, da es sich um kombinierten Verkehr handelt.

Mit dieser Begründung bitten wir Sie um Zustimmung zu den Anträgen der Kommission.

Gleichzeitig hat Ihre Kommission mit 20 zu 2 Stimmen beschlossen, eine Motion einzureichen, die den Bundesrat verpflichtet, mittels eines Staatsvertrages mit Frankreich und Belgien eine linksrheinische Alternativroute für den Güterverkehr voranzutreiben. Diese Motion erinnert natürlich an die Blockade der rechtsrheinischen Strecke in Deutschland durch den Vorfall in Rastatt, der massive Einbussen und Erschwernisse für den Nord-Süd-Güterverkehr und damit natürlich auch für den alpenquerenden Transitverkehr nach sich gezogen hatte. Es geht aber auch darum, die absehbaren Verzögerungen beim Ausbau der Zulaufstrecken in Deutschland abzufedern.

Wir bitten Sie, auch dem diesem Antrag Ihrer Kommission - also der Motion 20.3003 wie auch dem erweiterten Zahlungsrahmen - zuzustimmen und vom Verlagerungsbericht 2019 Kenntnis zu nehmen.

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