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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2020-03-10

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Artikel 6 Absatz 2 steht exemplarisch für die Frage, wie es um das Gleichgewicht zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen steht. Es geht hier um die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung. Wenn der Versicherte beim Vertragsabschluss Fragen falsch beantwortet hat - sei es wissentlich, sei es unwissentlich -, kann der Versicherer in einem solchen Fall kündigen. Unser Rat hat beschlossen, dass dieses Kündigungsrecht auf zwei Jahre beschränkt werden soll, das heisst, das Recht des Versicherers, innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis einer Verletzung der Anzeigepflicht kündigen zu können, soll nach zwei Jahren erlöschen.

Damit wird das Pendant zum Kündigungsrecht des Versicherten geschaffen, wenn der Versicherer seine Informationspflichten gemäss Artikel 3 verletzt hat. Dort erlischt dieses Recht auch nach zwei Jahren. Wir haben in der Kommission und im Rat die Diskussion so geführt, dass wir gesagt haben, es solle ein Pendant sein.

Für eine faire und ausgeglichene Regelung muss deshalb auch das Kündigungsrecht des Versicherers zeitlich beschränkt werden. Mit zwei Jahren auf beiden Seiten werden hier gleich lange Spiesse geschaffen. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen. Es ist unfair, wenn der Zeitablauf das Fehlverhalten des Versicherers heilt, nicht aber jenes des Versicherungsnehmers. Ich habe es auch schon erwähnt: Das Versicherungsunternehmen ist nicht ohne Schutz. Es gibt immer noch die Möglichkeit, wenn jemand wirklich betrügt, dass man sich auf absichtliche Täuschung gemäss Obligationenrecht berufen und entsprechend vorgehen kann.

Deshalb bitte ich Sie, hier die Minderheit Rytz Regula zu unterstützen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Jetzt komme ich noch zu einem wirklich wichtigen Anliegen. Es geht um das direkte Forderungsrecht, das ein langjähriges Anliegen ist. Es geht um die Haftpflichtversicherungen. Ich bitte Sie, hier wirklich bei Ihrem zweimal gefällten Entscheid zu bleiben. Der Ständerat ist uns übrigens in seinem letzten Entscheid mit 20 zu 22 Stimmen nur ganz knapp nicht gefolgt. Die Argumente für das direkte Forderungsrecht haben sehr viele eingesehen. Eine faire Verteilung von Rechten und Pflichten unter den verschiedenen Involvierten muss auch denjenigen einbeziehen, der durch einen Versicherten geschädigt worden ist.

Ausserhalb des Strassenverkehrsrechts besteht bei Haftpflichtfällen häufig ein sozialer Kontakt zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten. Es kann sein, dass zwischen Kunden und Lieferanten ein Haftpflichtfall auftritt, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder zwischen Nachbarn. In diesen Fällen haben die Geschädigten häufig Hemmungen, gerichtlich gegen den Schädiger vorzugehen, weil sie zum Beispiel eine Belastung der Beziehung befürchten. Das ist ja nicht ganz zu Unrecht so. Deshalb ist es wichtig und eben ein langjähriges Anliegen, dass sie sich direkt an den Versicherer wenden können, also das direkte Forderungsrecht haben.

Es geht also wirklich darum, einem Geschädigten den Zugang zu Entschädigungszahlungen, die ihm oder ihr von Gesetzes wegen zustehen, nicht länger zu verwehren. Die Vorlage, die wir jetzt haben, bzw. der Bundesrat sieht zwar jetzt ein direktes Forderungsrecht vor, aber nur, wenn der Schädiger nicht mehr belangt werden kann, das heisst, wenn er gestorben oder verschollen ist. In allen anderen Fällen wird dieses direkte Forderungsrecht nicht zugestanden. Das ist nun wirklich ein Anliegen, bei dem Sie etwas für die Versicherten tun können.

Es wird argumentiert, das hätte zum Beispiel Folgen und manchmal gebe es Leute, die einen Schaden verursachten und sagten: Gut, ich bezahle den selber, weil ich nicht will, dass ich beim Bonus-Malus-System irgendwie schlechter fahre. Das ist kein Problem, das wird heute bei den Autoversicherungen schon so gemacht, dass dann zum Teil der Schädiger sagt: Ich bezahle es jetzt direkt, ich will im Bonus-Malus-System nicht schlechter fahren. Das ist also kein Argument, um gegen das direkte Forderungsrecht zu sein.

Insofern bitte ich Sie, hier im Sinn des Geschädigten der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und auch Ihren Entscheid, den Sie schon zweimal so bestätigt haben, heute ein drittes Mal zu bestätigen.

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