Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-03-10
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-03-10
Wortprotokoll
Doppelbesteuerungsabkommen kommen regelmässig im Parlament vorbei, es ist sozusagen tägliches Brot. Die Schweiz hat rund 90 Doppelbesteuerungsabkommen, also mit 90 verschiedenen Ländern, und die werden in der Regel laufend an neue Gegebenheiten angepasst. In der Regel sind dies durchaus Formalitäten.
Doppelbesteuerungsabkommen dienen dazu, dass Länder ihre Unternehmen oder ihre Bürger nicht doppelt besteuern, bei uns und im entsprechenden Land. Doppelbesteuerungsabkommen sind technisch relativ detailliert und kompliziert, wenn man in diese Details geht, weil all das geregelt werden muss. Es ist aber für die Schweiz als internationaler Standort von multinationalen Firmen ausserordentlich wichtig, dass wir sie haben. Das ist auch der Grund, weshalb die Schweiz sehr viele Doppelbesteuerungsabkommen hat. Wir übernehmen auch überall dort, wo es Sinn macht, die internationalen Standards und Normen, damit Firmen, die in 50 oder 100 Ländern präsent sind, das überall nach den gleichen Gesichtspunkten entwickeln können. In diesem Sinne sind internationale Standards nicht ein Zwang, sondern sie erleichtern in der täglichen Arbeit der Unternehmen die Abrechnung der entsprechenden Steuern. Hier geht es ebenfalls um entsprechende Anpassungen; Sie haben es gesehen, es geht um Protokolle zur Änderung der Doppelbesteuerungsmassnahmen mit Irland, Korea, der Ukraine, dem Iran, den Niederlanden, Schweden, Norwegen und Neuseeland.
Die Verhandlungen zu diesen Doppelbesteuerungsabkommen werden in der Regel schriftlich geführt. Man bewegt sich in einer Materie, die international genormt ist. Es ist ganz selten, dass man sich einmal trifft; es gibt Telefonkonferenzen, oder es findet ein schriftlicher Austausch statt. Wir setzen insbesondere um, dass Mindeststandards aufgenommen werden sollen, dies im Rahmen des Beps-Projektes. Es geht um Massnahmen gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen, da gibt es auch andere Elemente, die Sie bereits genehmigt haben; Country-by-Country-Reporting beispielsweise ist eine solche Vorlage. Die Protokolle enthalten dementsprechend eine Ergänzung der Präambel und eine Missbrauchsklausel in der Form eines Hauptzwecktestes gemäss dem Bericht zur Massnahme 6 des Beps-Projektes. Sie erfüllen damit den Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbräuchen.
Weiter wird auch der Mindeststandard betreffend Streitbeilegungsverfahren gemäss Beps-Massnahme umgesetzt. Dieser umfasst in den vorliegenden Protokollen in erster Linie Regeln zur Vermeidung von Verständigungsverfahren. Wenn wir in Verständigungsverfahren kommen, sind wir mit unseren demokratischen Prozessen in der Regel zu langsam, also versuchen wir dies in diesen Bereichen bereits auszuschliessen oder zu vereinfachen. Zudem sollen die Doppelbesteuerungsabkommen, wo dies nicht schon in früheren Revisionen passiert ist, mit einer standardgemässen Bestimmung zur Amtshilfe ergänzt werden; dies ist beim Iran und der Ukraine der Fall. Eine Ausnahme ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, bei dem die Amtshilfe über das multilaterale Amtshilfeübereinkommen bereits standardgemäss geregelt ist.
Wo es möglich war, wurden die Verhandlungen auch zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen und zur Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen an die sonstige Abkommenspolitik der Vertragsstaaten genutzt. Im Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine sind Verbesserungen betreffend die Rechtssicherheit und die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen. Das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden enthält verschiedene Klarstellungen und Vereinfachungen betreffend die Behandlung von Dividenden an Anlagefonds und Vorsorgeeinrichtungen. Weiter ist eine Neuregelung der Besteuerung von Ruhegehältern vorgesehen. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, der Ukraine und Irland werden mit einer Schiedsklausel ergänzt. Diese erhöhen die Rechtssicherheit im Hinblick auf den Zweck der Doppelbesteuerungsabkommen, Doppelbesteuerungen zu vermeiden.
Wenn wir diese acht Änderungsprotokolle zusammenfassend betrachten, so sehen wir, dass sie Rechtssicherheit schaffen; sie schaffen Vereinfachungen in der Abwicklung, sie sind ausgewogene Ergebnisse von Verhandlungen zwischen der Schweiz und den betreffenden Staaten, sie werden zu einer positiven Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen beitragen. Ich glaube, es ist eine vernünftige Aktion, die wir Ihnen hier unterbreiten.
Ich bitte Sie, auf diese acht Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.