Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-03-10
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-10
Wortprotokoll
Entschuldigung, dass ich noch einmal etwas sage, aber ich bin anderer Meinung in Bezug auf die Frage, ob die Verjährung wieder rückwirkend eingeführt werden kann oder nicht. Es gibt kein Recht auf Verjährung, das heisst, es gibt kein Recht darauf, dass das Verjährungsregime nachträglich nicht ändert. Warum weiss ich das? Weil wir das abgeklärt haben. Sie erinnern sich: Bei der Umsetzung der Verjährungs-Initiative war auch die Frage, ob das nur für zukünftige Fälle oder auch für die Vergangenheit gelten könne. Man hat damals einen Kompromiss gemacht und hat gesagt, es gelte ab einem gewissen Zeitpunkt - man nennt das auch "rückwirkend". Man hat abgeklärt, ob das mit den Grundsätzen des Strafrechts konform ist. Es gibt den Grundsatz, dass man Gesetze nur im Hinblick auf die Zukunft ändern kann, aber das betrifft strafbare Handlungen. Aber es ist nicht so, dass ein Täter sagen darf: Ich kann mich darauf verlassen, dass die Verjährung so ist wie in dem Moment, als ich das Delikt verübt habe. Da gibt es durchaus Handlungsspielraum.