Dittli Josef · Ständerat · 2020-03-11
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Beim Zivildienstgesetz sind wir in der ersten Runde der Differenzbereinigung. Worum geht es, kurz zusammengefasst, beim Zivildienstgesetz? Ich fasse es kurz zusammen, damit wir die Basis zum Verständnis für die Differenzbereinigung erhalten.
Mit der Revision des Zivildienstgesetzes soll drei problematischen Phänomenen entgegengewirkt werden, welche zur Gefährdung der Armeebestände beitragen, nämlich erstens demjenigen der hohen Zahl der Zulassungen an sich, zweitens demjenigen der hohen Zahl von Armeeangehörigen, die nach bestandener RS aus Formationen der Armee zum Zivildienst abwandern, und drittens demjenigen des Wechsels von Fachspezialistinnen und Fachspezialisten sowie Kadern der Armee zum Zivildienst. Dazu hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beantragt.
Beide Räte haben im Rahmen der Erstberatung sechs von acht Massnahmen zugestimmt und eine Massnahme abgelehnt, nämlich jene, welche Auslandeinsätze für den Zivildienst nicht mehr ermöglichen wollte. Es besteht eine einzige Differenz, nämlich bei der beantragten Massnahme 2, der sogenannten Wartefrist. Wartefrist bedeutet Folgendes: Für eingeteilte Angehörige der Armee gilt eine Wartefrist von zwölf Monaten zwischen Gesuchseinreichung und Zulassung, mit der Pflicht, während dieser Wartefrist weiterhin Militärdienst zu leisten.
Der Ständerat hat dieser Massnahme zugestimmt, der Nationalrat hat sie abgelehnt. Betroffen von dieser Differenz sind die drei Artikel 17, 17a und 18 Absatz 3. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 3 Stimmen, am Entscheid des Ständerates festzuhalten, also eine Wartefrist von zwölf Monaten einzuführen. Eine Minderheit beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen, also die Massnahme mit der Wartefrist abzulehnen. Ich begründe Ihnen den Antrag der Mehrheit. Der Sprecher der Minderheit wird nachher seinen Antrag begründen.
Warum festhalten? Die Armee muss sich auch nach einer RS um alle potenziellen Abgänger in den Zivildienst individuell bemühen können. Dafür braucht sie Zeit, jeden Fall konkret zu behandeln, um im Dialog auch individuelle Lösungen für den Weiterverbleib in der Armee finden zu können. Ausserhalb des WK ist niemand verpflichtet, einer Einladung für ein Gespräch zu folgen. Die Wartefrist von zwölf Monaten beinhaltet in der Regel einen WK. Dort sind die Leute physisch präsent, und spätestens dann können entsprechende Lösungen mit den Betroffenen diskutiert werden.
In der Praxis wurde festgestellt, dass Leute nach bestandener RS zum Zivildienst wechseln, weil z. B. das Datum des WK nicht passt und das Dienstverschiebungsgesuch von der Armee nicht bewilligt wird, weil sie persönliche Probleme mit einzelnen Vorgesetzten haben oder mit der Waffengattung, bei der sie eingeteilt sind, oder weil der Militärdienst zeitlich sehr ungünstig liegt. Hier soll die Armee die Möglichkeit haben, mit den Betroffenen andere Lösungen zu finden. In den RS wird dieses Vorgehen übrigens bereits erfolgreich praktiziert. Dort zeigt die Erfahrung, dass viele unter geänderten Voraussetzungen bereit sind, weiterhin Militärdienst zu leisten.
Die Kategorie, die der Armee am meisten wehtut, sind diejenigen Leute, die für teures Geld ausgebildet wurden, nämlich Spezialisten oder Kaderleute. Ihr Weggang erzeugt in den WK-Verbänden Kollateralschäden. Es geht also bei der Wartefrist nicht um eine Schikane, sondern um die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden. Zudem wird damit sichergestellt, dass Leute, die eine RS absolviert haben, nicht im Affekt plötzlich wechseln, sondern sich gut überlegen, welches der richtige Weg für sie ist.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.