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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-11

Wortprotokoll

Am Montag hat der Ständerat mit 25 zu 16 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem Gegenvorschlag des Ständerates erneut deutlich zugestimmt. Ihre Kommission hat sich demgegenüber gestern mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Gegenvorschlag Ihres Rates ausgesprochen, und den Antrag, alles zu streichen, der hier als Antrag der Minderheit II (Schwander) vorliegt, empfiehlt Ihre Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung.

Wir sind jetzt in der dritten Runde der Differenzbereinigung, es bleiben noch wenige Tage, und dann würde, je nach Ergebnis heute, eine Einigungskonferenz stattfinden.

Zur Ausgangslage haben Sie von den Fraktionssprechern schon vieles gehört. Ich möchte noch einmal an etwas erinnern: Im März 2019, also vor einem Jahr, hat der Ständerat Nichteintreten auf den Gegenvorschlag Ihres Rates beschlossen, und Ihr Rat hat in der Sommersession am Eintreten festgehalten. Wenn im Herbst das Konzept Rieder nicht gekommen wäre, wäre, behaupte ich, der Gegenvorschlag Ihres Rates bereits vom Tisch, weil der Ständerat ein zweites Mal nicht auf diesen Gegenvorschlag eingetreten wäre.

Weil der Bundesrat aber zum Schluss gekommen ist, dass es eine gesetzliche Regulierung braucht, hat er letzten Sommer mein Departement ermächtigt, für den Fall, dass der Ständerat ein zweites Mal nicht eintreten würde, eine Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken. Gestützt hat er sich - ich komme dann noch kurz darauf - auf die Botschaft des Bundesrates von 2017. Es ging um eine Vernehmlassung entsprechend der EU-Richtlinie zu den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien, wo zusätzlich noch die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht zu erwägen war. Dies hat er beschlossen, weil auch der Bundesrat den Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert einräumt. Beide Themenbereiche sind denn auch ständige und prioritäre Ziele der Legislaturplanung des Bundesrates.

Ich habe damit gesagt, dass der Bundesrat selber keinen Gegenvorschlag erarbeitet hat. Er hat im letzten Sommer nur der Sorge Ausdruck gegeben, dass der Ständerat noch ein weiteres Mal nicht auf den Gegenvorschlag des Nationalrates eintreten könnte, womit dieser dann vom Tisch wäre, worauf der Bundesrat dann eine Vernehmlassungsvorlage zum Genannten machen würde.

Zum Fazit: Ohne den Ständerat wäre der Gegenvorschlag des Nationalrates wahrscheinlich bereits vom Tisch - das ist das eine. Das andere, das ich zu bedenken bitte, ist: Wenn Sie am Konzept des Nationalrates festhalten, riskieren Sie, dass es am Schluss gar keinen Gegenvorschlag zur Initiative gibt. Die Stimmbevölkerung hätte dann nicht die Wahl zwischen zwei alternativen Vorgehensweisen zur Stärkung der Menschenrechte und der Umwelt, sondern könnte bei der Abstimmung, die voraussichtlich im November stattfinden würde, nur noch Ja oder Nein zur Initiative sagen. Das hiesse: alles oder nichts.

Ich habe es Ihnen letzte Woche gesagt: Der Bundesrat lehnt sowohl die Volksinitiative wie auch den Gegenvorschlag des Nationalrates ab. Das hat er auch im letzten Sommer bekräftigt. Die Haltung des Bundesrates hat sich aber entwickelt. 2017 hatte der Bundesrat Nein zur Initiative und Nein zu [PAGE 276] einem Gegenvorschlag gesagt - ob direkt oder indirekt. Das ist heute nicht mehr der Fall. Heute bejaht der Bundesrat die Notwendigkeit eines Gegenvorschlages, er plädiert aber für ein international abgestimmtes Vorgehen statt eines Alleingangs der Schweiz. Mit den Eckwerten, die er im letzten Sommer beschlossen hat, stützt er sich auf seine Aussagen - Sie können das in der Botschaft von 2017 nachlesen, in der die Aktionspläne erwähnt werden.

Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass es eine Entwicklung in der Europäischen Union bezüglich Richtlinien gibt. Dem Bundesrat war es damals aber zu früh, hier einzuhängen, weil man zuerst wissen wollte, wie sich das entwickelt. Das Gleiche gilt für die Konfliktmineralien, für die es eine Richtlinie gab, bei der man aber nicht genau wusste, wie sie sich entwickeln würde. Was zusätzlich dazugekommen ist - und das nehme ich auf mich -, ist die Kinderarbeit. Ich habe das dem Bundesrat so zusätzlich als Eckwert beantragt, und zwar haben Sie mich in der Debatte in diesem Rat im Sommer vor einem Jahr darauf gebracht, als Sie das Beispiel der Niederlande zitiert haben.

Ich möchte es noch einmal sagen: Der Bundesrat bejaht heute den Handlungsbedarf. Vielleicht ist nicht alles optimal gelaufen, Frau Arslan hat darauf hingewiesen. Aber wissen Sie: Ich kann nichts dafür, ich bin jetzt ein Jahr im Amt. Ich habe die Lage nach der Debatte hier im letzten Sommer im Rat vielleicht auch etwas anders beurteilt. Sie können mir nicht vorwerfen, dass ich 2017 nicht im Bundesrat war.

Ich gebe Ihnen recht, Frau Arslan: Die Wirtschaft hat keine gute Rolle gespielt. Swissholdings, Economiesuisse haben ja einen Gegenvorschlag von Anfang an verworfen und waren nicht sehr kooperationswillig. Der Bundesrat ist im letzten Sommer einhellig, unabhängig von Branchen- und Verbandsinteressen wirklich zur Einsicht gelangt, dass man, wenn es im Ständerat keinen Gegenvorschlag gäbe, eine Vernehmlassungsvorlage machen würde, aber eben eine, die international eingebettet ist. Für uns stehen nicht Branchen- oder Verbandsinteressen im Vordergrund, sondern Standortinteressen. Die Arbeitsplätze in der Schweiz stehen für den Bundesrat im Vordergrund.

Der Hauptgrund für die ablehnende Haltung des Bundesrates zum Gegenvorschlag des Nationalrates bleibt, ich möchte das nochmals erwähnen, die Haftung. Es wird hier sehr schwierig werden, wenn Schweizer Recht neu auch auf Auslandskonstellationen angewendet werden soll. Der Bundesrat hat schon in der Botschaft klar gesagt, dass er das nicht will. Die parlamentarische Diskussion in den letzten Tagen zeigt auch, dass die neu geschaffene Konzernhaftung für Tochtergesellschaften im Ausland für die Unternehmen eine grosse Rechtsunsicherheit schaffen würde.

Das ständerätliche Konzept hält sich bei der Haftung hingegen an das geltende Recht, an die geltenden Haftungsbestimmungen und damit an die international geltenden Haftungsgrundsätze. Jedes Unternehmen soll selbstverständlich für einen Schaden, den es anrichtet, haften. Es soll aber selber haften, und zwar dort, wo es den Schaden angerichtet hat.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb weiterhin, der Minderheit I (Bregy) zu folgen und den Gegenvorschlag des Ständerates zu unterstützen.