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Kurrus Paul · Nationalrat · 2002-10-01

Kurrus Paul · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, den drei Bundesbeschlussentwürfen zuzustimmen. Die Leistungsvereinbarung und der Zahlungsrahmen haben sich als zentrale Instrumente für die Umsetzung der verkehrspolitischen Ziele des Bundes bewährt. Bei den Bundesbeschlüssen über die Leistungsvereinbarung und über den Zahlungsrahmen handelt es sich im Wesentlichen um eine Fortsetzung dieser bewährten Instrumente für die Jahre 2003 bis 2006, und sie sind deshalb zu unterstützen.

Wie wir von den Kommissionssprechern gehört haben, gab bei den Vorlagen in erster Linie die Anwendung bzw. die Auswirkung der Schuldenbremse Anlass zu Diskussionen. Es wurde kritisiert, dass man den Zahlungsrahmen nicht um 54 Millionen Franken reduzieren könne, ohne gleichzeitig auch bei den geforderten Leistungen Abstriche zu machen. Die FDP-Fraktion teilt diese Auffassung nicht. Die Kürzung des Zahlungsrahmens im Zuge der Budgetbereinigung 2003 um 54 Millionen Franken mag für die SBB zwar schmerzlich sein; wenn man aber bedenkt, dass es sich dabei um eine Reduktion des Zahlungsrahmens um 0,9 Prozent handelt, sollte das ohne Änderung der Leistungsvereinbarung verkraftbar sein. Für jede Unternehmung sind Ertragsschwankungen in diesem Rahmen völlig normal und haben in der Regel keine Auswirkungen auf das Produkt. Die Reaktion der SBB auf die Kürzung des Zahlungsrahmens ist zwar verständlich. Trotzdem stellt sich in diesem Zusammenhang folgende Frage: Bewirkt der von den SBB in Aussicht genommene Aufschub von Massnahmen tatsächlich unter dem Strich einen Spareffekt, oder verhindern wir durch diesen Aufschub von Investitionen nicht vielmehr das Ausschöpfen von betrieblichen Sparpotenzialen? Hier würde mich die Haltung des Bundesrates interessieren.

Nur noch ein Wort zu den Einsparungen im Sicherheitsbereich: Das BAV hat uns mehrfach versichert, dass die Anlagen des schweizerischen Bahnnetzes sicher seien. Es geht hier also, Frau Hollenstein, nicht um Abstriche bei der Sicherheit, sondern nur um ein geringfügiges Hinausschieben von Investitionen, welche die Sicherheit noch weiter erhöhen werden. Grundsätzlich ist die FDP-Fraktion der Ansicht, dass die Leistungsvereinbarung als Instrument der Realisierungssicherheit erhalten werden sollte. Wenn man wieder zum Prinzip der jährlichen Budgetierung zurückkehren würde, verlöre die Leistungsvereinbarung ihren Sinn, was den Zielsetzungen der Bahnreform zuwiderliefe.

Die Korrektur des Zahlungsrahmens als Folge der Schuldenbremse dürfte so oder so eine einmalige Angelegenheit sein, weil im vorliegenden Fall die Aushandlung des Zahlungsrahmens und die Ausarbeitung des Budgets 2003 zeitlich nicht synchron liefen. Bei der Weiterführung des Zahlungsrahmens werden diese finanzpolitischen Steuerungsinstrumente in späteren Jahren eingeführt sein, und es kann daher davon ausgegangen werden, dass uns dannzumal ein Leistungsauftrag und ein Zahlungsrahmen vorgelegt werden, welche im Einklang mit der Schuldenbremse stehen.

Der Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken für die Fahrzeugausrüstung mit ETCS ist sinnvoll, da diese international harmonisierte Massnahme der Sicherheit dient, den Netzzugang erleichtert und darüber hinaus eine dichtere Zugfolge zulässt. Damit wird die Kapazität des Schienennetzes erhöht, und das liegt im verkehrspolitischen Interesse der Schweiz.

Ich bitte Sie deshalb, diesen drei Bundesbeschlüssen zuzustimmen.