Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2020-03-11
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-11
Wortprotokoll
Es sind nach Ablauf der Frist mehr als 250 neue Gesuche eingegangen, und die 300 Millionen Franken werden voraussichtlich ausreichen, um auch die neuen Gesuchsteller auszahlen zu können. Daher erachten wir von der SVP-Fraktion eine Fristverlängerung bis Ende 2022 ausnahmsweise als sinnvoll. Die Frist bis Ende 2022 wird auch in der Motion Jans 18.4295, "Wiedergutmachung gegenüber den Fremdplatzierten soll nicht an der Frist scheitern", gefordert.
Die Frist ganz zu streichen, wie es die Mehrheit der Kommission fordert, geht über das Ziel hinaus und würde ein falsches Zeichen setzen. Denn Fristen sind generell dazu da, eingehalten zu werden. Wir erwarten nämlich auch von der Bevölkerung, dass sie Fristen, die wir im Leben überall haben, einhält. In anderen Fällen hat die Nichteinhaltung von Fristen auch Konsequenzen. Wir müssen uns überlegen, ob wir Fristen ernst nehmen wollen oder ob wir der Aufhebung oder Anpassung von Fristen auch in anderen Bereichen Tür und Tor öffnen wollen; ich denke hier zum Beispiel an die Asbestopfer. Wir müssen uns bewusst sein, was für ein Signal wir mit einer Fristaufhebung aussenden würden.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die meisten der betroffenen Personen einen Beistand haben, und dieser hätte die Frist einhalten müssen, was aber in vielen Fällen nicht geschehen ist. Das Ganze muss einmal ein Ende finden. Mit einer Frist ist dies möglich. Auch die Betroffenen müssen einmal entscheiden, ob sie sich melden und eine Entschädigung wollen oder aber in Ruhe gelassen werden wollen bzw. man sie in Ruhe lassen soll. Es gibt eben auch viele, welche die Vergangenheit nicht wieder aufleben lassen wollen. Das ist nämlich für alle ganz wichtig.
Es kommt hinzu, dass es gemäss dem Titel der parlamentarischen Initiative ganz klar um eine Fristverlängerung und nicht um eine Aufhebung der Frist geht. Die Fristverlängerung muss aber ein Einzelfall bleiben.
Die parallel laufenden Projekte sind sinnvoll und sollen weitergeführt werden. Diese laufen aber unabhängig von der Entschädigung und der Frist.
Für das, was in der Vergangenheit geschehen ist, können wir nichts. Es liegt aber in unserer Verantwortung, dass solche Ungerechtigkeiten in der heutigen Zeit nicht mehr vorkommen. Es gibt jedoch auch heute Ungerechtigkeiten - zum Beispiel bei der Kesb. Ich bin überzeugt, dass in ein paar Jahren ebenfalls Wiedergutmachungen ausbezahlt werden müssen, und zwar wegen der von uns begangenen Fehler. Wir müssen also unsere Verantwortung hier und heute wahrnehmen.
Ich bitte Sie aus all den genannten Gründen, die Frist um drei Jahre zu verlängern und die Befristung nicht zu streichen.