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Hefti Thomas · Ständerat · 2020-03-11

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11

Wortprotokoll

Das Ratsbüro hat sich bereits im Vorfeld der Sitzung der SPK mit der am 11. April 2019 von der SPK-N eingereichten parlamentarischen Initiative befasst, weil unser Präsident, das Zusatzmitglied Lisa Mazzone und der Sprechende der SPK auch angehören. Wie der Präsident gesagt hat, bin ich beauftragt, Ihnen die Position des Büros darzulegen. Das Büro empfiehlt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Parlamentsdienste sind in Artikel 155 der Bundesverfassung verankert. Ihre Arbeit wird im Parlamentsgesetz sowie in weiteren Erlassen geregelt. Dabei ist hervorzuheben, dass die Parlamentsdienste nicht Teil der Bundesverwaltung sind und dieser nicht unterstellt sind. Die Parlamentsdienste stehen unter Aufsicht der Verwaltungsdelegation, die sich aus den Präsidien beider Räte - das heisst aus sechs Personen - zusammensetzt. Im Regelfall gehört also ein Ratsmitglied der Verwaltungsdelegation während drei Jahren an.

Kurz zusammengefasst nochmals die fünf Anliegen der parlamentarischen Initiative:

1.[NB]Sie erachtet die Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten der Organe der Bundesversammlung und den Befugnissen des Generalsekretariats der Bundesversammlung als unklar; die Abgrenzung soll präzisiert werden.

2.[NB]Der Anspruch der Ratsmitglieder auf fachliche Unterstützung durch die Parlamentsdienste soll geregelt werden.

3.[NB]Die Aufsicht über die Parlamentsdienste soll anders geregelt werden.

4.[NB]Es soll präzisiert werden, wie die Anhörung der Kommissionspräsidien bei der Anstellung von Kommissionssekretärinnen und -sekretären erfolgt.

5.[NB]Es soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit den parlamentarischen Organen genügend Mittel für den Beizug von Experten zur Verfügung stehen.

Unser früherer Präsident, Jean-René Fournier, hat sich am[NB]20.[NB]August 2019 vor der SPK-S gegen diese parlamentarische Initiative ausgesprochen, weil er sie als unzweckmässiges bzw. unverhältnismässiges Mittel erachtete, dies in einer Sache, die sich im Wesentlichen an einem einzelnen Konflikt entzündet hat.

Ihr Büro teilt diese Haltung und möchte auf Folgendes verweisen:

1.[NB]Die Parlamentsdienste unterstehen der Aufsicht der Verwaltungsdelegation. Sie ist das Aufsichtsorgan der Parlamentsdienste, und die Aufsicht ist ja nicht einfach nichts. Es ist das Parlament, vertreten durch die Verwaltungsdelegation.

2.[NB]Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär der Bundesversammlung führt die Parlamentsdienste. Hier geht es insbesondere um die Führung und Ausbildung des Personals, das Lohn- und Personalwesen.

3.[NB]Wenn Dienststellen der Parlamentsdienste für Organe der Bundesversammlung tätig sind - insbesondere auch für Kommissionen -, gilt, dass sie nach den Weisungen der entsprechenden Organe, eben auch der Kommissionen, handeln sollen und tätig sind. Das funktioniert in aller Regel gut. Bis auf einen Konflikt, der die SPK-N zu diesem Vorstoss veranlasst hatte, wurden keine eigentlichen anderen Konflikte vorgebracht. Es besteht daher zurzeit kein Bedarf für zusätzliche Bestimmungen.

Die Dienstleistungen, welche die Parlamentsdienste für die Ratsmitglieder erbringen, sind in Artikel 8 Literae a bis k der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste aufgeführt; Litera[NB]a zum Beispiel besagt, dass die Parlamentsdienste die Ratsmitglieder in Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen sowie in den übrigen Belangen des Parlamentes beraten.

Aus Sicht des Büros besteht keine Notwendigkeit, die Zusammensetzung der Verwaltungsdelegation beziehungsweise etwas an der Aufsicht der Verwaltungsdelegation über die Parlamentsdienste zu ändern. Hingegen wurde erkannt und anerkannt, wie das der Kommissionspräsident schon ausgeführt hat, dass die Anhörung der Kommissionspräsidien bei Anstellungen in den Kommissionssekretariaten neu und besser geregelt werden muss. Dies hat die Verwaltungsdelegation am 15. August des letzten Jahres denn auch mit einer entsprechenden Regelung getan. Was die Bezahlung der Expertenhonorare betrifft, so verweise ich auch auf die Ausführungen des Kommissionspräsidenten.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass es Bestimmungen gibt, die sich im Grossen und Ganzen bewährt haben, und dass dort, wo sie unbefriedigend waren, das betrifft Ziffer 4 der Initiative, Verbesserungen vorgenommen wurden. Das schliesst natürlich nicht aus, dass es da und dort wieder einmal zu einem Konflikt kommt.

Aus den dem Büro vorliegenden Unterlagen ergibt sich allerdings, dass die SPK-N im Wesentlichen aufgrund eines speziellen, einzelnen Ereignisses mit der parlamentarischen Initiative tätig geworden ist. Für das Büro des Ständerates ist das nicht der richtige und angemessene Weg. Es ist nach unserer Ansicht durchaus möglich, in Zukunft auftretende Konflikte zu behandeln und zu lösen, ohne dass jetzt die Regelungen verändert werden müssen. Das Büro ist der Auffassung, dass die Parlamentsdienste ihre Arbeit bis heute zur grössten Zufriedenheit des Parlamentes und seiner Mitglieder geleistet haben. Das umständliche und sich über lange Zeit hinziehende Verfahren einer parlamentarischen [PAGE 155] Initiative könnte beim Personal der Parlamentsdienste Unsicherheit auslösen, was sicher nicht förderlich wäre.

Namens Ihres Büros möchte ich Sie daher bitten, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.