Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2020-03-11
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-11
Wortprotokoll
Dieses Dreiecksverhältnis von Kommissionssekretariaten, Parlamentsdiensten und Verwaltung wirft immer wieder Fragen auf bezüglich der Zuständigkeiten und Kompetenzen. So haben die Kommissionssekretariate eine Zwischenstellung: Einerseits unterstehen sie den Parlamentsdiensten, andererseits sind sie dem Parlament verpflichtet. Daraus ergeben sich immer wieder folgende praktischen Fragen:
-[NB]Was heisst es in der Umsetzung, dass die Dienststellen der Parlamentsdienste, soweit sie für einzelne Organe der Bundesversammlung tätig sind, nach deren Weisungen arbeiten?
-[NB]Was bedeutet es, wenn dem Sekretariat einer Kommission eine Weisung erteilt wird, seitens der Parlamentsdienste aber die Rückmeldung an das Sekretariat ergeht, den Weisungen der Kommission nicht Folge zu leisten? Wer entscheidet dann, die Verwaltung oder das Parlament? Was gilt?
-[NB]Wem genau ist die Kommissionssekretärin respektive der Kommissionssekretär in welchen Fällen unterstellt: dem Kommissionspräsidenten oder dem Generalsekretär der Bundesversammlung?
-[NB]Wie sind die Unterstützungsleistungen für Parlamentsmitglieder generell zu definieren?
-[NB]In wessen Kompetenz steht der Entscheid für Abklärungen oder für die Verpflichtung von Experten, die unter Umständen zu entschädigen sind? Liegt das in der Kompetenz der Kommission oder in jener der Administration?
Können Sie diese Fragen einfach so und ganz klar beantworten? Ich kann es nicht. Die SPK-N hat Handlungsbedarf festgestellt und diese parlamentarische Initiative einstimmig beschlossen. Der Nationalrat hat ebenfalls einstimmig entschieden, dieser Initiative Folge zu geben. Die SPK-N möchte hier Klarheit schaffen, eine Lösung erarbeiten.
Wir sollten dieser parlamentarischen Initiative auch aus institutionellen Überlegungen zumindest in der ersten Phase Folge geben. Wir sollten es der SPK-N nicht verbieten, Antworten zu finden, damit es künftig weniger zu Kompetenzüberschneidungen und Abgrenzungsschwierigkeiten kommt. Wir sollten es zulassen, dass die SPK-N uns einen Entwurf unterbreitet, wie die Rechte des Parlamentes und die Unabhängigkeit der Kommissionen weiter gestärkt werden können.
Ich bitte Sie, der SPK-N kein Arbeitsverbot aufzuerlegen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.