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Graf Maya · Ständerat · 2020-03-12

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-03-12

Wortprotokoll

Die Motion Munz 19.3112, "Food Waste. Stopp der Lebensmittelverschwendung", wurde von Ihrer SGK an der Sitzung vom 11. Februar 2020 geprüft. Der Nationalrat hatte sie am 21. Juni 2019 oppositionslos angenommen.

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Abgabe von geniessbaren Lebensmitteln nach Ladenschluss an zertifizierte Organisationen oder Personen zu regeln. Der Bundesrat wird also beauftragt, Artikel 7 Absatz 4 des Lebensmittelgesetzes wie folgt zu ergänzen: "Der Bundesrat kann besondere Bestimmungen erlassen für die Abgabe von Lebensmitteln an zertifizierte Organisationen oder Personen, zwecks Verhinderung von Lebensmittelverlusten. Der Schutz der Gesundheit muss jederzeit gewährleistet sein."

Es handelt sich bei diesen Lebensmitteln um Tagesfrischprodukte, die für den Verzehr innerhalb von 24 Stunden hergestellt wurden, sowie um Lebensmittel, die wegen des Mindesthaltbarkeitsdatums am nächsten Tag nicht mehr verkauft werden dürfen. Heute werden viele dieser Lebensmittel aufwendig entsorgt. Die Schweiz hat sich verpflichtet, den Lebensmittelabfall bis 2030 zu halbieren. Die Abgabe von Tagesfrischprodukten und nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln an zertifizierte Organisationen wäre wichtig zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung. Hier sehen wir auch, dass die Bevölkerung in den letzten Jahren in Bezug auf das Wegwerfen von geniessbaren Lebensmitteln höchst sensibilisiert ist und von der Politik Massnahmen erwartet.

Die Zertifizierung von Organisationen und Einzelpersonen würde durch anerkannte Hilfsorganisationen - wie z. B. Caritas -, durch Kirchen oder durch Gemeinden erfolgen. Der Bundesrat ist denn auch bereit, eine rechtliche Grundlage für die erleichterte Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen zu schaffen, um dadurch die Lebensmittelverschwendung weiter zu bekämpfen. Der durch diese neue Gesetzesbestimmung geschaffene Spielraum muss gemäss Bundesrat begrenzt bleiben, da natürlich insbesondere der Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit gewährleistet sein muss. Der Bundesrat spricht sich klar dafür aus, dass das Konzept des Lebensmittelgesetzes nicht mit einer Abgabepflicht vereinbar wäre, wie sie in der Begründung der Motion verlangt wird.

Ich komme zu den Erwägungen der Kommission. Die Mehrheit der Kommission folgt dem Antrag des Bundesrates, der eine neue Regelung für verderbliche Lebensmittel prüfen will. Für die Kommissionsmehrheit liegt die Möglichkeit, Lebensmittel abzugeben, im Interesse des Detailhandels. Dieser unterstützt denn auch die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die erleichterte Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Institutionen. So könnten der sorgsame Umgang mit solchen Lebensmitteln gewährleistet und eine kostenpflichtige Entsorgung verhindert werden. Die Verschwendung geniessbarer Lebensmittel sei ethisch problematisch.

Eine grosse Minderheit findet hingegen, eine solche Regelung sei schwierig umzusetzen. Es sei unklar, was sie zum Beispiel für die Gastronomie bedeuten würde. Eine Abgabe an ausgewählte Organisationen würde zudem eine Zweiklassengesellschaft schaffen. Weiter steht die Minderheit einer Abgabepflicht für Lebensmittel, wie sie in der Begründung erwähnt wird, kritisch gegenüber. Auch aufgrund der Diskrepanz zwischen dem Motionstext und der Begründung beantragt diese Minderheit, die Motion abzulehnen.

Ihre SGK hat der Motion mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt und empfiehlt sie Ihnen hier zur Annahme. Der Bundesrat beantragt Ihnen ebenfalls, die Motion anzunehmen.