Lexipedia

Rutz Gregor · Nationalrat · 2020-03-12

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-12

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen, diese Motion abzulehnen.

Ich habe etwas gestaunt über die Ausführungen von Kollege Landolt. Das ist eine seltsame PR-Übung, die Sie hier inszenieren wollen. Worum geht es überhaupt? Es geht hier um Menschenrechte. Was sind Menschenrechte? Menschenrechte sind und waren in erster Linie immer Freiheitsrechte, also Rechte, mit welchen der Bürger vor unberechtigter Einflussnahme des Staates geschützt werden sollte. Das war der Ursprung. Ob es um den Schutz der Privatsphäre geht, um die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsäusserungsfreiheit, die Handels- und Gewerbefreiheit, die Medienfreiheit, die körperliche Unversehrtheit - überall geht es um das Gleiche: Der Bürger soll vor unberechtigter staatlicher Einflussnahme geschützt werden. Das sind Sphären, die geschützt werden, indem der Staat sich nicht einmischen darf.

Die Entscheidung darüber - das versteht sich ja in sich - muss selbstverständlich bei den Bürgern liegen und nicht bei den Behörden, sonst wird das Ganze ins Gegenteil verkehrt. Schon gar nicht darf eine Entscheidung oder Einschätzung bei einer Expertenkommission liegen. Das ist ja eine völlig absurde Auffassung.

Demokratie und Menschenrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Darum geht es. Erstaunlicherweise waren die Menschenrechte, wenn Sie an die Eigentumsgarantie denken oder auch an die Meinungsäusserungsfreiheit, wahrscheinlich dann am besten geschützt, als sie noch gar nicht kodifiziert waren. Bis zur neuen Bundesverfassung gab es ja ungeschriebene Freiheitsrechte, und die Meinungsäusserungsfreiheit zählte dazu; ein interessantes Faktum.

Ich bin tief überzeugt, dass die Schweiz dasjenige Land auf diesem Planeten ist, das die Menschenrechte am besten schützt, weil wir selber - und damit meine ich nicht uns als Parlamentarier, sondern uns als Staatsbürger - dafür zuständig sind. Wenn wir das Gefühl haben, ein Gesetz verletze unsere Verfassungsgrundsätze, haben wir die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen. Wenn wir das Gefühl haben, etwas müsse in der Verfassung ergänzt oder verändert werden, können wir eine Initiative ergreifen. Sie haben es gesehen: Am 9. Februar 2020 - ich war damals anderer Meinung - waren gewisse Gruppierungen der Auffassung, der Schutz müsse verstärkt werden. Wir haben darüber diskutiert, abgestimmt und beschlossen. Das ist Demokratie, das sind Menschenrechte.

Jetzt schauen Sie einmal, um was es hier geht. Es geht um eine internationale Organisation, um eine globale Allianz "of National Human Rights Institutions". Wann brauchen Sie so eine Institution, die überprüft, ob in einem Land die Menschenrechte eingehalten werden? Wenn Sie ein Defizit haben, ein demokratisches Defizit! Jetzt schauen Sie einmal, was für Staaten hier akkreditiert sind - man kann Status A haben, "fully compliant", oder Status B, "partially compliant". Status A erfüllen Afghanistan, Indonesien, Ecuador, Russland, die Ukraine - "fully compliant", das sind diejenigen Staaten, welche die Pariser Prinzipien einhalten. Aber das ist doch nicht vergleichbar mit der Schweiz, das merken Sie sofort!

Schauen Sie nur schon auf unsere Nachbarstaaten: In Deutschland werden die relevanten wichtigen politischen Entscheide in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht getroffen. In Frankreich gibt es gar keine Sachabstimmungen. Die letzte war im Mai 2005 über die EU-Verfassung. Die Bürger haben das abgelehnt. Was hat man 2007 gemacht? Die Lissaboner Verträge: genau dasselbe, einfach ohne Abstimmung. Ist das Einhaltung von Menschenrechten? Nein. Hören Sie doch auf, solche Experteninstitutionen zu installieren und das noch akkreditieren zu lassen und dann das Gefühl zu haben, Sie hätten etwas Gescheites getan!

Ich verstehe den Bundesrat: Sie möchten natürlich auch gegen aussen zeigen, dass wir das einhalten, dass wir den Schutz der Menschenrechte ernst nehmen. Das unterstütze ich auch sehr. Aber die Frage ist: Was für ein Gremium müssen wir hier akkreditieren lassen, damit das auch glaubwürdig ist? [PAGE 343]

In Deutschland, in Frankreich und in anderen Staaten sind diese Expertengremien diejenigen Instanzen, die den Auftrag haben, den Politikern, dem Parlament, der Regierung auf die Finger zu schauen. Bei uns ist es die Bevölkerung, die mit Referenden oder Initiativen und auch anlässlich der Wahlen Einfluss nehmen und korrigieren kann, wenn sie es als nötig erachtet. Eigentlich, Herr Bundesrat, müssten Sie dieser Konferenz vorschlagen, dass man in der Schweiz die Stimmbevölkerung akkreditieren lässt. Das ist das Gremium, das bei uns zuständig ist, nicht so ein Rat von gut bezahlten Professoren, die alle Vierteljahre das Gefühl haben, sie müssten einen gescheiten Bericht verfassen.

Die Stimmbürger schauen bei uns im Land zum Rechten, und darum sind wir auch das Land, das die Menschenrechte so gut schützt, das Minderheiten, auch sprachliche Minderheiten, so gut schützt. Überlegen Sie sich das einmal, und machen Sie doch einmal in diesem Gremium den Vorschlag, die Stimmbevölkerung akkreditieren zu lassen. Ich bin sicher, das hätte gute Diskussionen zur Folge und würde vielleicht auch zum Verständnis dessen beitragen, dass die Schweiz ein vorbildliches Modell hat, was die Menschenrechte und den Schutz der Menschenrechte anbelangt.

Rutz Gregor · Nationalrat · 2020-03-12 | Lexipedia | Lexipedia