Bangerter Käthi · Nationalrat · 2002-10-02
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Die Minderheit unterstützt die Version des Ständerates und lehnt Zusatzbestimmungen ab. Ziel des Artikels ist es, eine saubere Deklaration und Kennzeichnung zu ermöglichen. Wir stehen zu einer Deklarationspflicht. Mit der Formulierung des Ständerates wird die Deklarationspflicht klar geregelt, und zwar auf einer EU-kompatiblen Basis, die auch für die Schweiz praktikabel ist.
Entscheidend sind die so genannten Schwellenwerte, damit solche Bestimmungen überhaupt sinnvoll umgesetzt werden können. Hier sind EU-Kompatibilität sowie Übereinstimmung mit internationalen Bestrebungen angesagt. Entscheidend ist auch, dass der Bundesrat die Schwellenwerte bestimmt und je nach Stand der Forschung und neuer Erkenntnisse weitere Einzelheiten bestimmen kann. Das ist mit der Version des Ständerates gewährleistet.
Im Übrigen ist Absatz 2bis in der Fassung der Mehrheit überflüssig, denn beim Überschreiten des Schwellenwertes ist es nicht relevant, ob die Überschreitung absichtlich oder unabsichtlich passiert ist. Der Schwellenwert soll nicht überschritten werden; deshalb wird er ja auch klar definiert. Zusätzliche bürokratische Auflagen bringen ausser Zusatzkosten keine neuen Erkenntnisse und keine zusätzliche Sicherheit.
Die Ergänzung in Absatz 3 ist ebenfalls nicht nötig, denn eine Deklaration von isolierten Stoffen oder Produkten, die gentechnisch hergestellt wurden, in denen aber kein GVO mehr nachweisbar ist, ist irreführend und deshalb abzulehnen.
Die Minderheit empfiehlt Ihnen, an der Fassung des Ständerates festzuhalten. Sie ermöglicht die klare und sorgfältige Kennzeichnungspflicht auf praktikable Weise.