Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2020-05-04
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-04
Wortprotokoll
Zurzeit kann unser Rat nicht im Parlamentsgebäude tagen, weil dort und in den Ratssälen die aufgrund der Coronavirus-Pandemie geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können. Die ausserordentliche Session, die heute begonnen hat, und die Sommersession im Juni führen wir deshalb hier auf dem Messegelände der Bernexpo durch.
Weil der Nationalrat ausserhalb des Bundeshauses tagt, sind für diese Zeit verschiedene befristete Anpassungen im Geschäftsreglement unseres Rates notwendig. Einerseits können die Abstimmungen nicht mit der im Nationalratssaal installierten elektronischen Abstimmungsanlage durchgeführt werden. Andererseits muss sichergestellt sein, dass die Abläufe so weit wie möglich elektronisch organisiert werden können und dass auf das Verteilen von Unterlagen verzichtet werden kann.
Das Büro hat am 19. März beschlossen, die nötigen Änderungen im Geschäftsreglement zu prüfen und zu veranlassen. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative unterbreitet Ihnen das Büro die befristeten Anpassungen des Geschäftsreglements des Nationalrates.
Welche Anpassungen sind notwendig? Anträge, Vorstösse und parlamentarische Initiativen dürfen ausschliesslich per E-Mail eingereicht werden. Damit können die Hygienemassnahmen gegen das Verbreiten des Coronavirus eingehalten werden. Gleichzeitig können die Ratsmitglieder, die nicht an den Sitzungen des Rates teilnehmen können, zumindest Anträge, Vorstösse und parlamentarische Initiativen einreichen. Die angepassten Regeln für das Abstimmen erlauben es, bei Ausfall der Abstimmungsanlage das Abstimmen durch Aufstehen durchzuführen. Die gemäss geltendem Recht in diesem Fall vorgesehene Abstimmung mit Namensaufruf kann so vermieden werden. Eine solche würde fast eine halbe Stunde dauern.
In Artikel 28a geht es um die Behandlung von Motionen und Postulaten im Rat und in Artikel 28b um die Vorprüfung von parlamentarischen Initiativen. Die Minderheit Glättli beantragt, das Reglement zu ergänzen und für die Beratung von Motionen und Postulaten sowie für die Vorprüfung von parlamentarischen Initiativen, die Covid-19-relevant sind, eine raschere Behandlung zu gewährleisten, indem die Fristen gekürzt werden. Die Mehrheit des Büros will zum jetzigen Zeitpunkt keine Beschleunigung der Beratung über Kürzungen der Fristen vornehmen. Sie ist der Ansicht, dass dieses Ansinnen sorgfältig geprüft werden muss und in einem Gesamtkontext erfolgen müsste. [PAGE 389]
Im Weiteren wird das Vorgehen bei einer allfälligen Fragestunde, bei Absenzen, Wortmeldungen, Worterteilungen und für die Eingabe von Anträgen geregelt.
Die Stimmabgabe ist in Artikel 56 Absatz 4 geregelt, weil für die externen Sitzungen in den Räumlichkeiten der Bernexpo ein anderes Abstimmungssystem verwendet wird, das nicht fix mit dem Pult verbunden ist - wie wir es soeben getestet haben. Aus diesem Grund ist ausdrücklich geregelt, dass die Stimmabgabe im Saal beziehungsweise wenn immer möglich am eigenen Platz erfolgen muss. Davon ausgenommen sind die Berichterstatterinnen und Berichterstatter, worüber Sie vorhin von der Präsidentin orientiert wurden.
Eine Anzeigetafel, die wie im Nationalratssaal das Stimmverhalten und das Resultat der Abstimmungen zeigt, ist in diesen Räumlichkeiten nicht installiert. Auch mit dem in dieser Halle installierten Abstimmungssystem können aber nachträglich Namenslisten erstellt werden. Die Veröffentlichung der Abstimmungsresultate ist deshalb in Artikel 57 Absatz 1 geregelt.
Zum Schluss noch ein Wort zu den rechtlichen Aspekten: Wie eingangs erwähnt, ist diese Revision befristet und gilt nur für Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes. Sie wird mit der Rückkehr ins Parlamentsgebäude hinfällig. Da diese Revision befristet ist und sofort angewendet werden soll, wird auf eine zweite Lesung verzichtet. Die Überprüfung durch die Redaktionskommission wird jedoch vor der Schlussabstimmung stattfinden.
Im Namen des Büros bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative zuzustimmen.