Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-05-04
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04
Wortprotokoll
Der Herr Ständeratspräsident hat mich gebeten, quasi im Sinn einer Antragsbegründung kurz dazu das Wort an Sie zu richten, warum wir überhaupt diese ausserordentliche Session durchführen. Ich tue dies sehr gerne im Namen von Ihnen allen und im Namen der 32 Ständerätinnen und Ständeräte, die den Antrag auf diese Session gestellt haben.
Ich bin dankbar dafür, wir sind alle dankbar dafür, dass wir, wie das die Frau Bundespräsidentin vorhin gesagt hat, wieder von den Zuschauerrängen zurück auf der Bühne sind, dass wir die Verantwortung, die uns die Verfassung gibt, wieder als Parlament, als Nationalrat und als Ständerat, wahrnehmen können. Auch Notrecht ist Recht. Auch Notrecht muss Recht sein. Wenn es dies nicht mehr war, muss es dies wieder werden. Wir sind hier das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg in einer recht ausgedehnten Notrechtssituation. Im Sommer 1939 erteilte das Parlament dem Bundesrat Vollmachten und ernannte einen General. Dieses Vollmachtenregime, das sich auf Artikel 185 der Bundesverfassung stützt, ist erst 1952, sieben Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, ausser Kraft getreten. Der Bundesrat hatte sichtlich keine Lust, das Vollmachtenregime selbstständig zu beenden. Das Parlament tat dies. Aber wenn wir ehrlich sind, geschah dies auch nur auf Druck einer Volksinitiative.
Heute haben wir eine andere Situation. Wir haben auch eine Notrechtssituation. Aber es ist eine Notrechtssituation, in welcher der Bundesrat von Anfang an erklärt hat, dass er die Notrechtszeit und die Notrechtsintensität auf das Wesentliche, auf das Notwendige beschränken will.
Nach der UBS-Rettung im Jahr 2010 ist das Recht in diesem Bereich abgeändert worden. Das Notrecht des Bundesrates hat seither ein Ablaufdatum. Es läuft sechs Monate nach Inkrafttreten ab. Nachher müssen alle "Vollmachten-Beschlüsse" dem Parlament unterbreitet werden. Es wäre möglich gewesen - und der Bundesrat hat dies auch beantragt -, kurzfristig eine ausserordentliche Session im April durchzuführen, einfach nur, um die zwingenden Beschlüsse gemäss Finanzhaushaltgesetz zu fassen. Das wäre möglich gewesen. Dies hätte aber den Nachteil gehabt, dass das Parlament seine eigene Notrechtskompetenz nicht hätte wahrnehmen können. Deshalb haben die 32 Kolleginnen und Kollegen sich entschieden, diesen anderen Antrag einzureichen - den Antrag auf die jetzige ausserordentliche Session -, nicht nur, um Finanzhaushaltgeschäfte abzusegnen, sondern um, wenn gewünscht, eigenes Notrecht zu schaffen. Das Parlament kann gemäss unserer Verfassung eigenes Notrecht schaffen. Es hätte zwei Extremmöglichkeiten gegeben: entweder im Sinne der bundesrechtlichen Kompetenzen nur Finanzhaushaltbeschlüsse abzusegnen oder, das andere Extrem, eigenes Notrecht zu schaffen und gegen den Bundesrat in Kraft zu setzen, also eigene Notverordnungen zu verabschieden.
Sie haben es in den Einladungen gesehen: Die vorberatenden Kommissionen haben sich für einen Mittelweg entschieden. Sie haben davon abgesehen, Anträge auf eigenes Notrecht zu stellen, und zwar aus gutem Grund. Sie haben zwei andere Mittel gewählt. Das erste Mittel, harmloser und sanfter, waren Schreiben verschiedener Kommissionen an den Bundesrat; es waren einfach nur Briefe. Aber auch diese Briefe haben gewirkt, und der Bundesrat selber hat sein eigenes Notrecht von sich aus, gestützt auf diese Briefe, abgeändert. Das zweite Mittel, über das wir jetzt drei oder vier Tage beraten werden, sind die Kommissionsmotionen. Das ist kein eigenes parlamentarisches Notrecht, das ist eine Aufforderung, ein Auftrag an den Bundesrat, in bestimmten Bereichen einen anderen Weg zu beschreiten, als er es mit dem bisherigen bundesrätlichen Notrecht getan hat. Der Bundesrat hat dem Parlament zugesichert - und die Frau Bundespräsidentin hat es vorhin auch wieder gesagt -, dass solche Kommissionsmotionen, wenn sie in diesen Tagen in beiden Räten verabschiedet werden, schnellstmöglich und inhaltlich korrekt umgesetzt werden. Das ist anders als im Zweiten Weltkrieg.
Seien wir dankbar, dass wir wieder auf der Bühne sind, dass wir die Verantwortung gemeinsam mit dem Bundesrat, der bisher meines Erachtens sehr gut, schnell und effizient gehandelt hat, tragen können. Seien wir dankbar, dass wir diese Verantwortung wieder übernehmen können. Tragen wir diese Verantwortung auch richtig!