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Guggisberg Lars · Nationalrat · 2020-05-04

Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04

Wortprotokoll

Wir bestreiten nicht, dass Kulturschaffende und Kulturunternehmungen in gewissem Ausmass zu unterstützen sind. Gewisse Vorbehalte haben wir allerdings bei der Soforthilfe für Kulturschaffende und bei der Ausfallentschädigung.

Zunächst zur Soforthilfe für Kulturschaffende: Es muss unser Ziel sein, dass Selbstständige, die aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden, gleich behandelt werden. Es besteht kein Grund dazu, kulturschaffende Selbstständige anders zu behandeln als von den Pandemiemassnahmen ebenfalls wirtschaftlich betroffene Selbstständige wie Coiffeure, Physiotherapeuten, Taxifahrer, Hoteliers, Kameraleute, Lieferanten im Sinne der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall. Dementsprechend besteht auch kein Grund, für Kulturschaffende einen eigenen Budgetposten über 25 Millionen Franken vorzusehen. Diese 25 Millionen müssen aus unserer Sicht Platz haben im Kreditposten 318.A290.0104, "Covid: Leistungen Erwerbsersatz", der 5,3 Milliarden Franken umfasst. Wir wollen hier also eine Umlagerung dieses Betrags. Es versteht sich von selbst, dass wir eine Erhöhung des Betrags von 25 Millionen Franken gemäss Antrag Prezioso klar ablehnen.

Ich komme zu den Ausfallentschädigungen. Der Minderheitsantrag liegt in mehreren Aspekten begründet. Zunächst erlaube ich mir aber ein paar Worte zur Aufteilung der Kompetenzen im Kulturbereich. Die Massnahmen gemäss Covid-Verordnung Kultur ergänzen die kulturpolitischen Aktivitäten der Kantone, Städte und Gemeinden. Grundsätzlich besteht im Kulturbereich eine subsidiäre Kompetenz des Bundes. In unserem Land fliessen auf allen Staatsebenen jährlich wiederkehrend hohe Summen an Steuergeldern an kulturelle Institutionen, vor allem auch auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene. Allein im Kanton Bern sind es beispielsweise über 70 Millionen Franken; schweizweit dürften es jährlich mehrere hundert Millionen sein.

Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass zahlreiche Kulturinstitutionen und Kulturschaffende, die mit diesem Kreditposten unterstützt werden sollen, auch zinslose Darlehen zur Gewährung der Liquidität beantragen sowie Kurzarbeitsentschädigungen bzw. Erwerbsersatz beanspruchen können. Zudem sind Sponsoren von Anlässen in der aktuellen Krise nicht selten kulant und lassen Sponsoringbeiträge trotz der Absage von Veranstaltungen zumindest teilweise fliessen. Des Weiteren müssen Honorare von Künstlern nicht immer bezahlt werden.

Das sind alles Aspekte, welche die Schadenhöhe, die mit dem vorliegenden Budgetposten gedeckt werden soll, vermindern. Gemäss Verordnung beteiligt sich der Bund zudem "nur" zur Hälfte an den Kosten, und die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des Schadens. Bei seiner Hochrechnung anhand dieser Rahmenbedingungen geht der Bundesrat davon aus, dass wegen Ausfällen innert zwei Monaten Schäden in der Höhe von über 360 Millionen Franken entstehen.

Um es klarzustellen: Wir stellen uns nicht grundsätzlich gegen die Unterstützung der Kulturbranche und anerkennen sie als wichtigen Wirtschaftszweig in der Wertschöpfungskette. Den Betrag von 145 Millionen Franken à fonds perdu halten wir aber für klar überhöht. Auffällig ist dabei auch das Missverhältnis zum Bereich Sport, für welchen 50 Millionen Franken für Darlehen und 50 Millionen Franken für Finanzhilfen zur Verfügung stehen. Diese Beträge liegen für uns näher an der Realität als die total 280 Millionen Franken für die Kultur, was annähernd dem Faktor drei entspricht. Die Problematik besteht darin, dass unrealistisch hohe Budgetpositionen falsche Signale senden und falsche Begehrlichkeiten wecken.

Ich komme zu meinem dritten Minderheitsantrag betreffend die Kinderbetreuung: Kitas sind wichtige Einrichtungen, um familienexterne Kinderbetreuung zu ermöglichen. Danach besteht unbestrittenermassen ein Bedürfnis. Unser Minderheitsantrag liegt denn auch nicht in einer grundsätzlichen Ablehnung von Kitas begründet. Wir lehnen den beantragten Kredit aus anderen Gründen ab. Die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt nämlich klar in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden, wie das auch der Bundesrat betont. Die Frage, ob Elternbeiträge geschuldet sind, ist von der Ausgestaltung der Verträge zwischen Eltern und Betreuungsinstitution sowie von den Entscheiden der Kantone oder Gemeinden abhängig. Die Kantone haben die Empfehlungen des Bundes bezüglich der Kitas nämlich unterschiedlich umgesetzt.

Trotzdem leistet der Bund seit bald zwanzig Jahren Anschubfinanzierungen für die Kinderbetreuung. Die Kantone und Gemeinden haben zudem im Zuge der aktuellen Krise schon Zigmillionen Franken gesprochen, um Kitas zu unterstützen. Beispielsweise haben der Kanton Bern 13 Millionen und die Stadt Zürich 20 Millionen Franken gesprochen. Ausserdem ist daran zu erinnern, dass auch den Kitas jene Instrumente des Bundes zur Verfügung stehen, mit denen die Folgen der Corona-Krise abgefedert werden sollen: Kurzarbeitsentschädigungen und Liquiditätssicherung mittels durch den Bund verbürgter Überbrückungskredite. Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang auch die EO-Entschädigungen für Eltern, welche ihre Kinder zuhause betreuen. Eine noch[NB]weiter[NB]gehende Beteiligung des Bundes ist nicht gerechtfertigt.

Besten Dank für die Unterstützung unserer Minderheitsanträge.