Kuprecht Alex · Ständerat · 2020-05-04
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04
Wortprotokoll
Die Ausgangslage für die vom Büro beantragten Änderungen des Geschäftsreglementes ist Ihnen bestens bekannt. Die Räte können derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt im Parlamentsgebäude tagen. Wir sind deshalb in der Bernexpo zu einer ausserordentlichen Session zusammengetreten, da wir hier unter Einhaltung der derzeit geltenden Hygiene- und Gesundheitsschutzmassnahmen tagen können. Damit dies möglich ist, wurden auch einige Anpassungen unseres Ratsreglementes notwendig. Dabei geht es insbesondere um folgende vier Punkte:
1.[NB]Die Abstimmungen können nicht mit unseren üblichen elektronischen Abstimmungsanlagen durchgeführt werden. Deshalb werden die Regeln zur Publikation der Abstimmungsdaten angepasst oder sollten angepasst werden. Es ist ferner ausdrücklich festgehalten, dass die Stimmabgabe trotz der mobilen Abstimmungsgeräte - sollten sie denn zum Einsatz kommen -, die wir alle vor uns liegen haben, wenn immer möglich am eigenen Platz erfolgen muss. Zu diesem Abstimmungsverhalten liegen zwei Anträge vor: einerseits der Antrag Salzmann, der die Publikation der Ergebnisse in Form einer Namensliste vorsieht; andererseits gibt es einen etwas detaillierteren Antrag Jositsch. Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Büro seinen Antrag zurückzieht und es Ihnen überlässt, den Antrag Salzmann oder den Antrag Jositsch gutzuheissen.
2.[NB]Das Büro wollte zudem sicherstellen, dass die Abläufe soweit möglich elektronisch organisiert werden und dass auf das Verteilen von Unterlagen verzichtet werden kann. Sie haben in der Zwischenzeit immer wieder verschiedene Mails mit den entsprechenden Anträgen erhalten. Es zeigt sich, dass diese Form anscheinend funktioniert.
3.[NB]Die Regeln zum Einreichen von Anträgen, Vorstössen und parlamentarischen Initiativen werden deshalb insofern angepasst, als anstelle des schriftlichen Einreichens das elektronische Einreichen per E-Mail verlangt wird. Dies hat zur Folge, dass nun auch im Ständerat alle mit dem Laptop arbeiten dürfen, dies aber natürlich nur vorübergehend, bis wir wieder in unseren gewohnten Saal zurückkehren können. Gleichzeitig können jene Ratskolleginnen und Ratskollegen, die allenfalls nicht an unserer Sitzung teilnehmen können, zumindest elektronisch Anträge, Vorstösse und parlamentarische Initiativen während der Session einreichen.
4.[NB]Für die fast augenfälligste Änderung in unseren gewohnten Abläufen, dass nämlich jene Ratsmitglieder, die sich zu Wort melden, von einem Rednerpult aus sprechen müssen, ist keine Reglementsänderung nötig. In das Reglement wird jedoch aufgenommen, dass jeder, der sprechen will, sich mit Handzeichen beim Präsidenten melden muss. Ich weiss, dass bereits der Gedanke aufgetaucht ist, warum nicht jeder und jede ein Mikrofon bei sich am Tisch hat. Dafür gibt es praktische Gründe, etwa, weil die Kameras den Redner oder die Rednerin nur von vorne aufnehmen können, damit das Bild für die Übertragung über das Internet gewährleistet werden kann.
Die Ihnen vom Büro beantragten Änderungen des Ratsreglementes treten unmittelbar nach der Schlussabstimmung in Kraft und sind befristet bis zur Rückkehr des Ständerates in das Parlamentsgebäude. Weil die Ratsmitglieder bereits informiert sind und die Revision keine Auswirkungen hat, kann auch auf eine dringliche Publikation verzichtet werden. Mit der Zustimmung zum Inkrafttreten erklärt sich der Ständerat bereit, das revidierte Ratsreglement per sofort anzuwenden.
Im Namen des einstimmigen Büros beantrage ich Ihnen, auf diese kleinen Reglementsänderungen einzutreten und ihnen in der Gesamtabstimmung sowie der unmittelbar darauffolgenden Schlussabstimmung zuzustimmen.