Kofmel Peter · Nationalrat · 2002-10-02
Kofmel Peter · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Hier hat unsere Kommission zum ständerätlichen Beschluss eine zusätzliche, vertiefende Bestimmung aufgenommen. Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass es im Grundsatz richtig ist, die Warenflusstrennung im Gesetz zu verankern. Der Antrag der Mehrheit ist allerdings unzweckmässig, unpraktikabel und auch unbezahlbar. Er ist [PAGE 1563] nicht EU-kompatibel, und er könnte als Handelshemmnis nach WTO angesehen werden. Und - das liegt mir als Jurist am Herzen - er liegt völlig quer in der Schweizer Rechtsetzungslandschaft.
Die Minderheit hingegen will die Problematik der Warenflusstrennung ins Gesetz aufnehmen, sie will sich aber an die Lebensmittelgesetzgebung anlehnen und die Landwirtschaftsgesetzgebung, wo Ähnliches bereits festgehalten ist. Sie will auch auf die internationale Entwicklung Rücksicht nehmen, und sie will die Problematik so lösen, wie wir das üblicherweise tun, nämlich in einem stufenweisen Rechtsetzungsverfahren, das jeder Rechtsetzungsebene die entsprechenden Kompetenzen zuordnet. Der Antrag der Mehrheit schiesst unseres Erachtens weit über das Ziel hinaus, und er führt auch neue, unklare Begriffe auf Gesetzesstufe ein. Bei der Analyse sind wir zum Schluss gekommen, dass nur eines richtig sein kann, weil das Problem so komplex ist, nämlich eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat.
Die Mehrheit will, dass sich GVO-Produzenten um die Warenflusstrennung kümmern müssen. Das ist zwar verdankenswert. Tatsache ist aber, dass sich eigentlich die Nicht-GVO-Produzenten um die Warenflüsse und deren Trennung kümmern müssen; denn den Ruf zu verlieren haben nicht die GVO-Produzenten, sondern die Nicht-GVO-Produzenten.
Unklar ist in der Fassung der Mehrheit auch, was "von Anfang an" heisst. Ist damit gemeint: Seit der Aussaat, seit der Boden bewirtschaftet wird, seit Samen in Verkehr gebracht wird, oder seit Samen gezüchtet wird? Wie wollen Sie das gegenüber ausländischen Lieferanten durchsetzen? Soll die Schweiz in diesem Bereich tatsächlich zurück zur Autarkie? Ich denke, das ist nicht möglich.
Die Mehrheit verlangt auch, dass "alle" Vorkehren zu treffen sind, um den Warenfluss sauber zu trennen. Dahinter versteckt sich die Idee "Nulltoleranz"; vor allem in den Kommissionsverhandlungen ist das sehr deutlich geworden. Aber Nulltoleranz ist einfach nicht erreichbar - und es ist falsch, Utopisches in ein Gesetz zu schreiben.
Völlig unklar schliesslich sind die Kostenfolgen. Die Kosten der Produktion kann man auf die Konsumierenden überwälzen, wohlverstanden nicht nur jene Kosten, die sich bei der Produktion von GVO ergeben, sondern vor allem auch die Kosten, die sich bei der Produktion von Nicht-GVO ergeben. Etwas unklarer ist schon, wer die Kosten des Staates übernehmen will. Wenn man diese Dinge nämlich alle sauber kontrollieren will, wie es der Antrag der Mehrheit will, dann werden wir eine ungemeine Bürokratie aufbauen müssen, damit wir sicher sein können, dass der Warenflusstrennung nicht nur gefälschte Papiere zugrunde liegen.
So komme ich mit meiner Fraktion zum Schluss und zum Ergebnis, dass Warenflusstrennung ein wichtiges, ein ernstes Thema ist; es ist zu ernst, um es auf Gesetzesebene schludrig - ich erlaube mir diesen Ausdruck - zu regeln. Dieses Thema ist so komplex, dass nur eine Regelung auf Stufe Bundesrat mit entsprechender Delegation der Kompetenz richtig sein kann.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen.