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Widmer Céline · Nationalrat · 2020-05-04

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-04

Wortprotokoll

Bei den Krediten im WBF geht es - wir haben es gehört - um die Finanzierung der zentralen Massnahmen des Bundes zur Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise, zentral um die Kurzarbeit und die Solidarbürgschaften, natürlich neben den Leistungen im Bereich des Erwerbsersatzes.

Zum Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV): Die Finanzkommission beantragt Ihnen hier oppositionslos, dem von der Finanzdelegation bereits bevorschussten Bundesbeitrag von 6 Milliarden Franken für die ALV zuzustimmen. Damit soll der Fonds der ALV unterstützt werden, um eine baldige Erhöhung der Lohnbeiträge und eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu vermeiden. Wir haben es gehört: Der Bundesrat erwartet zusätzliche Beiträge für die ALV. Sie haben auch gesehen, dass inzwischen ein Einzelantrag Prezioso um die Erhöhung des vorgeschlagenen Beitrages eingegangen ist. Wir haben ebenfalls vom Bundesrat gehört, dass es noch offen ist, wie hoch die Beiträge sein werden, und dies zurzeit nicht beurteilt werden kann. Die Finanzkommission hat den Einzelantrag nicht behandelt. Wichtige Faktoren für die Entwicklung dieser Ausgaben sind natürlich auch die Entwicklung der internationalen Lage und die Entwicklung unserer Exportwirtschaft.

Zu den Bürgschaften für Unternehmen, dem Verpflichtungskredit von 40 Milliarden und dem Budgetkredit von 1 Milliarde Franken: Auch bei den Solidarbürgschaften zur Sicherung der Liquidität von Unternehmen gibt es keine Opposition vonseiten der Finanzkommission. Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Verpflichtungskredit von 40 Milliarden Franken. Die Finanzdelegation hat bereits Vorschüsse in der Höhe von insgesamt 30 Milliarden Franken bewilligt. Die Finanzkommission beantragt zudem jeweils einstimmig, 10 Milliarden Franken für die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften sowie 1 Milliarde Franken für erwartete Verluste bei den Covid-19-Bürgschaften zu genehmigen. Ausführlich diskutiert wurden die Kontrollen, welche bei der Verwendung dieser Bürgschaftskredite vorgesehen sind. Die Kommission unterstützt diese Kontrollen ausdrücklich und wird sich regelmässig mit der Verwendung und der Wirkung der Kredite befassen. Die Kommission hat im Zusammenhang mit den Covid-19-Bürgschaftsverordnungen drei Motionen eingereicht; dazu werden wir später mehr hören.

Zu den Hochseeschiffen: Der Nachtragskredit für die Honorierung weiterer Solidarbürgschaften für die schweizerische Hochseeschifffahrt von 28,3 Millionen Franken wurde in der Finanzkommission zwar kontrovers diskutiert, aber[NB]schliesslich mit 17 zu 7 Stimmen bewilligt. Die Kommission kann das Unbehagen nachvollziehen, ist aber der Ansicht, dass der Bund verpflichtet ist, diese Bürgschaften zu begleichen.