preparatory:AB 260091
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-05-04
Wortprotokoll
Die aktuellen Zahlen zu diesem ganzen Bürgschaftsbereich: Wir haben jetzt rund 140[NB]000 abgeschlossene Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von knapp 19 Milliarden Franken - die Verpflichtung umfasst also 140[NB]000 Bürgschaften und 19 Milliarden Franken. Der Durchschnittsbetrag der verpflichteten Darlehen sinkt langsam, er ist jetzt noch bei 130[NB]000 Franken. Das heisst, dass ganz offensichtlich jetzt eher kleinere Unternehmen bereit sind, einen Bürgschaftskredit aufzunehmen. Das war am Anfang eher weniger der Fall. - Das zur aktuellen Situation.
Nun zum Inhalt der beiden Motionen, zuerst zur Frage der Verlängerung der Frist zur Rückzahlung: Wir haben nicht den gleichen Eindruck, wie er von den Kommissionssprechern geschildert wurde, dass sämtliche Bürgschaftsnehmer eine Verlängerung möchten. Wir haben ebenso viele, wenn nicht mehr Anfragen, die besagen: "Bleibt dabei, wir wollen uns nicht langfristig verschulden, wir sind froh, wenn diese Frist relativ kurz ist! Dann müssen wir uns anstrengen." Eine Verlängerung dieser Frist kann auch dazu verleiten, dass man nicht energisch genug versucht, aus dieser Situation herauszukommen. Wir haben gerade auch aus dem Bankenbereich, aus Beratungsbereichen, aus Gewerbekreisen eher die Forderung: "Bleibt bei diesen fünf Jahren! Mit der Möglichkeit, sie in einem sogenannten Härtefall um zwei Jahre zu verlängern, sind wir eigentlich gut bedient."
Das ist unsere Überzeugung. Wir haben eigentlich das Gefühl, wir sind mit dieser Forderung "Fünf Jahre, Verlängerung auf sieben Jahre" gut unterwegs, weil längst nicht alle Betroffenen diese acht Jahre wollen. Wir haben ja die Möglichkeit, das entsprechend zu verlängern. Die Gefahr, wenn Sie die Frist verlängern, ist natürlich auch, dass Unternehmen, Betriebe diese Verlängerung in Kauf nehmen und sich zu wenig energisch um die Abzahlung kümmern. Wenn man lockert, wird das möglicherweise auch benutzt.
Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfehlen.
Der Vertrag beinhaltet jetzt eine Nullzinsklausel und die Klausel, dass man das ab 2021 erneut prüft. Wir gehen nicht davon aus, dass innerhalb dieser fünf Jahre eine Veränderung des Zinsniveaus stattfindet. Aber wir haben das nicht festgeschrieben, weil wir denken, dass man das weiter beobachten muss. Wir würden das weiter prüfen.
Aber ich glaube, es ist auch fair, dass, wenn die Zinsen massiv steigen sollten - und davon geht ja niemand aus -, diese Zinsen einen bescheidenen Anstieg ausweisen würden. Wenn wir überhaupt von einem höheren Zinsniveau sprechen, dann sind das vielleicht ein halbes oder ein Prozent; mehr ist im Moment ja kaum vorstellbar.
Damit würden wir Sie bitten, auch diese Motion abzulehnen, weil diese Flexibilität aus unserer Sicht gegeben werden kann.
Was passiert, wenn Sie die Motionen annehmen? Es geht um eine Verordnung des Bundesrates, und bereits abgeschlossene Verträge basieren auf altem Recht. Man könnte also nur die künftigen Verträge ändern, weil das bestehendes Recht ist, sprich eine Verordnung des Bundesrates. Sie haben aber die Möglichkeit, die Verordnung des Bundesrates ausser Kraft zu setzen und eine Verordnung des Parlamentes zu machen. Das wäre wahrscheinlich das, was wir Ihnen dann vorschlagen würden. Das würde heissen, dass Sie einfach unsere Verordnung kopieren und diese zwei Punkte ändern müssen; damit wäre das die Verordnung des Parlamentes.
Wir würden Ihnen aber einen anderen Weg vorschlagen, sollten Sie die Motionen annehmen. Wir würden diese dann in die Gesetzesvorlage aufnehmen. Wir müssen ja eine Notverordnung ablösen, indem wir dem Parlament innerhalb eines halben Jahres eine Gesetzesvorlage unterbreiten. Das heisst, wir müssen Ihnen spätestens in der ersten Septemberwoche eine Gesetzesvorlage mit dem Inhalt dieser Verordnung unterbreiten. Wenn Sie die Motionen annehmen und der Ständerat dasselbe tut, würden wir diese Änderung entsprechend in die Botschaft aufnehmen, an der wir bereits arbeiten. Die Frage der Verlängerung wäre dann wahrscheinlich schon gelaufen. In dem Fall würden wir einfach die Möglichkeit der Verlängerung auf acht Jahre nehmen.
Wir gehen davon aus, dass Sie dann diese Gesetzesvorlage als Ablösung der Verordnung im vierten Quartal dieses Jahres und im ersten Quartal des nächsten Jahres beraten werden. Ich würde dafür plädieren und es so interpretieren, dass wir die Annahme der Motionen Ihrerseits als Auftrag übernehmen würden, diese in die Gesetzesvorlage und dann auch in die Botschaft aufzunehmen. Letztere werden bei uns schon bald in die Ämterkonsultation gelangen. Dann hätten Sie das in diesem Kontext zu beraten. Der Bundesrat würde darauf verzichten, die Verordnung noch anzupassen. Ich glaube auch nicht, dass es Sinn macht, wenn Sie die bundesrätliche Verordnung ausser Kraft setzen und eine eigene Verordnung erlassen. Das wäre auch etwas ungewohnt. Aber das Parlament hat aufgrund der Verfassung auch das Recht, eine eigene Notverordnung zu entwerfen.
Wir sind jetzt mitten in diesen Bürgschaften. Wir sind einmal davon ausgegangen, dass etwa 200[NB]000 Bürgschaftsgesuche eingehen könnten. 140[NB]000 haben wir schon, also praktisch 70 Prozent. Es stellt sich schon die Frage, ob wir die Spielregeln jetzt im Wissen ändern sollen, dass bereits drei Viertel der Gesuche eingegangen sind. Das führt uns dazu, dass wir Ihnen die Motionen zur Ablehnung empfehlen. Einerseits sind wir nicht der Meinung, dass es eine Mehrheit der Betroffenen ist, die eine Verlängerung will. Aufgrund der Gespräche, die wir führen, gehen wir davon aus, dass die Mehrheit mit den Spielregeln so einverstanden ist. Andererseits braucht es in der Frage der Zinsen wohl eine gewisse [PAGE 447] Flexibilität, die man signalisieren muss, wobei wir annehmen, dass sich das in fünf Jahren nicht ändert. In acht Jahren würde sich das aber wohl ändern können.
Damit bitte ich Sie, diese beiden Motionen nicht anzunehmen. Wenn schon, würden wir sie auf dem Weg der Gesetzesrevision dann im Laufe des Sommers in diese Vorlage einarbeiten.