Minder Thomas · Ständerat · 2020-05-04
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04
Wortprotokoll
Zur Bewältigung der Corona-Krise hat der Bundesrat am 6. März [PAGE 199] einen Assistenzdienst der Armee beschlossen. Artikel 70 des Militärgesetzes erlaubt dies. Mit der Armeereform wurde der Begriff "Assistenzdienst zugunsten ziviler Behörden" eingeführt. Gemäss dem anfänglichen Entscheid konnten nur 800 Angehörige der Armee aufgeboten werden. Das wurde am 16. März auf 8000 erhöht. Beim Einsatz von mehr als 2000 Armeeangehörigen und einer Einsatzdauer von mehr als drei Wochen muss das Parlament in der[NB]nächsten[NB]Session[NB]diesen[NB]genehmigen, was wir heute machen.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat diesen Einsatz einstimmig genehmigt und bittet Sie, Gleiches zu tun. Die Kommission dankt den Verantwortlichen und den Angehörigen der Armee für diesen wichtigen Einsatz. Der Corona-Assistenzdienst hat aufgezeigt, wie wichtig es ist, eine Armee zu haben, Truppen zu haben, welche kurzfristig in solchen ausserordentlichen Lagen zugunsten der zivilen Behörden aufgeboten werden können. Der Assistenzdienst hat zudem demonstriert, dass unsere Armee, unser Milizsystem funktioniert.
Es ist mehr als zwanzig Jahre her, es war 1998, als der Bundesrat das letzte Mal vom Assistenzdienst in grösserem Ausmass Gebrauch gemacht hat, aufgrund von starken Flüchtlingsströmen aus dem Balkan. So zeigt diese verrückte Zeit die Wichtigkeit, Reservetruppen, Durchdiener der Armee mit ganz verschiedenen Fähigkeiten in der Hinterhand zu haben. Das VBS und die Armee sind auch für eine allfällige zweite oder dritte Welle, von der wir hoffen, sie werde nicht eintreffen, vorbereitet. Die Armee ist auch für zukünftige grosse und unvorhergesehene Krisen bereit, den Kantonen und der[NB]Bevölkerung subsidiär zur Seite zu stehen und Hilfe zu leisten.
Der Corona-Einsatz der Armee unterstützte in erster Linie das zivile Gesundheitswesen bei der Durchführung von Diagnosetests, bei Transporten und logistischen Hilfeleistungen sowie bei der Überwachung von Patienten, die Armeeapotheke und das Labor Spiez. Zudem unterstützte die Armee die Sicherheitsbehörden im Personenverkehr oder in der Verkehrsregelung und das Grenzwachtkorps bei der Überwachung der Grenzübergänge. Sämtliche Einsätze der Armee erfolgten auf entsprechendes Gesuch der jeweiligen Kantone oder der Behörden auf Bundesebene. Aus sämtlichen Kantonen sind Gesuche eingegangen.
Der Assistenzdienst wird den Angehörigen der Armee als WK angerechnet. Wer mehr Diensttage als die Dauer eines normalen WK geleistet hat, dem werden diese Tage bis zur Dauer von zwei WK angerechnet. Zudem wird den Assistenzdienstleistenden die Differenz zwischen der Erwerbsausfallentschädigung und dem vollen Erwerb als Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende vom Bund entschädigt. Das VBS glaubt, dass diese Mittel im Rahmen des bestehenden Budgets aufgefangen werden können.
Die Sicherheitspolitische Kommission hat den Corona-Assistenzdienst aber nicht nur gutgeheissen, sondern durchaus auch kritisch hinterfragt. Insbesondere die erstmalige Mobilmachung via SMS und das Aufbieten von Spezialisten für die Sanitätstruppen, welche sodann den öffentlichen und privaten Spitälern nicht mehr zur Verfügung standen, wurde debattiert.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung der Militärspitäler und der Armeeapotheke thematisiert und hinterfragt. Es gab Anträge, diese Gegebenheiten genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Kommission hat aber ganz bewusst auf Vorstösse, zum Beispiel Postulate, im Hinblick auf die ausserordentliche Session verzichtet, denn das VBS und die Armeeführung haben eine Evaluation zum Corona-Assistenzdienst zugesichert.
Im Namen der einstimmigen Kommission bitte ich den Rat, den Corona-Assistenzdienst zu genehmigen und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.