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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-05-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-05-05

Wortprotokoll

Die Empfehlung des Bundesrates während dieser Corona-Krise, den öffentlichen Verkehr zu meiden, und gleichzeitig die Auflage des Bundesrates an den öffentlichen Verkehr, ein Grundangebot aufrechtzuerhalten, haben natürlich dazu geführt, dass beim öffentlichen Verkehr die Einnahmen massiv zurückgegangen sind. Man spricht von rund 80 Prozent der Einnahmen. Wie gesagt, hat man gleichzeitig die Auflage gemacht, dass ein Grundangebot aufrechterhalten bleiben muss. Da hat sich natürlich jetzt eine Spannbreite ergeben, die eben zu diesen ungedeckten Kosten führen dürfte. Wir werden diese zum Teil erheblichen Defizite sicher Ende dieses Jahres sehen.

Den Transportunternehmen stehen allerdings - und das ist die Meinung des Bundesrates - die allgemeinen, vom Bund bereits beschlossenen Abfederungsmassnahmen natürlich auch zur Verfügung. Also auch die öffentlichen Transportunternehmen können von den Bürgschaften profitieren, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie haben ebenfalls ein Anrecht auf die Kurzarbeitsentschädigung, natürlich auch dort nur, wenn sie die Voraussetzungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erfüllen. Aber es ist so, dass diese Unternehmen hier natürlich zum Teil eine spezielle Ausgangslage haben, weil sie eben keine Gewinne erwirtschaften können. Da ist natürlich die Frage: Wie können sie dann diese Einnahmenausfälle in den kommenden[NB]Jahren[NB]kompensieren, wenn sie keine Gewinne machen dürfen? Wie sollen sie dann diese Bankkredite zurückzahlen können?

Der Bundesrat ist bereit - und das wurde jetzt auch vom Minderheitssprecher, Herrn Nationalrat Giezendanner, so gesagt und entspricht der Meinung des Bundesrates -: Wir werden diese Auslegeordnung machen müssen. Wir werden diese ungedeckten Kosten analysieren müssen. Wir machen das zusammen mit den betroffenen Unternehmen, und wir machen das auch zusammen mit den Kantonen und erstellen hier eine Gesamtsicht. Es ist auch im Interesse des Bundes, dass wir hier für diese ungedeckten Kosten im[NB]öffentlichen[NB]Verkehr eine ausgewogene und eine faire Lösung finden.

Ich habe mich übrigens bereits Ende April mit den betroffenen Unternehmen und auch mit den Kantonen zu einer Aussprache getroffen. Ich kann Ihnen versichern: Auch dort ist allen bewusst, dass es für eine Lösung dieser Probleme einen Beitrag von allen braucht, dass es auch einen Verteilschlüssel braucht, dass wir selbstverständlich den Fernverkehr und den regionalen Personenverkehr, den Ortsverkehr, den Güterverkehr und die Eisenbahninfrastrukturen nicht alle genau gleich behandeln können, sondern dass wir dort auch die unterschiedlichen Strukturen berücksichtigen werden.

Aber ich habe festgestellt, dass wir da keine Differenz haben. Es wird hier eine Zusammenarbeit brauchen, und die wird der Bundesrat jetzt in Angriff nehmen.

Warum hat der Bundesrat entschieden, dass diese Motion zur Ablehnung zu empfehlen sei? Der Bundesrat möchte einfach diesem Prozess jetzt nicht vorgreifen. Er möchte jetzt nicht schon sagen, es komme dann auf jeden Fall eine Vorlage. Und was dem Bundesrat besonders in den falschen Hals geraten ist, ist der Titel dieser Motion: "Ertragsausfälle im öffentlichen Verkehr. Der Bund steht in der Pflicht." Ich habe Ihnen gesagt, es werde eine Beteiligung von allen brauchen, eine Zusammenarbeit, eine ausgewogene Lösung. Ich bin auch guten Mutes. Das kriegen wir hin, aber nicht, indem man einfach jetzt schon sagt, der Bund stehe in der Pflicht. Es braucht da vielmehr eine Zusammenarbeit aller.

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