Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-05-05
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-05
Wortprotokoll
Dass das Tourismusgewerbe aufgrund der Corona-Krise sehr grosse Einbussen erlitten hat und noch erleiden wird, ist unbestritten. Ich erinnere aber daran, dass der schweizerische Tourismus bereits Fördergelder erhält. So verfügt Schweiz Tourismus gemäss dem Voranschlag 2020 über ein Budget von 54,3 Millionen Franken. Für [PAGE 238] die Standortförderung 2020-2023 ist ein Zahlungsrahmen für Finanzhilfen an den Tourismusbereich im Umfang von 220,5 Millionen Franken vorgesehen. Bei den Bundeshilfen geht es ja darum, das Schlimmste abzufedern. Es ist illusorisch, in jeder Branche die Einbussen, die sie durch die Corona-Krise erleidet, ausgleichen zu wollen. Natürlich ist es verlockend, überall grosszügige Gelder zu sprechen, nur ist dabei zu beachten, dass sich die Kosten ins Untragbare summieren. Ich kann mich hier nur wiederholen.
Auch dem Tourismusgewerbe stehen bereits die allgemeinen Staatshilfen zur Verfügung, so die Beantragung von Kurzarbeit oder die Covid-Kredite. Weiter ist anzumerken, dass die Standortkantone ebenfalls in der Verantwortung stehen; auch sie haben ihren Beitrag zu leisten und können aufgrund der Nähe besser einschätzen, wo und in welcher Form Hilfestellung am zielführendsten ist. Die Lage der Tourismusindustrie ist zudem keineswegs hoffnungslos, wobei ich Sie bitte, mich nicht falsch zu verstehen, will ich doch die riesigen Auswirkungen nicht etwa herunterspielen.
Es ist klar, dass die ausländischen Gäste fehlen werden, dafür kann zumindest damit gerechnet werden, dass die einheimische Bevölkerung ihre Ferien im Inland verbringt. Dies wird auf jeden Fall einen Teil der Einbussen kompensieren.
Deshalb beantrage ich, die Aufstockung des Verpflichtungskredits abzulehnen.