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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-05-05

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-05

Wortprotokoll

Die Nachträge eröffnete der Bundesrat mit einer ganz unbedeutenden Botschaft am 20. März 2020. Er beantragte in seinem Bericht und Antrag 50,3 Millionen Franken, verteilt auf zehn Kredite, davon 6,3 Millionen Franken kompensiert. Der grösste Teil davon, in der Grössenordnung von 28,3 Millionen Franken, war für die Einlösung der Bürgschaften bei den Hochseeschiffen vorgesehen. Die Nachträge betrafen 0,06 Prozent des Budgets und lagen damit wesentlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2019, als die Nachträge 0,2 Prozent betrafen. Die Beträge lagen alle innerhalb der Vorgaben der Schuldenbremse, waren also völlig unauffällig und unkritisch.

Das ändert sich aber schlagartig mit der ersten Nachmeldung zum Nachtrag I. Die Nachmeldung datiert ebenfalls vom 20. März dieses Jahres. Der Bundesrat beantragte mit dieser Nachmeldung 11,8 Milliarden Franken im Voranschlag 2020, davon 10,8 Milliarden Franken als Vorschuss, aufgeteilt auf einen Verpflichtungskredit von 20 Milliarden Franken, ebenfalls bevorschusst mit 20 Milliarden Franken; Beiträge für die Arbeitslosenversicherung und die EO in der Höhe von 10 Milliarden Franken; Beiträge für den Sport in der Höhe von 100 Millionen und für die Kultur in der Höhe von 280 Millionen Franken; Beschaffungen für die Armeeapotheke - dort gibt es Vorfinanzierungen von 350 Millionen Franken - und für den Schutzdienst der Armee in der Höhe von 23 Millionen Franken; einen Aufschub für die Zahlung von Mehrwertsteuer und direkter Bundessteuer; einen Verzicht auf die Verzugszinsen im Umfang von rund 70 Millionen Franken; und wahrscheinlich, mit den Beschlüssen vom 16. März, auf viele, viele weitere Ausfälle durch die veränderte wirtschaftliche Situation, zu welchen wir aber hier nicht Beschluss zu fassen haben, sondern die sich dann halt einfach daraus ergeben.

Eine zweite Nachmeldung vom 16. April betrifft wieder eine Erhöhung der Verpflichtungskredite für Solidarbürgschaften in der Grössenordnung von 20 Milliarden Franken, aufgeschlüsselt nach 10 dringlichen Milliarden und 10 Milliarden im ordentlichen Prozess; dies, weil anscheinend der Rahmen für Verpflichtungskredite bis Ende April ausgeschöpft sein soll. Weiter geht es um Folgendes: eine Ergänzung der EO für Selbstständigerwerbende in der Grössenordnung von 1,3 Milliarden Franken; Sanitätsmaterial für 2,1 Milliarden Franken - Sie sehen, es geht nur noch um Milliarden -; Arzneimittel für 130 Millionen Franken; und nicht zuletzt geht es auch um die Session des Parlamentes hier in der Bernexpo, in der Grössenordnung von 3,7 Millionen Franken und 400[NB]000 Franken für zusätzliche Sitzungsgelder.

In der dritten Nachmeldung vom 26. April geht es um einen Verpflichtungskredit für die Sicherung der Luftfahrt von 1,275 Milliarden Franken und einen Voranschlagskredit, gleichzeitig auch Verpflichtungskredit, von 600 Millionen Franken.

Insgesamt beantragt der Bundesrat Nachträge zum Voranschlag in der Höhe von 15,6 Milliarden Franken, davon 11,5 Milliarden Franken dringlich; Verpflichtungskredite von 41,8 Milliarden Franken, davon 30 Milliarden Franken dringlich; das gibt ein Total von 58 Milliarden Franken, davon 42 Milliarden Franken dringlich.

Diese Beträge sind wirklich historisch einmalig. Ich hoffe, sie wiederholen sich nicht. Sonst wäre das für den Staatshaushalt kaum zu tragen. Nur schon diese Nachträge sind immens. Ich habe es gestern schon gesagt: Diese Nachträge[NB]sind[NB]grösser als die aktuelle Nettoverschuldung des Staates.

Die indirekten Auswirkungen durch tiefere Erträge aus Steuern und Gebühren sind, wie gesagt, darin nicht einmal berücksichtigt. Wenn man bedenkt, dass allein der Zahlungsaufschub, für den es keinen Parlamentsbeschluss braucht, ungefähr 70 Millionen Franken weniger Ertrag ausmacht, sieht man, in welchen Grössenordnungen wir uns bewegen. Ich fordere Sie auf, sich aufgrund dieser Zahlen bei Forderungen an den Staat in der nächsten Zeit zurückzuhalten, denn diese zusätzlichen Ausgaben sind, wie gesagt, durch Fremdfinanzierungen zu tätigen.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Anträge finden sich in den Notverordnungen des Bundesrates. Dort, wo dies nicht der Fall ist, sind sie halt noch zu schaffen. Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung und das Epidemiengesetz geben dem Bundesrat die entsprechenden Kompetenzen. Die Massnahmen sind aber zu befristen. Mit einem Covid-19-Überführungsgesetz und einer spezialgesetzlichen Regelung für die Bürgschaften sollen diese Notverordnungen dann ins ordentliche Recht überführt werden. Entsprechende Regelungen sind in Erarbeitung und werden uns im Verlauf des Sommers und Herbsts noch beschäftigen.

Die Solidarbürgschaftsverordnung ist ja auf sechs Monate befristet. Ich hoffe natürlich, dass der Bundesrat bis Ende September die entsprechenden ordentlichen Verordnungen erarbeitet hat, ansonsten müsste die Notverordnung verlängert werden, bis gesetzliche Regelungen vorliegen. [PAGE 227]

Ihre Kommission hat diesbezüglich schon drei Motionen auf den Weg geschickt: eine zur Verlängerung der Darlehensfrist, eine zum Zinssatz, der ja bei 0,0 Prozent festgelegt ist, und eine zur Bilanzierung der Darlehen beim Darlehensnehmer. Diese Motionen werden nach dem Voranschlag behandelt, in den nachfolgenden Traktanden; ich gehe deshalb darauf nicht näher ein.

Drei weitere Vorstösse, die die Kommission beraten hat, konnten wir nicht mehr in den Rat bringen, da der Bundesrat zur gleichen Zeit wie unsere Kommission tagte und zu diesen Vorstössen nicht mehr Stellung nehmen konnte. Ich möchte diese Vorstösse hier dennoch kurz erwähnen. Sie werden selbstverständlich - das hat uns der Bundesrat zugesichert - in die Arbeiten zur gesetzlichen Grundlage mit einfliessen. Mit einer Motion verlangt unsere Kommission einen Bericht zu einem Schadenregulierungsfonds. Eine zweite Motion fordert gezielte Sanierungen, um Konkurse abwenden zu können. Diese beiden Motionen zielen auf die Solidarbürgschaften ab. Es ist nämlich davon auszugehen, dass diese Solidarbürgschaften nicht in jedem Fall zurückgezahlt werden können, sodass man Lösungen suchen muss, damit zukunftsträchtige Unternehmen auch in die Zukunft gerettet werden können und nicht leichtfertig in den Konkurs geschickt werden.

Eine weitere Motion betrifft die Gewährung von Darlehen. Sie zielt auf die technische Abwicklung bei den Verwaltungsstellen ab. Sie haben in den Erläuterungen lesen können, dass Unternehmen ein Anrecht auf ein Darlehen haben, das bis 10 Prozent ihres Umsatzes umfasst. Unsere Kommission geht davon aus, dass mit "einmalig" ein Bezug gemeint ist, der bis insgesamt 500[NB]000 Franken gehen, aber in mehreren Tranchen bezogen werden kann. Ansonsten hätten ja Unternehmen, die zurückhaltend sind und zunächst nur einen kleineren Kredit von vielleicht 100[NB]000 Franken beantragen, nicht die Möglichkeit, ihn bis zu 500[NB]000 Franken aufzustocken. Unsere Kommission erachtet es als wichtig, dass die Praxis dementsprechend angepasst wird.

Weiter hat der Bundesrat - das habe ich Ihnen gesagt - im finanziellen Bereich kein Notrecht. Deshalb muss er seine Nachträge den Finanzkommissionen melden und der Finanzdelegation die entsprechenden dringlich benötigten Mittel zur Bewilligung unterbreiten. Diese Bestimmungen sind in Artikel 34 des Finanzhaushaltgesetzes festgehalten. Der Bundesrat ist - das darf ich festhalten - gemäss diesen Vorgaben vorgegangen. Er hat unsere Kommission und die Finanzdelegation immer rechtzeitig informiert und in Prozesse und Absprachen einbezogen.

Wie ist die Beratung abgelaufen? Die Finanzdelegation hat bereits am 22. März, kurz nach den Finanzbeschlüssen des Bundesrates vom 20. März, ihre Beratungen aufgenommen und am 23. März ihre ersten Beschlüsse kommuniziert. Insgesamt haben wir die Geschäfte an vier Sitzungen beraten und beschlossen. Dabei haben wir immer vorgängig die jeweils zuständigen Bundesrätinnen und Bundesräte angehört, aber auch die Verwaltungsstellen sind immer einbezogen gewesen.

Für die Finanzdelegation war aber die Zustimmung bzw. das Sich-Einlassen auf diese Diskussion dann doch nicht ganz einfach. Denn ganz kurz davor hatte die Finanzdelegation einen Grundsatz gefasst und festgehalten, nie wieder Ja zu sagen zu Solidarbürgschaften. Ich möchte Sie an die Solidarbürgschaften im Zusammenhang mit der Hochseeschifffahrt erinnern. Sie kennen den Sachverhalt, es geht um mehrere hundert Millionen Franken, die bisher dort gezogen wurden. Die Finanzdelegation hat sich aufgrund der Erfahrung mit der Abwicklung dieser Solidarbürgschaften geschworen, zu solchen Solidarbürgschaften nie mehr Ja zu sagen. Hier hat die Finanzdelegation ihre Haltung geändert. Sie empfiehlt Ihnen, Ja dazu zu sagen. Und zwar sieht sie einen grossen Unterschied zwischen den für die Hochseeschiffe gewährten Solidarbürgschaften und den jetzt zu diskutierenden und zu beschliessenden Solidarbürgschaften.

Die Mittel für die Hochseeschiffe kommen, falls sie verfallen, nicht der schweizerischen Volkswirtschaft zugute, sondern werden, wie es der Name sagt, irgendwo auf den Weltmeeren eingesetzt. Die Bürgschaften, die wir hier beschliessen, kommen hingegen dem Rückgrat der schweizerischen Volkswirtschaft zugute, vor allem unseren KMU im Inland. Deshalb ist die Finanzdelegation dann von ihrem Grundsatz abgewichen und hat in ihrer Kompetenz die Verpflichtungskredite für diese Solidarbürgschaften in der Grössenordnung von 30 Milliarden Franken bewilligt.

Für die Finanzdelegation war es aber wichtig, dass wir nicht möglichst viele und möglichst grosse Beträge bewilligen; wir haben den Bundesrat immer wieder aufgefordert, möglichst etappiert - weshalb auch die letzte Tranche nicht ganz freigegeben wurde, sondern nur zur Hälfte - und in kleinen Schritten vorzugehen. Auch war es für unsere Delegation wichtig, die beantragten Kredite nicht noch aufzustocken, sondern in unseren Briefen an den Bundesrat höchstens Hinweise zur Ausgestaltung oder Hinweise zu Missbrauch und Ungleichheiten zu geben und ihm entsprechend Antrag zu stellen.

Für uns war es auch wichtig, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle mit einbezogen wird. Es geht schlussendlich um sehr viel Geld; es geht um Steuergeld. Uns ist es wichtig, dass diese Gelder zielgerichtet verwendet und nicht missbräuchlich abgeführt werden. Diese Zusicherung wurde uns gegeben. Wir konnten auch feststellen, wie es abgehandelt wurde. Schlussendlich haben wir in der Finanzdelegation allen vom Bundesrat dringlich beantragten Krediten zugestimmt und sie entsprechend bewilligt.

Ich komme zur Beratung in der Finanzkommission. Diese Nachträge haben wir an zwei intensiven Sitzungen beraten, wobei die zweite Sitzung dann schwergewichtig dem Verpflichtungskredit und dem Voranschlagskredit für die Luftfahrt gewidmet war. Wir konnten uns bei diesen Beratungen auch auf Mitberichte und Anträge aus den Sachbereichskommissionen stützen, welche uns aber auch Mehrausgaben beantragten.

Was soll jetzt aber mit all diesen Nachtragskrediten erreicht werden? Es ist nicht das Ziel, Entschädigungen für behördliche Massnahmen zu leisten. Solche Entschädigungen sind im Epidemiengesetz ausdrücklich auch nicht vorgesehen. Vielmehr zielen die Massnahmen darauf ab, Massenentlassungen zu verhindern, Lohnfortzahlungen bei unverschuldetem Fernbleiben vom Arbeitsplatz zu gewährleisten und zu verhindern, dass gesunde Unternehmen und Selbstständigerwerbende infolge Corona-bedingter Liquiditätsengpässe in den Konkurs getrieben werden. Zusätzlich sind die Kredite nötig für die eigentliche Bekämpfung der Pandemie - damit meine ich Medikamente und Schutzmaterial.

Gerne möchte ich die einzelnen Instrumente noch kurz umschreiben. Ich beginne mit den Massnahmen im Bereich der Sozialversicherungen, vor allem mit der Arbeitslosenversicherung: Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung hat sich als eine in schwierigen Arbeitsmarktsituationen erfolgreiche Massnahme bewährt. In Anbetracht der besonderen Problemlage soll dieses Instrument zur Unterstützung der Wirtschaft, befristet auf ein halbes Jahr, ausgebaut werden, das heisst: Ausweitung des Anspruchs auf Entschädigung anrechenbarer Arbeitsausfälle auf Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen oder in Temporärarbeit und Aufhebung der Karenzfrist zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von einem Tag. Es bedeutet zudem, dass bestehende Überzeiten nicht mehr vorgängig bezogen werden müssen. Hinzu kommt die Ausweitung auf Personen, die sich in arbeitgeberähnlicher Stellung befinden oder im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten.

Die Ausgaben allein für die Kurzarbeit werden aktuell auf 5 bis 7 Milliarden Franken pro Monat geschätzt. Gemäss der Schätzung des Bundesrates vom 20. März waren es noch 2 bis 3 Milliarden Franken. Dazu muss ich festhalten, dass solche Schätzungen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind. Als Sofortmassnahme überweist der Bund dem entsprechenden Fonds Mittel im Umfang von 6 Milliarden Franken.

Ich habe gestern schon gesagt, dass dieses Instrument greift. Die Anmeldungen belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Arbeitnehmende. Es ist zu erwarten - das möchte ich heute schon sagen -, dass weitere Zuschüsse für die Arbeitslosenentschädigung notwendig sein werden. Der Bundesrat nannte in unserer Kommission auch Beträge: Er sagte, dass noch etwa 15 bis 35 Milliarden Franken notwendig sein könnten, [PAGE 228] wobei grosse Unsicherheiten vorhanden seien. Der Bundesrat kann anschliessend vielleicht die aktuellen Schätzungen erläutern.

Zur Entschädigung bei Erwerbsausfall: Mit dieser Massnahme soll Leuten und Unternehmen geholfen werden, die unverschuldet in eine Situation geraten, in welcher sie nicht mehr arbeiten können. Dies betrifft vor allem Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen, aber auch Personen, die eine Arbeitsunterbrechung aufgrund einer ärztlich angeordneten Quarantäne erleiden, sowie Selbstständige, die von der Schliessung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen tangiert sind.

Die Mittel für diese Massnahme wurden im zweiten Nachtrag erhöht, weil man sie auch auf Selbstständigerwerbende ausgedehnt hatte, was eine Aufstockung um 1,3 Milliarden Franken mit sich brachte. Damit sprechen wir heute über Mittel in der Höhe von 5,3 Milliarden Franken. Aktuell - so sind wir informiert - ist davon auszugehen, dass dieser Kredit reichen wird.

Ich komme zur finanziellen Abfederung der Auswirkungen auf Unternehmen. Hier hat der Bundesrat mit schneller, konziser Arbeit zusammen mit der Privatwirtschaft ein Instrument geschaffen, welches in der Tat helfen soll, Unternehmen Darlehen zu gewähren, um eben diese schwierige Zeit überbrücken zu können. Dabei sollen die Darlehen grundsätzlich solventen kleineren und mittleren Unternehmen gewährt werden. Ziel ist die Überbrückung von Liquiditätsengpässen und die Vermeidung von vorübergehender Insolvenz.

Der Bund trägt dabei 100 Prozent des Verlustrisikos für die Kredite bis zu 500[NB]000 Franken, 85 Prozent für Kredite, die darüber hinausgehen. Die maximal mögliche Bürgschaft soll aber höchstens 10 Prozent des mehrwertsteuerpflichtigen Umsatzes aus dem Jahr 2019 betragen, maximal 20 Millionen Franken pro Unternehmen. Während die Personalkosten über die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind, sollen die Bürgschaften den Unternehmen helfen, die Fixkosten von etwas mehr als drei Monaten zu finanzieren. Um das zu gewährleisten, wurde ein Verpflichtungskredit in der Höhe von anfänglich 20 Milliarden Franken, jetzt eben um 20 Milliarden Franken erweitert, beantragt.

Dabei kann aber auch nicht ganz ausgeschlossen werden, dass gewisse Bürgschaften bereits im laufenden Jahr gezogen werden müssen oder gezogen werden. Dafür ist im Voranschlag bereits eine Milliarde Franken eingestellt worden. Die Bürgschaften werden über die bestehenden Bürgschaftsgenossenschaften ausgerichtet, wobei die Banken bei der Abwicklung Unterstützung leisten. Die Antragstellung soll dabei einfach, schnell und unbürokratisch erfolgen. Ich glaube, wir konnten feststellen, dass das Instrument so weit gut funktioniert hat.

Erlauben Sie mir, etwas zum Stand der Solidarbürgschaften zu sagen. Wie wir informiert wurden, sind bis dato unserer Beratung 115[NB]000 Gesuche gestellt worden. Vom Verpflichtungskredit wurden 18 bis 19 Milliarden Franken ausgeschöpft, wobei es eben vor allem kleinere Betriebe und nicht die grösseren sind. Es ist aber festzustellen, dass die Nachfrage von grösseren Unternehmen jetzt am Steigen ist.

Ich komme zu den Massnahmen im Bereich Sport: Dort sind Härtefalllösungen für Organisationen vorgesehen, die entweder in einer Liga des Schweizer Sports mit überwiegend professionellem Spielbetrieb tätig sind oder Wettkämpfe für den überwiegend professionellen Leistungssport durchführen. Dazu soll das Bundesamt für Sport Darlehen im Umfang von maximal 50 Millionen Franken zu Vorzugsbedingungen ausrichten können. Zudem sollen Vereine, deren Zweck die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Sportbereich betrifft, nicht rückzahlbare Geldleistungen erhalten können, insgesamt 50 Millionen Franken. Wie schon gesagt, sind das zusammen 100 Millionen.

Ich komme zu den Härtefalllösungen im Kulturbereich. Für die Soforthilfe zugunsten der Kultur sollen 280 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen in Form von Darlehen, aber auch in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen zur Verfügung gestellt werden. Zu Darlehen ist nur berechtigt, wer keine Bürgschaft aus der vorhin beschriebenen allgemeinen Liquiditäts- und Härtefallhilfe erhalten hat.

Schlussendlich, mit Schreiben vom 29. April 2020, beantragte uns der Bundesrat einen Verpflichtungskredit zur Sicherung von Darlehen zugunsten von Linienbetrieben der schweizerischen Luftfahrt in der Höhe von 1,275 Milliarden Franken sowie zur Unterstützung von flugnahen Betrieben in der Höhe von 600 Millionen Franken. Gleichzeitig beantragte er uns aber auch einen Nachtragskredit für allfällig schnell notwendige Massnahmen.

Als Auflage zur Gewährung von Bürgschaften bei der Luftfahrt fordert unsere Kommission verlässliche Zusagen zur Einhaltung der Ziele des Klimaabkommens und sozial verträgliche Restrukturierungen. Auf weitere Verpflichtungen bezüglich Rückerstattung der Fluggesellschaften für bezahlte, aber annullierte Flugtickets verzichtete die Kommission, nachdem uns seitens der Verwaltung verlässlich dargelegt worden war, dass eine übergreifende Lösung gesucht und wahrscheinlich dann auch vorgelegt werden könnte.

Ein wichtiges Thema war bei unserer Arbeit auch die Missbrauchsbekämpfung. Wir beschliessen über enorme Mittel, und unzählige Begünstigte profitieren davon. Deshalb ist auch ein Missbrauch nicht immer ausgeschlossen. Ihrer Finanzdelegation und auch Ihrer Finanzkommission war und ist ein korrekter und zielgerichteter Einsatz dieser staatlichen Mittel wichtig. Deshalb wollen wir auch den Einbezug der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Sie soll beim Aufsetzen des Prozesses, beim Vollzug, bei der Prüfung - und zwar, soweit es geht, bei systematischen Prüfungen oder auch bei Stichproben - einbezogen werden.

Damit das möglich ist, müssen Antragsteller, wenn sie ein Darlehen beantragen, eben auch eine Befreiung vom Bankkunden-, Steuer- und Amtsgeheimnis gewähren. Das ermöglicht Abgleiche mit der Mehrwertsteuer und mit der Verrechnungssteuer zur Verifizierung der Jahresumsätze und die Identifikation von Verstössen gegen das Dividendenausschüttungsverbot. Dies soll dann zusammen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung geprüft werden. Schlussendlich sollen ja die verschiedenen Massnahmen nicht kumuliert werden können. Uns konnte dargelegt werden, dass jetzt entsprechende tragende Massnahmen eingeführt und eingesetzt werden.

Schlussendlich gibt es aber auch noch Strafbestimmungen. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, um einen Kredit auszulösen, kann mit Busse bis zu 100[NB]000 Franken bestraft werden. Gemäss Aussage des Bundesrates war bis dato kein Missbrauchsfall bekannt, das heisst, dass die Massnahmen greifen.

Damit komme ich noch zu den Beschaffungen durch die Armeeapotheke, da halte ich mich aber jetzt ziemlich kurz. Sie haben es gesehen, es geht zuerst um einen Vorschuss von 350 Millionen Franken, dann noch um einen weiteren Antrag von 2,1 Milliarden Franken, davon dann wieder 700 Millionen Franken bevorschusst, weiter um eine Arzneimittelbeschaffung von 130 Millionen Franken und um einen Antrag auf 10 Millionen Franken zur Förderung der Forschung nach einem Impfstoff.

Unsere Kommission nahm dann noch Kreditaufstockungen vor: für den Tourismus zuerst um 27 und dann nochmals um 40 Millionen Franken, insgesamt also um 67 Millionen Franken; für Kindertagesstätten um 65 Millionen Franken; für die Mieten um 50 Millionen Franken. Damit kommen wir zu einem Antrag von 16,1 Milliarden Franken.

Sie sehen, wir haben ein umfassendes Paket geschnürt, damit möglichst alle von dieser Corona-Krise Betroffenen in den Genuss staatlicher Massnahmen kommen können.

Ich komme noch zur Behandlung dieser doch historisch einmalig hohen Ausgaben. Dazu hat uns der Bundesrat beantragt, diese finanziellen Massnahmen als "ausserordentlich" zu bezeichnen und auch so zu behandeln, da es ja eine ausserordentliche Pandemie ist, die vom Bundesrat nicht gesteuert werden kann. Deshalb sollen diese Ausgaben auch nicht dem ordentlichen Ausgabenplafond unterstellt werden.

Diese ausserordentlichen Ausgaben betragen rund 16 Milliarden Franken und sollen dem Amortisationskonto der Schuldenbremse belastet werden. Das Amortisationskonto hatte per Ende 2019 einen Stand von 3,4 Milliarden Franken. Wenn Sie den Betrag dort verbuchen, dann sehen Sie, dass [PAGE 229] dieses Konto einen sehr hohen Fehlbetrag aufweisen wird. Gemäss geltenden Bestimmungen muss ein Fehlbetrag innert sechs Jahren durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abgebaut werden, wobei das Parlament die Frist erstrecken kann. Trotz möglicher Fristerstreckung wird dies aber eine sehr grosse Herausforderung sein, weshalb sich die Finanzkommission dann auch schon mit den finanzpolitischen Perspektiven befasst und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Auslegeordnung beauftragt hat, um diese Corona-bedingten Auswirkungen abzuhandeln.

Eine Möglichkeit könnte sein, dass diese Corona-bedingten ausserordentlichen Ausgaben nicht dem Amortisationskonto belastet werden. Gleichzeitig könnte der Saldo des Ausgleichskontos, welcher, geäufnet durch die guten Abschlüsse der vergangenen Jahre, heute 29 Milliarden aufweist, auf 5 Milliarden Franken reduziert werden. Mit diesen Anpassungen könnten dann die Corona-bedingten Auswirkungen neutralisiert werden. Die Vorteile der Schuldenbremse würden beibehalten, und die Wirtschaft würde in Zukunft nicht durch zusätzliche staatliche Sparprogramme abgewürgt. In den kommenden Jahren könnte dann der Staatshaushalt ins Lot gebracht werden, und es könnten wiederum, wie in den vergangenen Jahren, Reserven für sicher wiederkommende ausserordentliche Krisen geäufnet werden. Diese Arbeit soll bis Ende Juni vorliegen und kann dann in die Reform des Finanzhaushaltgesetzes einfliessen.

Ich komme zum Schluss: Ich empfehle Ihnen Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen des Bundesrates und der Kommission. Ich werde bei der Detailberatung noch weitere Ausführungen zu einzelnen Positionen machen.