Schaffner Barbara · Nationalrat · 2020-05-05
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-05-05
Wortprotokoll
Die Grünliberalen haben dem Verpflichtungskredit für die Unterstützung von flugnahen Betrieben zugestimmt. Es wird Sie deshalb kaum überraschen, dass wir auch heute zustimmen werden, wenn es darum geht, eine gesetzliche Grundlage für diesen Kredit zu schaffen. Damit habe ich auch gleich gesagt, dass wir auf die Vorlage eintreten und den Minderheitsantrag der grünen Fraktion ablehnen werden.
Zur Begründung des Nichteintretensantrages der grünen Fraktion kann ich nur den Kopf schütteln. Es wird zwar nicht ganz zu Unrecht bemängelt, dass wir den Entwurf der Regierung in der kurzen Zeit nur sehr beschränkt diskutieren und prüfen konnten. Dies liegt aber in der Natur eines dringlichen Gesetzgebungsprozesses, der entsprechend zurückhaltend angewendet wird. Gleichzeitig beantragt die grüne Fraktion aber Änderungen zu fünf weiteren Gesetzesartikeln, die sogar nur teilweise klimapolitische Anliegen enthalten und überhaupt nichts mit den Covid-19-Krediten zu tun haben. Statt eine gesetzliche Grundlage für das dringliche Anliegen der Unterstützung der flugnahen Unternehmen zu schaffen, sollten wir nun in derselben Zeit fünf weitere Themen beraten. In den Worten der Grünen ist das unanständig.
Die Grünliberalen haben ihre Kräfte auf diese seriöse Gesetzgebung konzentriert und sind die Einzigen, die konkrete Anträge zum Entwurf und zur Formulierung des Bundesrates machen. Grundsätzlich unterstützen wir den Entwurf des Bundesrates für den neuen Artikel 102a und seine Ausführungen dazu. In zwei Punkten, die der Bundesrat sowohl in der Botschaft als auch in der Kommissionsberatung und auch gestern im Rat immer wieder betont hat, möchten wir jedoch [PAGE 460] mehr Verbindlichkeit schaffen. Wir fordern, dass diese direkt im Gesetz festgehalten werden und nicht einfach als Absichtserklärungen stehenbleiben. Die Ausführungen zu den entsprechenden Minderheitsanträgen haben Sie von Kollegin Christ gehört.
Bevor ich nun zu den anderen Minderheitsanträgen komme, möchte ich vorausschicken, dass ich alle Anträge, die nicht Artikel 102a betreffen, aus prozeduralen Gründen am liebsten unbesehen abgelehnt hätte und, wie es der Kommissionssprecher passend ausgedrückt hat, am Boden geblieben wäre. Der dringliche Gesetzgebungsprozess ist für Fälle vorgesehen, die eben dringlich sind - wenn es also darum geht, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, auf der wir respektive der Bundesrat rechtsstaatlich weitere Entscheide treffen können. Im Bereich des Luftfahrtgesetzes wäre dies heute nur für die notwendige Grundlage für den Kredit für die flugnahen Betriebe notwendig gewesen. Alle weiteren[NB]Forderungen[NB]gehören in den ordentlichen Gesetzgebungsprozess.
Die Anträge der anderen Fraktionen lagen uns am Samstag in der Kommission erstmals vor. Heute, am Dienstag, nicht einmal vier Tage später, sollen wir darüber im Rat befinden. Ich kann es nicht verhehlen: Das Tempo, das hier in Bern vorgelegt wird, selbst in den Kommissionsberatungen zu normalen Geschäften, hat mich überrascht. Im Zürcher Kantonsrat war ich an mehr als einem Gesetzgebungsprozess beteiligt, der sich über mehr als eine Legislatur hinzog. Ich begrüsse es ja, wenn die Prozesse in Bern, entgegen dem Klischee, einmal schneller ablaufen. Aber vier Tage anstatt vier Jahre, das ist absolut unseriös oder - um nochmals die Grünen zu zitieren - unanständig.
So begrüsse ich es auch, dass die Änderungen, die wir nun im dringlichen Verfahren beschliessen, mit einem Ablaufdatum versehen sind. Sie werden alle am 31. Dezember 2025 hinfällig. Dieses Ablaufdatum ist ein weiterer Grund, wieso die Behandlung von weiteren Artikeln in den ordentlichen Gesetzgebungsprozess geschickt werden sollte. Die Anliegen, die dahinterstehen, sind langfristig und sollten auch langfristig im Gesetz verankert werden. Wir wollen langfristig stabile Rahmenbedingungen; wir wollen Gesetze, die Bestand haben, auch für unsere Wählerinnen und Wähler, Frau Trede. Dafür müssen wir uns Zeit nehmen und Hintergrundinformationen beschaffen, vielleicht eine Vernehmlassung durchführen, und wir müssen um Formulierungen ringen. Die jetzige Hauruck-Übung schadet unserem Ziel, den Flugverkehr und die Mobilität insgesamt nachhaltiger aufzustellen.
Ich komme nun zu den inhaltlichen Beurteilungen der Anträge. Da zeigen sich teilweise grosse Schwächen. Der erste Minderheitsantrag Schlatter zu Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe f ist eine leichte Verschärfung gegenüber dem geltenden Gesetz und fordert bei Ersatzbeschaffungen ausschliesslich Flugzeugtypen, die bezüglich Emissionen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Obwohl es wahrscheinlich sinnvoller gewesen wäre, dazu den bestehenden Buchstaben e anzupassen, werden die Grünliberalen den Antrag, so wie er vorliegt, unterstützen.
Bei den weiteren Anträgen der Grünen sehen wir aber mehr Probleme und Fragezeichen, weshalb wir diese Anträge mehrheitlich ablehnen oder uns allenfalls enthalten werden.
Natürlich unterstützen wir das Anliegen hinter dem Antrag der Minderheit Pasquier, nämlich mehr Zug statt Flug zwischen Schweizer Städten. Aber braucht es dazu gleich ein absolutes Verbot? Ist zum Beispiel eine medizinisch begründete Verlegung ein gewerbsmässiger Personentransport, wenn ein privates Unternehmen damit beauftragt wird? Sind Helikopterflüge im Verbot eingeschlossen? Sind Helikopterflüge nur dann eingeschlossen, wenn sie zwischen zwei Flugplätzen stattfinden, aber nicht zwischen Flugplatz und Heliskiing-Abladepunkt? Sie sehen: Dieser Artikel ist absolut unausgereift und bedarf einer längeren Beratung.
Der Antrag der Minderheit Trede zu Artikel 36 verweist auf die Bestimmungen im CO2-Gesetz. Da frage ich Sie: Gilt das CO2-Gesetz nicht sowieso? Oder sollte dieser Antrag die unbestrittenen Defizite des CO2-Gesetzes bezüglich Emissionen der Luftfahrt korrigieren? Dann müsste der Antrag aber konkreter ausgestaltet werden.
Bei den Artikeln 36a und 36b fordert die Minderheit Schlatter Garantien für die Nachtruhe. Das ist ein Anliegen, das ich zwar inhaltlich teile, das aber definitiv weder mit den Krediten noch mit dem Klimaschutz zu tun hat und hier im Gesetz auch nicht stufengerecht geregelt würde. Herr Hurter hat Sie ja bereits auf den SIL-Prozess hingewiesen.
Ich komme zu den Minderheitsanträgen aus den Reihen der SP-Fraktion zu Artikel 101. Es handelt sich dabei um Copy-Paste-Anträge aus der gestrigen Diskussion zum Kredit für die Luftfahrtunternehmen. Wir werden uns in Analogie zu gestern verhalten. Dasselbe gilt für den Einzelantrag Graf-Litscher, den wir ablehnen.
Der Antrag der Minderheit Bregy stimmt uns etwas zwiespältig. Natürlich möchten auch wir verstärkte Sicherheiten, wenn mit Steuergeld ausländische Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften finanziell unterstützt werden. Aus diesem Grund hat ja die Minderheit Christ entsprechende Anträge eingereicht. Auch wir teilen wie der Bundesrat die Befürchtung, dass die Bedingungen, wie sie im Antrag der Minderheit Bregy formuliert werden, eine zu starke Einschränkung der Verhandlungsposition des Bundesrates darstellen. In diesem Zwiespalt entscheiden wir uns für eine stärkere Sicherheit für unsere Vermögenswerte und unterstützen den Antrag der Minderheit Bregy.
Insgesamt werden wir, wie schon erwähnt, der Vorlage zustimmen. Für die Grünliberalen geht es hier um einen formalen Entscheid für eine rechtliche Grundlage der Covid-Beschlüsse. Die klimapolitische Diskussion haben wir gestern geführt. Dort haben wir uns klar für mehr Klimaschutz ausgesprochen.