Hegglin Peter · Ständerat · 2020-05-05
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-05
Wortprotokoll
Auch wenn die Meinungen einhellig zu sein scheinen, erlaube ich mir doch, ein paar Bemerkungen zu machen, weil sich einerseits dieser Betrag entwickelt hat und weil wir andererseits dazu in der Kommission intensive Diskussionen geführt haben.
Ausgehend vom ersten Nachtrag des Bundesrates, wurden 4 Milliarden Franken beantragt, aber bei diesen 4 Milliarden waren eben nur direkt betroffene Selbstständige einbezogen worden. Indirekt betroffene wurden hingegen nicht einbezogen. Diese Situation hat dann Ihre Kommission bewogen, den Bundesrat darauf hinzuweisen und ihn zu bitten, seine Verordnung entsprechend anzupassen und eben auch indirekt betroffene Selbstständige als EO-Berechtigte zu anerkennen. Das hatte zur Folge, dass der Kreditantrag von 4 Milliarden Franken um 1,3 Milliarden auf 5,3 Milliarden aufgestockt wurde. Das ist das eine Thema. [PAGE 236]
Das andere Thema betrifft die Voraussetzungen, die für eine Entschädigung festgelegt wurden. Selbstständigerwerbende, deren AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen zwischen 10[NB]000 und 90[NB]000 Franken liegt, können einen entsprechenden Anspruch geltend machen. Diese Bestimmung, gerade die obere Grenze von 90[NB]000 Franken AHV-pflichtigem Einkommen, führte zu intensiven Diskussionen und Abklärungen. Es ist ärgerlich, dass diese Grenze von 90[NB]000 Franken quasi einen Schwelleneffekt hat. Wenn Sie knapp darunterliegen, haben Sie Anspruch auf diese Erwerbsersatzregelung. Wenn Sie ein, zwei Franken oder mehr darüber sind, dann fallen Sie raus. Deshalb waren Überlegungen im Raum, diese Grenze ganz zu streichen oder degressive Modelle einzuführen. Sie ganz zu streichen, hätte natürlich eine massive Ausdehnung der Kosten zur Folge gehabt. Aber auch degressive Modelle hätten zu grossen Mehrbelastungen geführt. Sie hätten bei rund 45[NB]000 berechtigten Personen zu zusätzlichen Leistungen von rund 400 Millionen Franken geführt. Das wäre dann eigentlich irgendwo quasi eine Lohnversicherung für Einkommen über 90[NB]000 Franken gewesen.
Sie haben heute gehört: Was wir machen, sind eben nicht Lohnversicherungen, sondern eigentlich Härtefallregelungen und Ersatzabgaben. Deshalb ist dann die Kommission in einer Grundsatzabstimmung zum Entschluss gekommen, diese Diskussion nicht weiterzuführen und weder dem Rat noch dem Bundesrat einen Auftrag zu geben, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, und das heisst eben, es bei diesen Eckwerten zu belassen. In der Grundsatzabstimmung hat Ihre Kommission es mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt, weitere Anträge an den Rat bzw. an den Bundesrat zu stellen.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission einstimmig beschlossen, diese 5,3 Milliarden Franken zu gewähren.