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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-05-05

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-05

Wortprotokoll

Dass die Kulturschaffenden, wie andere Selbstständige auch, in dieser schwierigen Situation unterstützt werden sollen, das stelle ich nicht in Abrede. Ich habe nach wie vor, auch nach den Ausführungen des Kommissionspräsidenten, etwas Mühe mit dieser Sonderbehandlung. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, im Kulturbereich Selbstständige anders zu behandeln als von den Pandemiemassnahmen ebenfalls wirtschaftlich betroffene Selbstständige wie Coiffeure, Physiotherapeuten usw. Auch Kulturschaffende können im Sinne von Artikel 2 Absätze 3 und 3bis der Covid-19-Verordnung einen Erwerbsausfall geltend machen. Unter Umständen, das gebe ich zu, sind dabei gewisse Gesetzesnormen etwas extensiv auszulegen. Dies ist aber zielführender, als nur für Kulturschaffende ein eigenes Finanzierungsgefäss zu konstruieren. Deshalb stelle ich diesen Minderheitsantrag.

Im Weiteren stelle ich den Antrag, die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmungen und Kulturschaffende auf 100 Millionen Franken festzusetzen. Sollten in diesem Zusammenhang bereits mehr als 100 Millionen Franken gesprochen worden sein, beantrage ich, dass die Kürzung die Differenz bis zum Maximalbetrag von 145 Millionen Franken betragen soll, dies aus folgenden Gründen: In der Schweiz werden bekanntlich auf allen Staatsebenen jährlich wiederkehrend hohe Summen von Steuergeldern an kulturelle Institutionen ausgerichtet. Gemäss den Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung Kultur sind staatlich subventionierte Unternehmen explizit nicht von den Ausfallentschädigungen ausgeschlossen. Sponsoren von Anlässen sind zudem nicht selten kulant und bezahlen trotz der Absage von Veranstaltungen die Sponsoringbeiträge mindestens teilweise. Das ist mir von verschiedener Seite so bestätigt worden.

Es fällt ausserdem auf, dass im Bereich Sport lediglich 50 Millionen Franken für Darlehen und 50 Millionen Franken für Finanzhilfen zur Verfügung stehen sollen. Aus meiner Sicht ist es daher angemessen, hier bei den Kulturunternehmungen und Kulturschaffenden verhältnismässig zu bleiben, auch gegenüber dem Bereich Sport, wie ich das jetzt aufgezeigt habe.

Es ist unbestritten, dass die Corona-Krise einige Wirtschaftsbereiche besonders hart trifft. Deswegen sind bei der Kulturbranche ohnehin schon hohe Beträge zur Unterstützung vorgesehen. Allerdings darf das Augenmass nicht verloren gehen. Es können mit Steuergeldern schlicht nicht alle Ausfälle der Corona-Krise gedeckt werden. Eine Vollkaskoversicherung ist unrealistisch. Das hat der Finanzminister vorhin auch mehrmals betont. Mit 100 Millionen Franken Ausfallentschädigung, kombiniert mit den 100 Millionen Franken Soforthilfe, wird den Kulturunternehmen eine substanzielle Summe an Steuergeldern zur Verfügung gestellt.

Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag anzunehmen.

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