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AB 260523

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-05-05

Wortprotokoll

Zu den Differenzen, die jetzt noch bestehen: Darf ich Sie vielleicht eingangs daran erinnern, dass wir aufgrund von Notrecht legiferieren? Herr Schwander hat diese Frage gestellt; Sie finden die Grundlage dazu in Artikel 185 der Bundesverfassung: Wir sind berechtigt, aufgrund von Notrecht zu legiferieren, wenn eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung eingetreten oder zu befürchten ist oder wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist.

Die öffentliche Ordnung ist nicht gefährdet, wenn die Kantone und nicht der Bund die Kinderbetreuung bezahlen. Sie ist nicht gefährdet, wenn wir heute keinen Betrag für den Tourismus für die nächsten vier Jahre beschliessen. Sie ist nicht gefährdet, wenn wir im Wohnungswesen nichts beschliessen. [PAGE 500]

Diese Verfassung - es ist übrigens die gleiche, auf die wir jeweils unseren Eid oder unser Gelübde leisten - gibt einen ganz engen Spielraum vor, weil in unserem Land die demokratischen Regeln gelten und die Leute einbezogen werden müssen. Eine Notverordnung gilt auch immer nur sechs Monate, dann muss sie in ein Gesetz überführt werden, damit die Demokratie gewährleistet ist. Aus dieser Optik, aufgrund der Grundlage, die uns zur Verfügung steht, müsste bei allen diesen drei Krediten hinten eine Null stehen, weil wir keine Berechtigung haben, diese Entscheide aufgrund von Notrecht zu fällen.

Nun liegen die Kompromisse vor, die Ihre Kommission Ihnen beantragt: 65 statt 100 Millionen Franken bei der Kinderbetreuung wären ein Drittel statt die Hälfte des geschätzten Aufwands. Auch das ist im Grunde genommen immer noch falsch, denn es ist ganz klar, wer für die Kinderbetreuung zuständig ist, und das sind nun einmal die Kantone und nicht der Bund. Aber wenn schon, wenn Sie nicht auf null gehen, wäre es das kleinere Übel, wenn Sie hier der Mehrheit folgen. Dann hätten wir den Kompromiss mit dem Ständerat.

Beim Tourismus gilt das Gleiche: Es gibt keine Grundlage, um das zu beschliessen, und dann noch für vier Jahre. Da hätten Sie längstens Zeit, das im ordentlichen Verfahren zu machen. Deshalb würde ich Ihnen auch hier empfehlen, keinen Kredit zu sprechen. Der Kompromiss und das kleinste Übel ist wiederum der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, den Kredit auf 40 Millionen Franken zu kürzen. Aber streng genommen fehlt Ihnen die Rechtsgrundlage auch dazu.

Bei den Geschäftsmieten schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit die Streichung vor. Da würde ich Ihnen empfehlen, der Kommissionsmehrheit zu folgen, weil hier nicht einmal eine Rechtsgrundlage ausserhalb der Bundesverfassung besteht, um das zu beschliessen.

Kommen wir zum Anhang. Dort präzisiert die Kommissionsmehrheit, wie die Mittel für die Fördermassnahmen für den Tourismus eingesetzt werden sollen. Wenn Sie vorne diesen 40 Millionen Franken zustimmen, bitte ich Sie, auch hier zuzustimmen und somit den Antrag der Minderheit Keller Peter abzulehnen. Eleganter wäre es aber, wenn Sie es ganz ablehnen würden.

Zum Antrag der Minderheit Brélaz: Hier geht es um die Sicherstellung der Kundenvorauszahlungen für Flüge. Das müsste unserer Meinung nach nicht zwingend hier geregelt werden. Wenn man aber bedenkt, dass Tausende von Leuten eine Reise gebucht haben, die sie nicht antreten können, wäre es wahrscheinlich transparent, wir würden dieses Versprechen abgeben und sagen, dass wir dazu schauen, dass das bezahlte Geld wieder zurückerstattet wird, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. Man kann es auch ohne dies machen. Doch es ist klar, dass etwas mehr Sicherheit für Leute bestünde, die jetzt in dieser Unsicherheit leben.

Dann zur Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen zu suchen: Es handelt sich hier um einen Antrag, der etwas anspricht, was für ein Unternehmen, das restrukturiert, eigentlich selbstverständlich ist. Aus meiner Sicht müsste man das nicht hineinschreiben, weil es zu unseren Gepflogenheiten gehört. Es schadet aber auch nicht, wenn man es hineinschreibt; man würde dann nach dem Motto "Nützt's nüüt, so schadt's nüüt" handeln.

Das wären meine Bemerkungen zu diesen Minderheitsanträgen. Denken wir doch daran: Die Bundesverfassung gibt uns einen ganz engen Spielraum, was wir im Rahmen von Notrecht aufgrund von Artikel 185 regeln können und regeln dürfen. Wenn Sie diese Kredite beschliessen, machen wir mehr, als diese verfassungsmässigen Grundlagen nur zu ritzen.