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Marti Min Li · Nationalrat · 2020-05-05

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Wir haben heute Morgen bereits in der Debatte zur Motion der WAK-N über die Problematik der gewerblichen Mieten geredet und diese schon ausführlich dargelegt. Bekanntlich stehen die von den Covid-Massnahmen betroffenen Betriebe vor grossen Herausforderungen. Sie mussten aufgrund einer Anordnung des Bundes schliessen und haben dadurch wenige oder keine Einnahmen. Die Miete bleibt aber dennoch geschuldet und macht einen beträchtlichen Anteil der Fixkosten aus. Das stellt sehr viele Gewerbetreibende vor existenzielle Schwierigkeiten.

Am 27. März hat der Bundesrat die Covid-19-Verordnung Miete und Pacht erlassen, die die Frist bei Zahlungsrückständen der Mieterinnen und Mieter von 30 auf 90 Tage und der Pächterinnen und Pächter von 60 auf 120 Tage verlängert. Diese Regelung gilt nur für geschuldete Miet- oder Pachtzinsen, die in Zusammenhang mit den bundesrätlichen Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 stehen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Mai. Der Bundesrat hat am 8. April beschlossen, die Verordnung nicht zu verlängern, da er nicht notrechtlich in die Vertragsbeziehungen von Privaten eingreifen wollte.

Der Bundesrat hat darauf gesetzt, dass Vermieterinnen und Mieter im Einzelfall gemeinsam und einvernehmlich nach Lösungen suchen. In einer Mehrheit der betroffenen Fälle ist dies, das haben wir heute Morgen gehört, allerdings nicht oder noch nicht passiert. Es sieht so aus, dass sich die Situation für die betroffenen Betriebe nicht sofort beruhigen wird, auch wenn die Massnahmen am 11. Mai gelockert werden.

Die hier vorliegende Motion will die Covid-19-Verordnung Miete und Pacht bis Mitte September verlängern. Das entspricht auch der Dauer von anderen Covid-Verordnungen und verschafft den Mieterinnen und Pächtern mehr Luft, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist der Meinung, dass dies eine pragmatische und einfache Lösung ist, die den Handlungsspielraum der Betroffenen verbessert und zudem Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen vermeiden kann. Es ist zwar in der Regel so, dass eine Kündigung nicht im Interesse der Vermieterinnen und Vermieter ist. Die Verlängerung der Covid-Verordnung könnte hier aber nach Auffassung der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen mehr Rechtssicherheit bieten.

Laut Auskunft der Verwaltung in der Kommission haben viele Geschäftsmietende auch gemeldet, dass ihnen der Aufschub durch die Covid-19-Verordnung Miete und Pacht eine Entlastung gebracht habe.

In der Kommissionssitzung vom 28. April wurde diese Kommissionsmotion im Rahmen einer Diskussion rund um die Auswirkungen der Covid-Massnahmen auf das Mietrecht diskutiert. Ursprünglich wurde eine Kommissionsinitiative eingereicht, welche aber zugunsten einer Kommissionsmotion zurückgezogen wurde. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Kommissionsmotion ab, weil sie der Meinung ist, dass diese das Problem nicht löse, sondern nur aufschiebe. Es sei nicht Aufgabe des Rates, die Probleme zwischen Vermieterinnen und Mietern zu lösen, da sich die einzelnen Fälle sehr stark unterscheiden könnten. Die Minderheit glaubt auch nicht, dass eine Verlängerung die Suche nach Lösungen verbessern könne. Es sei zudem ein Problem, wenn gewerbliche Mietverträge auf längere Zeit nicht gekündigt werden könnten. Zudem wurde moniert, dass dann auch Mieterinnen und Mieter, die diesen Aufschub aus finanziellen Gründen nicht nötig hätten, vom Zahlungsaufschub profitieren könnten.

Die Kommission für Rechtsfragen hat die Motion mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin angenommen. Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Mehrheit zu unterstützen.