Engler Stefan · Ständerat · 2020-05-06
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-06
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft geht es um deutlich mehr, allerdings nicht in einem notrechtlichen Szenario oder im Dringlichkeitsverfahren. Ich möchte aber dennoch vorweg festhalten: Es gilt, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke zu sagen, die den Service public, sei es im öffentlichen Verkehr, bei der Post, in den Medien, aber auch in der Telekommunikation, und damit den Lebensnerv unseres Landes aufrechterhalten haben. Wir verfügen, das haben wir feststellen dürfen, über einen verlässlichen Service public von hoher Qualität, der die [PAGE 263] Probe auch in ausserordentlichen Zeiten bestanden hat, und dies ausgezeichnet.
Ganz speziell ist die Situation für den öffentlichen Verkehr. Der Lockdown wegen des Coronavirus wirkt sich massiv auf den öffentlichen Verkehr aus. Einerseits wurde unter der Systemführerschaft von SBB und Postauto, die das gut gemacht haben, das Angebot ab dem 19. März 2020 schrittweise reduziert. Andererseits hat der Bundesrat die Kundinnen und Kunden am 16. März 2020 aufgefordert, den öffentlichen Verkehr zu meiden, was sehr stark befolgt wird, aber zu grossen Ertragsausfällen führt. Die Ausgangslage im öffentlichen Verkehr ist in vielerlei Hinsicht speziell. Dazu ein paar Stichworte:
1.[NB]Der Versorgungsauftrag: Die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs haben eine Transportpflicht. Diese Transportpflicht gilt auch während der Corona-Krise. Ausdünnungen des Angebotes sind bewilligungspflichtig. Zwar wurde das Angebot des öffentlichen Verkehrs reduziert, dies aber in relativ geringem Ausmass. Es erfolgte nur eine moderate Reduktion des Angebots, um den für die Schweiz wichtigen Versorgungsauftrag sicherstellen zu können. Die Folge davon ist, dass Kosten bei den Transportunternehmungen nur zu einem geringen Teil entfallen sind.
2.[NB]Die Aufforderung, den öffentlichen Verkehr zu meiden: Der Bundesrat hat aus guten Gründen und gesundheitspolizeilich motiviert die Leute dazu aufgefordert, den öffentlichen Verkehr während der Corona-Krise möglichst zu meiden.
3.[NB]Die fehlende Gewinnorientierung bei den Unternehmungen: Der Zweck der Transportunternehmungen, insbesondere im regionalen Personenverkehr, aber auch beim Ortsverkehr, ist nicht die Gewinnerzielung. Kernziel der Transportunternehmungen ist das Erbringen guter Verkehrsleistungen. Finanziell wird eine schwarze Null angestrebt. Die öffentliche Hand gleicht im Rahmen des Bestellverfahrens die zu erwartende Differenz zwischen den erwarteten Kosten und den erwarteten Verkehrserträgen aus. Fallen die Verkehrserträge tiefer aus als erwartet, deutlich tiefer, wie aktuell in dieser Krise, entstehen bei den Transportunternehmungen grosse finanzielle Löcher.
4.[NB]Kurzarbeit: Da ein Grossteil der Mitarbeitenden im öffentlichen Verkehr gebraucht wird, ist das Instrument der Kurzarbeit im öffentlichen Verkehr auch nur sehr bedingt geeignet und löst die Grundproblematik, die Differenz "Ertrag minus Kosten", nicht. Hinzu kommt, dass im Moment auch noch bestritten ist, ob die Transportunternehmungen und andere betriebsnahe Unternehmungen überhaupt berechtigt sind, Kurzarbeit zu beantragen. Diese Frage wird sich in erster Linie in den Kantonen stellen, die auch dafür zuständig sind, die entsprechenden Voraussetzungen zu prüfen und entsprechende Verfügungen dazu zu erlassen. Die Eigner der Transportunternehmungen sind auch etwas speziell: Zum überwiegenden Teil sind es der Bund, die Kantone und die Gemeinden, also die öffentliche Hand.
Was weiter zu sagen ist: Allen Sparten im öffentlichen Verkehr ist gemeinsam, dass ihnen zurzeit die Kundinnen und Kunden fehlen - minus rund 80 bis 90 Prozent im Vergleich zum Normalzustand. Es gibt also eine grosse Diskrepanz zwischen dem Aufwand, der nach wie vor sehr gross ist, und dem fehlenden Ertrag, und dies führt bei den[NB]Unternehmungen[NB]des[NB]öffentlichen Verkehrs zu grossen finanziellen Ausfällen, die pro Monat im dreistelligen Millionenbereich liegen.
Man geht davon aus, dass der Gesamtertrag der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs im Monat durchschnittlich eine halbe Milliarde Franken beträgt. Der Ertragsausfall bzw. der Frequenzrückgang liegt bei etwa 80 bis 90 Prozent. Also können Sie sich ausrechnen, dass pro Monat Ausfälle im Umfang von 350 bis 400 Millionen Franken angefallen sind. Ich habe es bereits angesprochen: Die Möglichkeiten für Einsparungen für die Transportunternehmungen sind beschränkt, da die Unternehmungen einen Grossteil der Verkehrsleistungen nach wie vor erbringen. Somit fällt halt auch der überwiegende Teil der Kosten an.
Noch ein Stichwort zum kombinierten Verkehr als Teil des Güterverkehrs: Auch die Verlagerungspolitik der Schweiz ist von der Corona-Krise betroffen. Der damit verbundene wirtschaftliche Einbruch in Europa gefährdet sogar die Verlagerungspolitik des Bundes. Als Folge des Covid-19-Lockdowns in Europa verzeichnet der kombinierte Verkehr seit Anfang April einen Verkehrsrückgang von bis zu 30 Prozent, und das auf den meisten Verkehrsachsen. Entsprechend wird man, wenn wir über den öffentlichen Verkehr sprechen, im Nachgang auch über den kombinierten Verkehr und über entsprechende Hilfeleistungen diskutieren müssen. Wir kommen nicht darum herum, wenn wir den kombinierten Verkehr im beabsichtigten Umfang und auch mit der Zielsetzung der Verlagerung erhalten und auch einigermassen gesund in die Zukunft überführen wollen.
Ich komme damit zum Schluss und zur Absicht dieser Motion, die vom Nationalrat veranlasst und angenommen wurde. Die Motion verlangt vom Bundesrat, dass er zusammen mit den Kantonen und den Transportunternehmungen dann, wenn einmal die Fakten bekannt sind, einen fairen Schadenausgleich findet. Dabei wird darauf zu achten sein, dass die Transportunternehmungen nicht mit einem zu grossen Klotz am Bein oder besser am Rad in die Zukunft fahren müssen. Dies würde die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs generell hemmen, sie vielleicht zum Stillstand bringen, und wäre im schlimmsten Fall sogar mit dem Abbau von Leistungen verbunden.
Kurz- und mittelfristig wird es im öffentlichen Verkehr darum gehen, das Vertrauen der Bevölkerung mit Schutzkonzepten wiederzugewinnen. Die Bevölkerung soll Vertrauen in den öffentlichen Verkehr haben; Zug- und Postautofahren macht nicht krank. Entsprechend hoffen wir, dass die schrittweisen Lockerungen jetzt auch dazu führen werden, dieses Vertrauen zurückzugewinnen.
Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission empfehlen, dieser Motion zu zuzustimmen. Sie hat keinen notrechtlichen oder dringlichen Charakter, sie ist ein Appell an den Bundesrat und an den öffentlichen Verkehr, die Transportunternehmen, und am Schluss geht es ja auch darum, die Kundinnen und Kunden in dieser Krise nicht zu vergessen. Ich gehe davon aus, dass wir im Laufe des Jahres oder gegen Ende Jahr Bilanz ziehen und auch Verhandlungen darüber führen müssen, wer dieses Defizit am Schluss trägt, immer vorausgesetzt, die Liquidität dieser Unternehmungen kann mit den vorhandenen Möglichkeiten der Unternehmungen selber, aber auch den Abgeltungen, die zu leisten sind, aufrechterhalten werden.