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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-05-06

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-05-06

Wortprotokoll

Je me réjouis d'être parmi vous aujourd'hui et me réjouis aussi que le Parlement siège, même si les conditions sont un peu spéciales, que la distance sociale est assez grande et qu'elle ne permet pas des contacts vraiment personnels. Mais je me réjouis quand même d'être parmi vous.

Nun zu dieser Motion der RK-N: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich innerhalb der Reisebranche die Reisebüros und Reiseveranstalter in einer besonderen Situation befinden und vergleichsweise stark von der gegenwärtigen Krise betroffen sind.

Grundsätzlich sollten die allgemeinen Instrumente genutzt werden, die der Bundesrat für die Unternehmen zur Bewältigung der Krise geschaffen hat. Zu nennen sind hier etwa der erleichterte Zugang zur Kurzarbeitsentschädigung, die Möglichkeit, einfach und rasch zu Überbrückungskrediten zu kommen, sowie auch die Covid-19-Stundung. Der Bundesrat möchte vermeiden, dass ohne zwingende Gründe eine Vielzahl branchenspezifischer Einzellösungen geschaffen wird, denn dies birgt die Gefahr, dass diese nicht optimal aufeinander abgestimmt und inkohärent ausgestaltet sind. Weiter könnten damit neue Ungleichheiten geschaffen und Begehrlichkeiten geweckt werden.

Im vorliegenden Fall erachtet es der Bundesrat aber ausnahmsweise als gerechtfertigt, dass die erwähnten Rückzahlungen an die Kundinnen und Kunden für eine gewisse Zeit nicht vollstreckt werden können. Andernfalls droht tatsächlich eine flächendeckende Konkurswelle in der Reisebranche - und wir sprechen hier von 8000 Arbeitsplätzen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass ein Teil der Probleme auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist.

Wichtig ist, dass der Rechtsstillstand, wie in der Motion umschrieben, nur die besonderen Rückzahlungsansprüche der Kundinnen und Kunden betrifft, die Reisebüros und Reiseveranstalter aber nicht generell unter Schutz stellt. Frau Nationalrätin Markwalder hat das auch noch besonders erwähnt: Betroffen sind weder die Mieten noch die Löhne, sondern wirklich nur die Rückzahlungsforderungen der Kundinnen und Kunden.

Beim beantragten Rechtsstillstand handelt es sich bloss um eine vorübergehende Stabilisierungsmassnahme. Die Forderungen der Kundinnen und Kunden bestehen weiter und können auch wieder vollstreckt werden, wenn der Rechtsstillstand wegfällt. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass man im Moment von Forderungen in der Höhe von etwa 500 Millionen Franken spricht. Spätestens dann, wenn der [PAGE 531] Rechtsstillstand wegfällt, muss eine inhaltliche Lösung des Problems vorliegen.

Das SECO hat die Arbeiten für die Entwicklung möglicher Lösungen bereits aufgenommen. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Diskussionen über die direkten Ansprüche der Kundinnen und Kunden gegenüber den Fluggesellschaften sowie die laufenden Arbeiten im europäischen Ausland, wo sich überall das gleiche Problem stellt. Herr Nationalrat Hurter hat hierzu eine Frage gestellt. Im europäischen Ausland kommt in Bezug auf die Forderung gegenüber den Fluggesellschaften immer mehr auch die Lösung auf, dass mit Gutscheinen oder Gutschriften gearbeitet wird.

Nun, im Sinn des Gesagten beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme der Motion.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté