Lexipedia

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2002-10-02

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-02

Wortprotokoll

Für die Unterstützung der Mehrheit hat sich in der SVP-Fraktion niemand ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission geht ja bekanntlich gegenüber dem Ständerat zur lückenlosen Gefährdungshaftung zurück, wie sie der Bundesrat vorgesehen hat. Die Haftung wird auf die bewilligungs- oder meldepflichtige Person kanalisiert, die GVO im Versuch freisetzt oder in Verkehr bringt. Diese Regelung gilt sowohl für fehlerfreie wie auch für fehlerhafte Produkte, also auch für Medikamente und Impfstoffe; sie gilt für erlaubt und unerlaubt in Verkehr gebrachte Güter genau gleich. Die Haftpflicht erfolgt verschuldensunabhängig. Eine Haftpflichtregelung, wie wir sie hier bei der Mehrheit haben, ist in dieser Form weltweit einzigartig.

Die Folgen einer solchen Haftung gemäss Mehrheit wären nicht nur für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz unabschätzbar, sondern auch für die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Frage, die die Konsumentinnen und Konsumenten zu beantworten haben, ist: Wollen wir GVO-veränderte Medikamente haben oder nicht? Wollen wir am Fortschritt der Medizin in der Schweiz noch teilhaben? Oder gehen Sie davon aus, dass die Pharmaindustrie in der Schweiz weiterhin GVO-veränderte Medikamente in Verkehr bringen wird, auch wenn sie keine Versicherungsdeckung dafür erhält?

Bei den Minderheiten haben wir uns in der Fraktion mit zwei Dritteln zu einem Drittel für die Minderheit I (Kunz) ausgesprochen; die namhafte Minderheit von rund 33 Prozent hat für den Antrag der Minderheit II (Heberlein) gestimmt.

Die Frage der Minderheiten wurde in der Fraktion heftig diskutiert. Der Makel am Antrag der Minderheit I (Kunz) ist im Prinzip darin zu sehen, dass er auf der Fassung der Mehrheit basiert und die Forschung und die Wirtschaft massiv trifft.

Der Makel des Antrages der Minderheit II (Heberlein) besteht darin, dass die Landwirtschaft nicht über alle Teile hinweg abgedeckt ist. Das hat bekanntlich den Antrag Baader Caspar ausgelöst, mit dem verhindert wird, dass Landwirte, deren Felder mit GVO-Produkten durchmischt wurden, für einen Haftpflichtfall einstehen müssen, der bei der Weiterverarbeitung der Ernte entstanden ist. Die ganze Verarbeitungskette von A bis Z ist damit geschützt: vom Landwirt über die Verarbeitung bis hin zum Detailhandel.

Der die Minderheit II (Heberlein) ergänzende Antrag Baader Caspar führt zu einer Lösung, die die Interessen der Forschung wahrnimmt und damit der Medizin, aber auch der Landwirtschaft dient. Ich gehe davon aus, dass der Antrag Baader Caspar, der, wie gesagt, in der Kommission grundsätzlich diskutiert worden ist, von der SVP-Fraktion grossmehrheitlich unterstützt wird.

Den Antrag Imhof haben wir nicht besprochen. Ich gehe davon aus, dass er von der Mehrheit der Fraktion abgelehnt wird, da ja die Landwirtschaft im Prinzip ausgeklammert wird. Es ist ja klar, dass sich medizinische Anwendungen in beträchtlichem Mass von landwirtschaftlichen Anwendungen unterscheiden und entsprechend auch unterschiedliche Haftpflichtregelungen gerechtfertigt sind.