Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2002-10-02
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-02
Wortprotokoll
Es wurde Ihnen allen und auch mir jetzt sehr viel um die Ohren geschlagen. Ich möchte dazu noch Folgendes sagen: In der praktischen Auswirkung werden Mehrheit und Minderheit - trotz aller gegensätzlichen Behauptungen, die jetzt gemacht wurden - wahrscheinlich nicht sehr weit voneinander entfernt sein. Der Ansatz ist vorab konzeptionell ein anderer. Es ist deshalb sicher falsch, die eine Lösung als Paradies und die andere als Hölle darzustellen, wie dies im Vorfeld der Beratungen, aber jetzt auch in der Debatte von verschiedener Seite immer wieder gemacht wurde. Ich lasse mich auch ganz sicher nicht als Verhinderin darstellen, weil ich der Mehrheit bzw. der Minderheit I zustimme.
Warum beantrage ich Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, aber auch als Juristin, ganz klar der Mehrheit zuzustimmen? Es ist für den Geschädigten eine einfache, klare und umfassende Lösung; ich habe das bereits dargelegt. Für den Schädiger wird das Risiko durch Rückgriffs- und Ausschlussgründe in überschaubaren Grenzen gehalten; es gibt eben keine Haftung für Fehler von Dritten, wie die Minderheit II es nicht müde wird, das fälschlicherweise zu behaupten. Die Lösung der Minderheit II ist zudem nicht differenzierter, sondern komplizierter, indem sie zusätzliche Schnittstellen schafft. Sie kann ohne Sonder- und Ausnahmeregelungen nicht auskommen, und sie schafft auch wieder neue Definitions- und Auslegungsschwierigkeiten. Dies bringt für Geschädigte und Schädiger eine grosse Rechtsunsicherheit. Genau das wollen wir nicht. Das will niemand!
Zu den Anträgen Imhof und Baader Caspar: Das Anliegen von Herrn Imhof, nämlich das Konzept der Minderheit II lückenlos und ohne Ausnahme durchzuziehen, stand in der Kommission auch zur Diskussion. Es ist ganz klar, dass der Antrag Imhof in Bezug auf die Minderheit II rechtlich konsequenter und einleuchtender wäre. Der Entscheid, die Landwirtschaft von der Haftung auszunehmen, ist und war ganz klar ein politischer Entscheid, der von der ganzen Kommission mitgetragen wurde.
Was den Antrag Baader Caspar betrifft: Ein solcher Antrag lag der Kommission in dieser Form nicht vor. Ich kann deshalb lediglich eine persönliche Beurteilung vornehmen. Der Antrag Baader Caspar geht, im Unterschied zu allen anderen Anträgen, nicht vom Schaden, sondern vom Schadensadressaten aus; dies ist im Haftpflichtrecht absolut unüblich. Ich kann nur staunen, dass ein solcher Antrag von juristischer Seite eingebracht und unterstützt wird und dass die Minderheit II diesen Antrag jetzt sogar übernehmen will. Eine solche Lösung würde höchstwahrscheinlich zu Regelungslücken und damit zu stossenden Ergebnissen führen. Indem damit gerade auch nicht alle Bauern erfasst und geschützt würden, ist dies gerade auch aus der Sicht der Landwirtschaft eine absolut untaugliche Lösung.
Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen deshalb noch einmal mit Überzeugung, dem Antrag der Mehrheit bzw. der Minderheit I zuzustimmen, welcher eine grosse Vorsicht und Sorgfalt in der Herstellung und Verwendung von GVO verspricht.