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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2020-05-06

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-06

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, in den Bereichen Tourismus und Geschäftsmieten vorerst keine Sonderregelungen zu treffen. Am Anfang des Notrechts bedeutete die Stilllegung des öffentlichen Lebens und der halben Wirtschaft: Tempo wegnehmen. Viele haben sich sogar noch gefreut: Tempo wegnehmen! Aber ich glaube, niemand von uns muss Hellseher sein, um sagen zu können: Der wirtschaftliche Schock wird noch kommen, und er wird wahrscheinlich - das ist meine persönliche Einschätzung - grösser sein, als wir erahnen können. Es geht ja schliesslich hier um ein weltweites und nicht nur um ein europäisches oder gar nur um ein schweizweites Phänomen.

In dieser Situation jetzt hingehen und sagen: "Ja, Tourismus und Geschäftsmieter, das sind diejenigen, die es am meisten trifft", das dürfen wir jetzt nicht tun. In der nächsten Zeit wird es uns alle treffen, die einen mehr, die anderen weniger. Wir tun gut daran, einmal abzuwarten, was tatsächlich auf uns zukommt. Der Bundesrat möchte das ja auch, gerade im Bereich Tourismus - einmal schauen was kommt, und dann ein Gesamtpaket vorlegen. Das ist seriös. Das, was Sie hier machen, ist unseriös. Wir haben keine Daten, wir haben kein Konzept, wir möchten einfach vorwegnehmen und sagen: "Ja, im Tourismus sind sie besonders hart betroffen, da müssen wir jetzt schon etwas tun, und bei den Geschäftsmieten, ja da ist es auch schlimm, da müssen wir jetzt schon etwas tun." Das ist unseres Erachtens der falsche Weg. Wir müssen jetzt besonnen sein, die Situation analysieren und entsprechend agieren und dort helfen, wo die grösste Not ist. Das ist jetzt unsere Aufgabe.

Im Übrigen möchte ich auch nochmals darauf hinweisen, dass wir finanzrechtlich gesehen im Notrecht keine Kompetenzen haben - weder der Bundesrat noch das Parlament -, irgendwie im Finanzplan für die nächsten zwei, drei[NB]Jahre[NB]Geld zu sprechen. Das liegt nicht in unserer Kompetenz und ist unter Notrecht nicht möglich. Das sage ich hier einmal klipp und klar; das habe ich nachgeschaut. Ich glaube kaum, dass finanzrechtliche Experten hier anderer Meinung sind. Wir dürften das also nicht einmal tun.

Dann geht es eben auch darum, dass es vor allem im Bereich der Geschäftsmieten eine gesetzliche Grundlage braucht. Der Bundesrat darf ja nicht einmal Geld ausgeben - selbst wenn wir das sprechen -, wenn die gesetzliche Grundlage fehlt.

Zusammenfassend: Was wir hier tun, ist unseriös. Wir müssen zuerst die Gesamtsituation in den Griff bekommen und schauen, wo was passiert. Dann dürfen wir vom Bundesrat - das ist ja angekündigt - erwarten, dass eine Gesamtschau folgt. Dann können wir entscheiden, wo, wann, wie und wem wir helfen. Ich bitte Sie daher, hier von irgendwelchen Sonderregelungen abzusehen.