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Graf Maya · Nationalrat · 2002-10-02

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

In Artikel 28 geht es um die Schädigung der Umwelt. In Absatz 2 geht es darum, wer die Ersatzansprüche geltend machen kann. Die Minderheit möchte nun diese Ersatzansprüche auch auf gesamtschweizerische oder regionale Umweltorganisationen ausdehnen. Das würde heissen, dass die zuständigen Gemeinwesen oder gesamtschweizerischen oder regionalen Umweltorganisationen die entsprechenden Massnahmen tatsächlich vorbereitet oder ergriffen haben müssen oder dazu ermächtigt waren. Das heisst, es ist auch eine Einschränkung der Ansprüche dieser Umweltorganisationen. Sie müssen sich also mit dem betroffenen Umweltbestandteil beschäftigt haben und die Massnahmen, z. B. in einem Naturschutzgebiet, schon vorher ergriffen haben. In diesem Fall sollen sie auch von diesen Ersatzansprüchen profitieren können.

Es geht darum, Massnahmen zur Behebung von Umweltschäden durchzuführen, die durch GVO entstanden sind. Es ist deshalb nicht einsehbar, weshalb diese Leistungen nur an das Gemeinwesen gehen sollen, denn die Umweltorganisationen müssen gemäss dem Minderheitsantrag solche Massnahmen auch ausführen, damit sie Ersatzansprüche geltend machen können. In der heutigen Zeit ist es häufig so, dass Umweltorganisationen ausserhalb des Gemeinwesens Pflegemassnahmen durchführen. Sie sollen auch direkt Ersatzansprüche geltend machen können. Sind die Umweltorganisationen hier nicht verankert, ist es so, dass die Ersatzansprüche über die Gemeinwesen gehen; mit der Bestimmung im Minderheitsantrag ist es so, dass die Ersatzansprüche direkt an diejenigen Organisationen gehen können, die diese Massnahmen eben auch durchführen.

Wir bitten Sie aus diesem Grund, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.