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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-05-06

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-05-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich innerhalb der Reisebranche die Reisebüros und auch die Reiseveranstalter in einer besonderen Situation befinden und vergleichsweise stark von der gegenwärtigen Krise betroffen sind. Grundsätzlich sollten die allgemeinen Instrumente genutzt werden, die der Bundesrat für Unternehmen zur Bewältigung der Krise geschaffen hat. Zu nennen sind hier etwa der erleichterte Zugang zur Kurzarbeitsentschädigung, die Möglichkeit, einfach und rasch zu Überbrückungskrediten zu kommen, sowie die neue Covid-19-Stundung.

Der Bundesrat möchte vermeiden, dass ohne zwingende Gründe eine Vielzahl branchenspezifischer Einzellösungen geschaffen wird, denn dies birgt die Gefahr, dass diese nicht optimal aufeinander abgestimmt und inkohärent ausgestaltet sind. Weiter könnten damit neue Ungleichheiten geschaffen und Begehrlichkeiten geweckt werden. Der Präsident Ihrer Kommission für Rechtsfragen hat das zu Recht ausführlich geschildert. Seine Position in Bezug auf das Notrecht entspricht auch der Position des Bundesrates. Wir haben ja gerade im Bereich der Justiz - Sie können sich erinnern - die Gerichtsferien verlängert, wir haben den Rechtsstillstand angeordnet, aber wir haben von materiellen Eingriffen abgesehen, zum Beispiel im Strafrecht die Verjährungsfrist anzutasten oder anderes. Das wurde aus Anwaltskreisen sehr stark gefordert.

Wir hatten eine Phase, in der relativ viel Druck aufgebaut wurde, in verschiedenen Bereichen zu Notrecht zu greifen. Ich glaube, wir haben hier zu Recht widerstanden. Wir haben dann auch gezielte Instrumente geschaffen - ich habe die Covid-19-Stundung erwähnt oder auch die Möglichkeiten der teilweisen Befreiung von der Pflicht, eine Bilanz zu deponieren, wenn das Unternehmen bis Ende 2019 gesund war. Das waren Instrumente, die auch hier, in diesem Bereich, mindestens teilweise greifen sollten.

Im vorliegenden Fall erachtet es der Bundesrat aber ausnahmsweise als gerechtfertigt, dass die erwähnten Rückzahlungen an die Kundinnen und Kunden für eine gewisse Zeit nicht vollstreckt werden können. Andernfalls droht tatsächlich eine flächendeckende Konkurswelle in der Reisebürobranche. Wir sprechen hier von insgesamt 8000 Arbeitsplätzen in dieser Branche.

Wir sollten auch nicht vergessen, dass ein Teil der Probleme auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Wichtig ist, dass der Rechtsstillstand, wie in der Motion beschrieben, nur die besonderen Rückzahlungsansprüche der Kundinnen und Kunden betrifft, beispielsweise also nicht Löhne oder Mieten, und die Reisebüros und Reiseveranstalter nicht generell unter Schutz stellt. Beim beantragten Rechtsstillstand handelt es sich bloss um eine [PAGE 280] vorübergehende Stabilisierungsmassnahme. Die Forderungen der Kundinnen und Kunden bestehen weiter. Sie können auch wieder vollstreckt werden, wenn der Rechtsstillstand wegfällt.

Spätestens dann muss eine inhaltliche Lösung des Problems vorliegen. Das SECO hat gemeinsam mit den entsprechenden Kreisen die Arbeiten für die Entwicklung möglicher Lösungen bereits aufgenommen. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Diskussionen über die direkten Ansprüche der Kundinnen und Kunden gegen die Fluggesellschaften sowie die laufenden Arbeiten im europäischen Ausland, wo sich überall das gleiche Problem stellt. Es zeichnet sich dort ab, dass die Fluggesellschaften die Forderungen mit Gutschriften abgelten können.

In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion anzunehmen.