Hegglin Peter · Ständerat · 2020-05-06
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-06
Wortprotokoll
Es ist schon fast so spannend und interessant wie bei 007, bei James Bond. Ich glaube, ich kann es vorwegnehmen: Wenn Sie den Anträgen der Finanzkommission folgen, dann können wir die letzten Differenzen ausräumen, und dann können wir doch noch rechtzeitig die Session beenden und den Heimweg antreten. Ich möchte mit der ersten Differenz beginnen, diese betrifft den Bereich Tourismus. Dort haben Sie, wenn ich kurz rekapitulieren darf, heute Morgen beschlossen, an Ihren Beschlüssen festzuhalten. Wir hatten ja diese 27 plus 40, also 67 Millionen Franken beschlossen, und dies bei einem Stimmenverhältnis von 30 zu 12 bei 1 Enthaltung, also relativ deutlich. Dieses Ergebnis ging dann zuerst in die Finanzkommission des Schwesterrates, wo dieses Thema wieder intensive Diskussionen auslöste. Unsere Lösung fand dort keine Mehrheit; sie hatte keine Chance. Es gab einen Vermittlungsantrag zwischen diesen 40 und den 67 Millionen Franken, aber auch dieser hat nicht obsiegt; er unterlag in der Kommission mit 9 zu 16 Stimmen. Das Resultat ging dann ins Plenum des Nationalrates. Im Plenum gab es dazu dann zwei Abstimmungen. In der ersten Abstimmung wurde die bisherige Fassung dem Minderheitsantrag gegenübergestellt, welcher dann mit 91 zu 100 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterlegen ist. In der zweiten Abstimmungsrunde wurde die Fassung des Nationalrates gegenüber der Fassung des Bundesrates, nichts ins Budget einzustellen, mit 119 zu 70 Stimmen bei 5 Enthaltungen bestätigt. Damit besteht diese Differenz zu unserem Rat weiterhin.
In unserer Kommission führten wir auch wieder eine intensive Diskussion. Wir sind dann aber am Schluss eingeschwenkt. Wir haben uns gesagt, es sei sicher besser, diese Differenz zu bereinigen, um die Beratungen abschliessen zu können und nicht noch in eine Einigungskonferenz gehen zu müssen.
Die Kommission beantragt Ihnen keine Änderung des Beschlussentwurfes auf der Fahne. Wir möchten aber doch festhalten, dass der Bundesrat bei der Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäss Finanzhaushaltgesetz gehalten ist, sparsam, wirksam und wirtschaftlich mit diesen Mitteln umzugehen.
Dies bringt mich zur Situation im Tourismus. Der Tourismus steht aufgrund der Umsatzeinbrüche vor grossen Problem- und Fragestellungen. Zum Teil sind Reisen in die Schweiz von gewissen ausländischen Destinationen aus gar nicht möglich. Das heisst, dass der Bundesrat die Mittel angepasst einsetzen soll. Unsere Vorstellung ist, dass die Mittel etwa 50 zu 50, also halb und halb, eingesetzt werden sollten: die eine Hälfte für die regionalen Tourismusorganisationen, die andere Hälfte für Schweiz Tourismus. Entsprechend muss der Bundesrat bei der Gewichtung dieser Mittel Prioritäten setzen und aufgrund der Sachlage darum bemüht sein, dass diese Mittel vor allem in der Schweiz eingesetzt werden, sodass vor allem touristische Partner und touristische Regionen in der Schweiz daran partizipieren können. Der Bundesrat wird den Mitteleinsatz dann auch mit entsprechenden Leistungsträgern vor Ort in Leistungsaufträgen oder -vereinbarungen festhalten.
Der Bundesrat hat uns auch zugesichert, dass er über den Mitteleinsatz in den zuständigen Kommissionen Bericht erstatten wird.
Das ist ist die Haltung der Kommission: Wenn der Bundesrat dazu bereit ist, die Mittel unter diesen Aspekten einzusetzen, dann schliesst sich die Kommission dem Nationalrat einstimmig an. Die Kommission empfiehlt Ihnen, nach der Aussage des Herrn Bundesrates diese Differenz zu unserem Schwesterrat auszuräumen.