Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-02
Wortprotokoll
Ich muss mich vielleicht nur einmal äussern, dann ist wohl praktisch alles gesagt. Ich möchte Ihnen vorab auch herzlich danken, vor allem auch Ihrer Kommission, die sich über dieses Thema gebeugt hat. Sie haben es gehört, der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Union ist sehr wichtig für den Wirtschaftsstandort Schweiz, und die Beratung des Datenschutzgesetzes hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Ich glaube, der Ständerat hat hier einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass dieses Thema nun beschleunigt werden konnte.
Ich möchte mich noch kurz zu den verbleibenden Differenzen äussern. Der Bundesrat kann sich allen Anträgen Ihrer Staatspolitischen Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit anschliessen. Ich möchte vorab auf zwei aus Sicht des Bundesrates besonders wichtige Differenzen hinweisen.
Zwar ist der Nationalrat in der Frühjahrssession 2020 dem Ständerat in fast allen für die Annäherung an den europäischen Datenschutzstandard wichtigen Punkten gefolgt. Nur bei der Begriffsdefinition der genetischen Daten, Herr Ständerat Fässler hat es eben gesagt, konnte noch keine Einigung erzielt werden. Der Nationalrat hält dort an seiner Fassung fest, die nicht nur mit Blick auf das europäische Datenschutzrecht Fragen aufwirft, sondern auch in unserer eigenen Rechtsordnung zu Unklarheiten führen könnte. Aus der Sicht des Bundesrates ist deshalb die Fassung des Ständerates hier vorzuziehen.
Die bedeutendste Differenz zwischen den beiden Kammern verbleibt beim Profiling. Zwar hat sich der Nationalrat dem Ständerat teilweise angenähert und sich ebenfalls für ein risikobasiertes Konzept zum Profiling ausgesprochen. Allerdings hat er mit seiner Fassung von Artikel 4 Buchstabe fbis des neuen Datenschutzgesetzes eine abweichende Legaldefinition des Profilings mit hohem Risiko gewählt, welche das heute geltende Datenschutzniveau nicht gewährleistet. Diese Bedenken wurden auch im Nationalrat laut. Deshalb wurde der Wunsch geäussert, dass sich der Ständerat nochmals eingehend mit dem Profiling mit hohem Risiko auseinandersetzt.
Das hat Ihre Kommission gemacht. Es ist ihr gelungen, einen guten Kompromiss zu finden. Ihre Kommission hat den risikobasierten Ansatz einstimmig bestätigt und die Definition des Profilings mit hohem Risiko so präzisiert, dass sie sich nun an der Definition des Persönlichkeitsprofils im geltenden Recht ausrichtet. Damit habe ich auch schon gesagt, dass ich Sie bitte, den Antrag Noser auf Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates abzulehnen. Ihre Kommission, die SPK-S, hat einen Kompromiss gefunden, der einstimmig zustande gekommen ist. Ich möchte Ihnen hier beliebt machen, dabei zu bleiben. Ihr Kompromiss entspricht dem Wunsch des Nationalrates nach einer ergebnisorientierten Legaldefinition. Gleichzeitig wahrt die Legaldefinition das heute geltende Schutzniveau weitgehend und schafft eben Rechtssicherheit, da auf die bereits bestehende Praxis des Edöb und der Gerichte zum Persönlichkeitsprofil abgestellt werden kann.
Ich habe es eingangs gesagt, wie Herr Ständerat Fässler, glaube ich, indirekt auch: Es besteht eine gewisse zeitliche Dringlichkeit bei dieser Reform, bei dieser Totalrevision des DSG. Wir sind noch nicht ganz auf der Zielgeraden, aber ich bin zuversichtlich, dass sich auch für die verbliebenen Differenzen gute Lösungen finden lassen werden.
Ich möchte Sie bitten, durchwegs der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Der Bundesrat schliesst sich überall an.